Hallo, brauche dringend ein Rat. Rein hypothetisch

Wir sind umgezogen dazu habe ich das Auto von meinen Vater wegen der Anhängerkupplung ausgeliehen und einen Anhänger bei einer Tankstelle gemietet. Nach dem ich alles angeschlossen habe, bin ich los. Nach ca. 2kilometr musste ich in eine enge fussgangerzone einbiegen, kurz nach der Kurve/Kreuzung, kommt eine Art regenmullde oder ähnlich. Als ich mit dem Auto rüber bin, löste sich der Hänger von der Kupplung es gab ein Ruck, im Rückspiegel sah ich das der Hänger komplett nach rechts abdriftete. Auf der rechten Seite befinden sich Juweliergeschäfte und ähnliche. Auf der linken parkende Fahrzeuge. So habe ich eine Vollbremsung gemacht um den Anhänger zu stoppen. Das Resultat war eine eingedellte Heckklappe und eine demolierte Stoßstange am Auto. Der Hänger ist auf eine kleine delle Heil geblieben. Zudem fand ich den sicherungs Verschluss vom Bremsseil durchgebrochen/ausandergebogen paar Meter weiter liegen. Nun zur frage: welche versichicherng übernimmt welchen Schaden, oder ob überhaupt was übernommen wird. Mit dem Tankstellenbereiber könnt ich noch nicht sprechen, aber eine Angestellte hat den Schaden gesehen. Danke im vorraus

die Vollkaskoversicherung den Schaden am PKW,
die Kfz-Haftpflichtversicherung des PKW, evt. Fremdschäden.

http://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=schaden…

Nun zur frage: welche versichicherng übernimmt welchen Schaden,

Der Schaden am Fahrzeug wird von der Vollkasko übernommen, falls eine solche besteht. Der Schaden am Hänger wird meiner Meinung nach nicht von der Haftplficht übernommen, da es sich nicht um einen Unfall handelt. Den Schaden trägt der Mieter des Hängers selber. Um die nächste Frage geich mit zu beantworten, nein, die Privathaftpflicht übernimmt diesen Schaden auch nicht.

Hallo Nordlicht,

Der Schaden am Fahrzeug wird von der Vollkasko übernommen,
falls eine solche besteht.

Vorsicht!! Nach der vorgebrachten Schadenschilderung handelt es sich hier um einen Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, den die Vollkasko eben NICHT abdeckt. Der Versicherte könnte also auch mit einer entsprechenden Kasko-Deckung Probleme bekommen.
(Und ich kenne derzeit nur einen Versicherer, der Brems-, Betriebs- und Bruchschäden bei PKW (!!) decken würde. Alle anderen haben „nur“ die Vollkasko im Programm…)

Der Schaden am Hänger wird meiner
Meinung nach nicht von der Haftplficht übernommen, da es sich
nicht um einen Unfall handelt.

Grundsätzlich stimme ich zu (Nichtdeckung durch Kfz-Haftpflicht), jedoch wird das für die Ablehnung auslösende Kriterium die LEIHE des Anhängers sein, oder?

Viele Grüße
Loroth

Hallo Merger,

die Vollkaskoversicherung den Schaden am PKW,

nein, Begründung siehe meine Antwort zu Nordlichts Post…

Viele Grüße
Loroth

Hallo Nordlicht,

Vorsicht!! Nach der vorgebrachten Schadenschilderung handelt
es sich hier um einen Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, den
die Vollkasko eben NICHT abdeckt.

ist dem so ? War es nicht ein Fahrfehler ? Aber insistieren will ich hier nicht, ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Grundsätzlich stimme ich zu (Nichtdeckung durch
Kfz-Haftpflicht), jedoch wird das für die Ablehnung auslösende
Kriterium die LEIHE des Anhängers sein, oder?

Für die KFZ-Haftplficht spielt die Leihe keine Rolle, das wäre ein Kriterium in der Privathaftpflicht.

