HILFE!HILFE! Muss ich meiner Krankenkasse die

HILFE!!! BITTE HILFT MIR!!!
ICH HABE EIN RIESEN PROBLEM…

Muss ich meiner Krankenkasse die Beiträge zurückzahlen???

Folgender Fall:

Seit dem 23.ten Lebenjahr bin ich nicht mehr krankenversichert (familenversichert). Bzw ich wurde durch meine Krankenversicherung gekündigt.

Mittlerweile sind über 3 Jahre vergangen. Ich hatte eine ziemlich schlechte Zeit und bin jetzt wieder dabei hoch zu kommen. Und was passiert. Der nächste Schlag im Leben:frowning:

Jetzt wurde ich in meiner alten gesetzlichen Krankenversicherung durch das Amt pflichtversichert und habe nun ein Anruf und ein Schreiben von der Krankenversicherung bekommen dass ich komplett die Beiträge der letzten 3 Jahre bezahlen soll.

Das ist eine Horrorsumme von über 5000 Euro. Die Krankenversicherung kommt zwar auf mich mit Raten und so zu aber dürfen die das obwohl sie mich gekündigt hatten. Ich war in der ganzen Zeit nicht ein einziges mal beim Arzt. Ich habe nie die Versicherung in Anspruch genommen da ich ja nicht versichert war.

Bitte hilft mir und gibt mir Ratschläge!!!
Was kann ich machen aus dieser Katastrophe wieder rauszukommen???

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
Vielen Dank für eure Mühe…

Frage bitte direkt bei deiner Krankenkasse nach, ruf an, das du weißt was los ist, dann alles nur schriftlich, per Einschreiben erledigen.
Warst du damals familienversichet ( Heißt, bei deinen Eltern mit versichert ) ??? Bekommst du jetzt eine Versicherung direkt auf deinen Namen ???
Lg prosecco

Nicht zahlen!
Hi
Die Kasse hat, wie du schreibst, dir gekündigt. Du musst imho keine rückwirkenden Beiträge bezahlen. Lass dich nicht übern Tresen ziehen!
Sag einfach der Kasse (vermutlich AOK?), du legst gar keinen Wert mehr auf sie und habest ihr ja auch nicht gekündigt. Das „Vertrauensverhältnis“ sei dadurch schon damals zerstört worden.
Gruß,
Branden

Die Kasse hat, wie du schreibst, dir gekündigt. Du musst imho
keine rückwirkenden Beiträge bezahlen. Lass dich nicht übern
Tresen ziehen!

Als Arzt solltest Du eigentlich wissen, dass seit dem 1.4.07 Versicherungspflicht für ehemals gesetzlich Versicherte besteht. Es wird also niemand über den Tresen gezogen.

Sag einfach der Kasse (vermutlich AOK?), du legst gar keinen
Wert mehr auf sie und habest ihr ja auch nicht gekündigt. Das

Das spielt überhaupt keine Rolle, die Kasse verhält sich entpsrechend der gültigen Rechtslage.

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Was kann ich machen aus dieser Katastrophe wieder rauszukommen???

Die Beiträge bezahlen. Seit dem 1.4.2007 bist Du versicherungspflichtig und die Kasse muß eine Kündigung (warum eigentlich ?) wieder zurücknehmen. Dass Du die Beiträge rückwirkend entrichten mußt entspricht der momentanen Gesetzeslage. Solltest Du dazu, auch nach Ratenzahlungsvereinbarung, nicht in der Lage sein, kannst Du Dich ans Sozialamt wenden.

Das spielt überhaupt keine Rolle, die Kasse verhält sich
entpsrechend der gültigen Rechtslage.

Wäre nach der gültigen Rechtslage es nicht notwendig gewesen die
Kundin zu informieren und eine Krankenkassenkarte zukommen zu lassen?

Gruß
Stefan

Hallo,
Lage der Dinge ist, dass es seit 1.4.2007 eine Krankenversicherungspflicht in D gibt. Und es gibt eine Nachzahlung der Beiträge an die entsprechende Kasse (gesetzlich oder privat).

Imho gilt die Nachzahlung aber nur bis 1.4.2007 und nicht für darüberhinaus.

Gruß
Andreas

Jetzt wurde ich in meiner alten gesetzlichen
Krankenversicherung durch das Amt pflichtversichert und habe
nun ein Anruf und ein Schreiben von der Krankenversicherung
bekommen dass ich komplett die Beiträge der letzten 3 Jahre
bezahlen soll.

