Hausratversicherung - Wie läuft das ab?

Hallo,

mal eine allgemeine Frage zu Hausratversicherungen. Diese versichern einem den Hausrat gegen eine monatliche, jährliche… Zahlung an eine Versicherung. Mal angenommen man hat in seinem Haus Gegenstände (TV, Computer,…) im Wert von 30.000 €. Wenn jetzt tatsächlich mal die Bude abfackeln würde wäre das ein Fall für die Hausrat bezüglich der Möbel etc. Aber wie könnte ich denn beweisen oder sagen, dass man tatsächlich entsprechende Produkte wirklich hatte. Schließlich könnte man ja alles mögliche erzählen, man hätte Schmuck, Geld, teuren TV erst kürzlich gekauft. Wie wird das denn nachgeprüft, bzw. würde die Versicherung überhaupt etwas erstatten, wenn kein Beleg vorliegt? Könnte ja auch sein das jemand einige wertvolle Briefmarken hatte, die Versicherung behauptet dann einfach man hätte diese nicht gehabt. Das ist mir nicht ganz klar, wie so etwas überhaupt funktioniert. Daher wäre ich für eine Erklärung dankbar

Aber wie könnte ich denn beweisen oder sagen, dass man
tatsächlich entsprechende Produkte wirklich hatte.

Mit Rechnungen, Fotos, ggf. Zeugenaussagen. Außer bei Einbruchdiebstahl verschwinden Besitztümer normalerweise nicht vollständig. Aber für den Fall der Fälle sollte man belegen können, was man besessen hat.

könnte man ja alles mögliche erzählen, man hätte Schmuck,
Geld, teuren TV erst kürzlich gekauft. Wie wird das denn
nachgeprüft, bzw. würde die Versicherung überhaupt etwas
erstatten, wenn kein Beleg vorliegt?

Das kommt darauf an, wie glaubwürdig der Versicherte seinen Besitz belegen kann.

jemand einige wertvolle Briefmarken hatte, die Versicherung
behauptet dann einfach man hätte diese nicht gehabt.

Die Versicherung muß nichts behaupten. Der Versicherte muß glaubhaft machen. Und eine wertvolle Sammlung hat man der Versicherung i.d.R. bei Vertragsabschluß mitgeteilt.

mir nicht ganz klar, wie so etwas überhaupt funktioniert.

Im Schadensfall muß der Versicherte seinen Schaden angeben. Deswegen ist es nicht verkehrt Anschaffungsrechnungen aufzuheben oder ein Inventar aufzustellen (mit Fotos).

Hallo,

Im Schadensfall muß der Versicherte seinen Schaden angeben.
Deswegen ist es nicht verkehrt Anschaffungsrechnungen
aufzuheben oder ein Inventar aufzustellen (mit Fotos).

… und, für den Fall, daß „die Bude abfackelt“, diese Unterlagen nicht in der Bude aufzubewahren.

Cheers, Felix

Hallo zusammen,

ich häng mich mal mit ner Frage dran (wenn so was zulässig ist):

Wie ist das mit der Unterversicherung (besonders Wertvolles mal außen vor)?

Nehmen wir als Bespiel einen Wert des Hausrates von 60 k€ und eine Versicherungssumme von 30 k€. Das wäre dann eine Unterdeckung von 50 %. Ist es richtig, dass bei Totalverlust die Versicherung nur 50 % der Versicherungssumme zahlt oder sind es sogar nur 50 % des Zeitwertes?

Nun gibt es ja Versicherungen, die auf die Einrede der Unterdeckung verzichten, wenn man einen Mindestbetrag pro m² Wohnfläche versichert.
Gibt es im gleichen Fall des Totalverlustes dann 100 % der Versicherungssumme, 100 % der nachgewiesenen Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungkosten (die könnten geringer oder höher sein als die Versicherungssumme) oder 100 % des Zeitwertes?

Für Antworten vielen Dank im Voraus.

MfG
Zemionow

Nehmen wir als Bespiel einen Wert des Hausrates von 60 k€ und
eine Versicherungssumme von 30 k€. Das wäre dann eine
Unterdeckung von 50 %. Ist es richtig, dass bei Totalverlust
die Versicherung nur 50 % der Versicherungssumme zahlt oder
sind es sogar nur 50 % des Zeitwertes?

Hi,
im Falle des Totalschadens gäbe es hier 110% der Versicherungssumme.
Bei einem Teilschaden 50% des nachgewiesenen Schadens.

Nun gibt es ja Versicherungen, die auf die Einrede der
Unterdeckung verzichten, wenn man einen Mindestbetrag pro m²
Wohnfläche versichert.
Gibt es im gleichen Fall des Totalverlustes dann 100 % der
Versicherungssumme,

Bei Totalschaden wie vor: 110 % der VS, bei einem Teilschaden wird der Schaden voll übernommen.
Bei Hausratversicherungen wird immer zum Neuwert reguliert.

Gruß Keki

Hallo keki,

vielen Dank für die Antwort. Die beiden nachstehenden Aussagen kann ich mir allerdings nicht erklären:

im Falle des Totalschadens gäbe es hier 110% der
Versicherungssumme.

Bei Totalschaden wie vor: 110 % der VS

Wie ist das möglich. Normalerweise leisten Versicherung nicht mehr als das, was versichert ist?

Gruß
Zemionow

Einige Versicherer haben die sogenannte Vorsorge.

Bei einem Totalschaden werden dann Versicherungssumme plus 10% gezahlt.

Hallo,

wieder was dazugelernt.

Dank und Gruß
Zemionow