Gruß

Nordlicht

Hallo nochmal,

Für die KFZ-Haftpflicht spielt die Leihe keine Rolle, das wäre
ein Kriterium in der Privathaftpflicht.

ich habe noch einmal nachgeschaut: Weder „Dein“ Kriterium (Fehlen eines Unfalls) noch „mein“ Kriterium (Leihe) spielen eine Rolle: Die Bedingungen schließen einen Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht für die Beschädigung von Anhängern schlichtweg aus. So einfach ist das manchmal :frowning:.

Insofern bleibt es natürlich bei der Quintessenz: die Kfz-Haftpflicht der allermeisten Versicherer zahlt im vorliegenden Fall NICHT (was nicht heisst, dass keine Haftung für den Schädiger besteht!).

Um letzte Gewissheit zu bekommen, heisst es für den TO daher: Bedingungen des hier versicherten Tarifs durchschauen (es gibt wohl Versicherer, die genau dieses Risiko durch eine besondere Vereinbarung abgedeckt haben.).

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

mein Antwort hinsichtlich Vollkasko, gab ich nachdem ich folgenden Text gelesen habe:

Nach ca. 2kilometr musste ich in eine enge fussgangerzone einbiegen, kurz nach der Kurve/Kreuzung, kommt eine Art regenmullde oder ähnlich. Als ich mit dem Auto rüber bin, löste sich der Hänger von der Kupplung es gab ein Ruck, im Rückspiegel sah ich das der Hänger komplett nach rechts abdriftete
Der Bremsvorgang kam erst danach.
Ich gebe Dir allerdings recht, dass geprüft werden muss,
was die Ursache für den eigenen PKW-Schaden ist.

Mit dem Schaden an dem Hänger bin ich Deiner Meinung, dass hier die Kfz-Haftpflicht nicht greift.

Mein Hinweis Kfz-Haftpflicht für Fremdschäden bezog sich auch auf evt. Schäden an anderen PKW´s bzw. Gebäuden.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Nach ca. 2kilometr musste ich in eine enge fussgangerzone
einbiegen, kurz nach der Kurve/Kreuzung, kommt eine Art
regenmullde oder ähnlich. Als ich mit dem Auto rüber bin,
löste sich der Hänger von der Kupplung es gab ein Ruck, im
Rückspiegel sah ich das der Hänger komplett nach rechts
abdriftete
Der Bremsvorgang kam erst danach.
Ich gebe Dir allerdings recht, dass geprüft werden muss,
was die Ursache für den eigenen PKW-Schaden ist.

die Bedingungen sind da recht eindeutig: Versichert ist der Schaden durch Unfall.

Und ein Unfall ist, Zitat:
„Unfall
2. Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder
Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen
.“

Ich befürchte zu Ungunsten des TO, dass es hier zu einer Ablehnung kommen könnte (!!). Eine „Chance“ besteht aber dann, wenn die Beschädigung am Hänger NACH dem Lösen vom PKW und infolge eines Auf- oder Anpralls entstanden ist (= Unfall).

Viele Grüße
Loroth

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Hallo Loroth,

bei deinen geschriebenen Vertragsbedingungen gebe ich dir völlig recht. Nur bei unseren fehlt der von dir unterstrichene Teil.

Nur sicher bin ich mir bei solch einem Schaden nicht mehr.

Gruß Merger

Hi,

ja, nachdem diverse kundenfreundliche Urteile den Betriebsschaden eher eng ausgelegt haben, wurde dieser Passus zur Klarstellung in die Bedingungen aufgenommen.
Die Frage ist jetzt, ob das für diesen Praxisfall ausreicht. Meine spontane Meinung: die „Bodenwelle“ bzw Mulde kann ein solcher Einfluss von außen sein, und da der Hänger sich gelöst hatte, waren Fz und Hänger keine Einheit mehr… ergo = kein Betriebsschaden.

Könnte ein schöner Fall für ein weiteres Urteil werden :smile:

Grüße, M