Hausratversicherung--Überprüfung der Wohnfläche?

Was bedeutet der Begriff Wohnfläche in der Hausratversicherung, bzw. Inwieweit und vor allen Dingen…Wie würde die Versicherung die angegebene Wohnfläche überprüfen, wenn Unterversicherungsverzicht vereinbart ist?

Wie werden z.B. Abstell-/Hauswirtschaftsräume gewertet, bzw. ein Dachgeschoss, das nur halb ausgebaut ist und eher als Abstellraum genutzt wird, Kellerräume, die als Wohnräume genutzt werden etc. Darüber hinaus…wenn ich jetzt bei der Angabe der Wohnfläche leicht schummeln würde, würde das überhaupt auffallen??

Gruß
Jeanny

die Wohnfläche ist nur ein Anhaltspunkt. Eine Hilfe, die Dir die Unterversicherung erspart. Selbstverständlich kann jemand, der 50qm Wohnfläche hat, einen höheren Versicherungsbedarf haben, als einer, der 100qm zur Verfügung hat.
geprüft wird von der Versicherung i.d.R. nur bei höheren Schaden. Der Prüfer schätzt dann den Wert Deines Haushaltes und stellt dann fest, ob Du Dich zu niedrig eingestuft hast oder nicht. Schädlich ist zu niedrig. Nehmen wir an, Du hast nur die Hälfte an Werte berechnet und versichert: Dann erhältst Du auch nur 50% vom Schaden ersetzt. Unfair? Nein, ich finde das ist sogar sehr fair! Warum sollen die Ehrlichen für den Unehrlichen zahlen?
Um aber festzustelen, was Dein Hausrat wert ist, gibt es von den Versicherungen ein Berechnungsformular (oft im Antrag enthalten)
Grüße
Raimund

Für die Berechnung der Wohnfläche dürfen nur Räume herangezogen werden, die tatsächlich zum Wohnen genutzt werden und mind. zwei Meter hoch sind. Kellerräume und Garagen zählen nicht dazu. Raumteile mit einer Höhe zwischen ein und zwei Metern (z.B. Mansardenwohnungen) werden nur zur Hälfte auf die Wohnfläche angerechnet. Alle Teile die niedriger als einen Meter sind, zählen erst gar nicht dazu. Balkone und Loggien werden üblicherweise nur mit 25% berücksichtigt. Terrassen fallen nur dann unter die Wohnfläche, sofern sie überdacht sind.

bye
pe sturm

Hi Raimund, hier gings ja gerade um den Unterversicherungsverzicht, den Versicherungen ab einer bestimmten Summe pro qm (bei mir 1200 DM) einräumen. Heisst, es wird eben nicht mehr mühselig nachgeprüft, ob Unterversicherung bstand, sondern bis max. zur versicherten Summe der Schaden zu 100% ersetzt. Ich hab das nun so verstanden, das man ja die qm-Zahl nach unten türken könnte, um auf den Unterversicherungsverzicht zu kommen, ohne eine hohe Versicherungssumme haben zu müssen.
Würde ich aber nicht empfehlen, da die Versicherung nur den mietvertrag anfordern muss, um die tatsächliche Wohnungsgröße herauszubekommen.

Gruß,
Micha

hallo, Michael,
richtig.
Bei einem Schaden von ca. 200,- DM wird die Versicherung wohl kaum jemanden schicken, um nachzuprüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt. Aber wer garantiert dem VN, dass er nie einen größeren Schaden haben wird? Bei solchen Entschädigungen (200,- DM) würde sich auch keine Absicherung rentieren.
Es gibt halt nur zwei saubere Wege: entweder man gibt seinen tatsächlichen Haushaltswert an (dafür gibt´s genaue Hilfslisten) oder die m2 Zahl und akzeptiert die daraus resultierende Summe. Natürlich bleibt auch noch die Möglichkeit, sich mit einem Teilersatz des Schadens zufrieden zu geben.
Versicherungsbetrug rentiert sich in den seltensten Fällen! Schon aus Fairness den ehrlichen Mitversicherten gegenüber.

Hi,

Versicherungsbetrug rentiert sich in den seltensten Fällen!
Schon aus Fairness den ehrlichen Mitversicherten gegenüber.

hier geb ich Dir natürlich recht, aber ansonsten reden wir glaube ich aneinander vorbei. Mein Beispiel bezog sich auf die Versicherungsssumme. Also, Zahlenbeispiel: Wenn ich 50qm habe, und pro qm 1200 DM versichere, ergibt sich eine Versicherungssumme von 60 TDM. Hier verzichtet nun die Versicherung auf die Unterversicherungsklausel (wegen der Einhaltung der 1200 DM/qm). Wenn ich nun einen Schaden von 60 TDM habe, bekomme ich den komplett ersetzt, auch wenn der Gesamtthaushalt 120 TDM wert war. Würde die Unterversicherungsklausel noch greifen, würde ich nur 30TDM bekomme, eben wegen Unterversicherung.
Gruß,
Micha

hallo, Michael,
endlich begriffen! Na, ja, ich habe auch die Stromleitung zum Computer etwas verrutscht!
Aber bevor ich hier etwas von mir gebe, das evtl. falsch ist, sollten wir den fragen, der das z.Zt. studiert: Marco! Der wird mir auch bald eine Bombe durch die Leitung schicken!
Grüße
Raimund

Hi,

sollten wir den fragen, der das z.Zt. studiert: Marco! Der

wird sich schon melden, wenn er meint, das es notwendig ist *grins*

wird mir auch bald eine Bombe durch die Leitung schicken!

…Hauptsache die verläuft sich nicht!
Micha

Ah, meine Frage wurde doch noch richtig verstanden :wink:). Es ging tatsächlich um den Unterversicherungsverzicht, wobei mir die Angaben oben, was denn nun tatsächlich als Wohnfläche gilt, schonmal weiterhelfen. Bisher hatten wir den abgeschlossen, aber mit einer erheblich größeren Wohnfläche, die wir demnächst haben, stellt sich eben die Frage. Da wir keinen allzu luxuriösen Hausrat haben, werden wir wahrscheinlich den tatsächlichen Wert versichern, ich habe allerdings Bedenken, ob sich der so gut schätzen lässt!

Gruß
Jeanny

keine Angst, mit Hilfe dieses Formulares ein Kinderspiel! Der Versicherungsvertreter soll Dir dabei helfen. Hat auch noch einen Vorteil: wenns falsch war, muss die Versicherung trotzdem zahlen (wenn Du einen Vertreter der Versicherung hast kommen lassen. Wars ein Makler, muss der für haften).
Grüße
Raimund

kreuze Dynamik an. Dann hast Du immer die Gewähr, dass Du richtig versichert bist, ohne jedes Jahr neu zu schätzen.
Grüße
Raimund