Imho gilt die Nachzahlung aber nur bis 1.4.2007 und nicht für darüberhinaus.

Was bedeutet das???

Die Krankenkasse möchte das Geld von jetzt bis 3 Jahre zurück:frowning:

ja ich bin jetzt versichert auf meinen namen (pflichtversichert).

Das kann doch nicht sein dass ich das bezahlen muss…
Warum hat sich die Krankenkasse die ganze zeit nicht ein einziges mal gemeldet?

Es muss doch was geben aus diesem Disaster wieder rauszukommen…

Wäre nach der gültigen Rechtslage es nicht notwendig gewesen
die Kundin zu informieren und eine Krankenkassenkarte zukommen zu lassen?

Wenn die KK darüber informiert gewesen wäre, dass gar keine Krankenversicherung vorliegt, könnte man über diese Frage nachdenken. Die Betroffene hätte doch längst anderweitig versichert sein können, ohne dass die KK davon erfährt.

Das kann doch nicht sein dass ich das bezahlen muss…

Das ist geltendes Recht.

Warum hat sich die Krankenkasse die ganze zeit nicht ein einziges mal gemeldet?

Woher sollte die KK denn wissen, dass Du nicht versichert warst ?

Es muss doch was geben aus diesem Disaster wieder rauszukommen…

Sorry, keine Chance.

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Hallo,

Lage der Dinge ist, dass es seit 1.4.2007 eine
Krankenversicherungspflicht in D gibt. Und es gibt eine
Nachzahlung der Beiträge an die entsprechende Kasse
(gesetzlich oder privat).

Eines verstehe ich nicht ganz. Wenn jemand jetzt pflichtversichert wird oder ist, wieso soll derjenige dann Beiträge für 2 Jahre nachzahlen, also eine Zeit in der er nicht versichert war und deshalb auch keine Leistungen bekommen hätte? Oder sehe ich da was falsch? Was ist wenn derjenige vielleicht auch noch Arztkosten selbst bezahlt hat weil er ja nicht versichert war?

Muss dann jeder der, zb. 2 Jahre im Ausland war (ohne Versicherung) und jetzt wieder in D arbeitet Beiträge nachzahlen für einen Zeitraum in dem er keine Leistungen bekommen hat. Das beisst sich doch!

gruss vonsales

Hallo,
das geht meiner Meinung nach eben nicht. So wie ich das Gesetz verstanden habe, gilt die Nachzahlung nur bis max. 1.4.2007 und nicht darüber hinaus. Also keine drei Jahre.
Andreas

Hallo,

Eines verstehe ich nicht ganz. Wenn jemand jetzt
pflichtversichert wird oder ist, wieso soll derjenige dann
Beiträge für 2 Jahre nachzahlen, also eine Zeit in der er
nicht versichert war und deshalb auch keine Leistungen
bekommen hätte? Oder sehe ich da was falsch? Was ist wenn
derjenige vielleicht auch noch Arztkosten selbst bezahlt hat
weil er ja nicht versichert war?

Nun, das „wieso“ kann nur der Gesetzgeber beantworten. Die Ministerin ist ganz stolz auf die Versicherungspflicht. Die zweite Frage (Arztkosten selbst bezahlt) kann ich Dir nicht beantworten.

Muss dann jeder der, zb. 2 Jahre im Ausland war (ohne
Versicherung) und jetzt wieder in D arbeitet Beiträge
nachzahlen für einen Zeitraum in dem er keine Leistungen
bekommen hat. Das beisst sich doch!

Nein. In diesem Fall war er ja vermutlich in Deutschland nicht versicherungspflichtig.

gruss vonsales

LG
Andreas

Wenn die KK darüber informiert gewesen wäre, dass gar keine
Krankenversicherung vorliegt, könnte man über diese Frage
nachdenken.

Die KK hat sie gekündigt, somit würde ich schon ein Schreiben erwarten
was auf die rechtliche Seite hinweist und erläutert das die Kündigung
gegebenenfalls nichtig ist.

Die Betroffene hätte doch längst anderweitig
versichert sein können, ohne dass die KK davon erfährt.

Hätte, könnte, ich denke die KK kann sich da nicht ganz aus ihrer
Verantwortung ziehen.

Stefan

Hallo,

Nein. In diesem Fall war er ja vermutlich in Deutschland nicht
versicherungspflichtig.

