Halbwaisenrenten Berechtigung durch Praktikum?

Hallo Leute,

bekommt Jungendlicher a, Halbwaisenrente wenn er ein länger fristiges Praktikum macht?

grüße

KVPohl

Hallo,

als Jugendlicher ist man noch keine 18 Jahre alt. Dann erfolgt auch keine Einkommensanrechnung auf die Waisenrente. Ab 18 wird das Einkommen angerechnet. Wie das erfolgt kann man hier nachlesen:
http://www.versicherungswissen.org/GRV/Hinzuverdiens…

Gruß Woko

Hallo Leute,

also Jungendlicher a ist über 18 und das Praktikum ist unentgeldlich,
also bekommt Jugendlicher a nix, deswegen die Frage ob denn Jugendlicher a überhaupt berechtigt ist Halbwaisenrente zu beziehen?

Mit freundlichen Grüßen

KVPohl

Hallo,

wenn ich mich noch recht erinnere, erhält man bei einem Praktikum nur Halbwaisenrente, wenn es sich um ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum handelt.

Ich denke aber, bei der Deutschen Rentenversicherung weiß man das ganz bestimmt. Einfach mal dort nachfragen, die müssen dann ja auch darüber entscheiden.

Viele Grüße
Florian

Hallo,

ob Geld für Praktikum bezahlt wird oder nicht, ist hier nicht entscheidend. Halbwaisenrente ab 18 gibt es nur, wenn es sich bei dem Praktikum um eine Berufsausbildung handelt, deren wöchentlicher Zeitaufwand mindestens 20 Stunden umfasst bzw. wenn der Praktikant ansonsten noch Schüler oder Student ist.

Gruß Woko