Wer ist denn dann eigentlich versicherungspflichtig und in welcher Höhe. Ist Einkommen Voraussetzung? Wäre ja logisch. Dann dürfte aber jemand ohne Einkommen nicht versicherungspflichtig sein, wie soll er es auch bezahlen.

Meiner Erinnerung nach ging es doch damals um Selbständige die sich die KK gespart hatten.

Die Versicherungspflicht finde ich zwar richtig, aber die pauschale Forderung rückwirkender Beiträge hat nichts mit dem Solidarprinzip (viele Gesunde zahlen mehr als sie bekommen, weniger Gesunde bekommen mehr) zu tun. Schliesslich weiss die KK ja dass sie für die geforderten Beiträge nichts mehr leisten muss.

Diese (Un)logik sehe ich nämlich hier. Als Beispiel: Die Autohaftpflicht fordert bei der Zulassung die Beiträge für die letzten 2 Jahre in denen man kein Auto hatte, schliesslich haben andere die in dieser Zeit ein Auto hatten ja auch bezahlt und keinen Schaden verursacht.

gruss vonsales

Hätte, könnte, ich denke die KK kann sich da nicht ganz aus ihrer Verantwortung ziehen.

Die KK konnte nicht anders handeln. Wenn es wirklich eine Kündigung der KK war, dann wegen Nichtzahlung von Beiträgen. nach alter Rechtslage durfte die KK die Gekündigte gar nicht wieder aufnehmen. Als dann 2007 die Versicherungsplficht für ehemals gesetzlich Versicherte eingeführt wurde, wurden die KKs nicht gleichzeitig verpfllichtet, nach ihren Gekündigten Mitglieder (es war insgesamt eine sechsstellige Anzahl) zu fahnden.

Die KK hat sich nicht aus ihrer Verantwortung gestohlen, sondern vor und nach dem 1.4.2007 genau das getan, wozu sie gesetzlich vergattert wurde.

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Hallo,
die Krankenkasse hat nicht gekündigt sondern die Familienversicherung ist per Gesetz beendet worden, ein kleiner aber feiner Unterschied.
Die Kassen setzen grundsätzlich die Hauptversicherten (Eltern) davon in Kenntnis dass die Famiklienversicherung beendet werden muss und machen
auf die Möglichkeit der Versicherung der aufmerksam.
Wenn von dieser Möglicjhkeit kein Gebrauch gemacht wird dann gibtes eben keine Versicherung - das Dummedarn ist aber nun dass ab dem 01.04.2009 es eine Pflicht zur Versicherung gibt - daher kommt dann in diesem Falle die Nachforderng.
Die Ausage unseres Arztes hier ist falsch und wenn ihr Folge geleistet wird dann kann es richtig teuer werden (Aufhebung der Verjährungsfrist).
Gruß
Czauderna

Die Krankenkasse hat gewusst das ich nicht versichert war.
Ich habe versucht mich bei anderen Krankenkassen zu versichern aber keine Chance.
Alle sagen das gleiche. Man muss wenn man eine Zeit lang nicht versichert war, sich erst bei alten KK versichern und dann selber kündigen um die KK zu wechseln. Da es keine Kündigung von mir gab sondern nur von der KK und ich mich seit daher nicht bei der KK gemeldet habe, wussten sie dass ich nicht versichert bin.

Nun will meine KK aber ziemlich viel Geld für nichts. Das kanns einfach nicht sein.

Hallo,
die Krankenkasse hat nicht gekündigt sondern die
Familienversicherung ist per Gesetz beendet worden, ein
kleiner aber feiner Unterschied.
Die Kassen setzen grundsätzlich die Hauptversicherten (Eltern)
davon in Kenntnis dass die Famiklienversicherung beendet
werden muss und machen
auf die Möglichkeit der Versicherung der aufmerksam.
Wenn von dieser Möglicjhkeit kein Gebrauch gemacht wird dann
gibtes eben keine Versicherung - das Dummedarn ist aber nun
dass ab dem 01.04.2009* es eine Pflicht zur Versicherung gibt

  • daher kommt dann in diesem Falle die Nachforderng.
    Die Ausage unseres Arztes hier ist falsch und wenn ihr Folge
    geleistet wird dann kann es richtig teuer werden (Aufhebung
    der Verjährungsfrist).
    Gruß
    Czauderna

* Es muss natürlich 01.04.2007 heissen - sorry