Hinzuverdienstgrenze teilw. Erwerbsminderungsrente

Hallo,…

würde gerne von jemanden wissen wie hoch die Hinzuverdienstgrenze bei einer Teilweisen Erwerbsminderungsrente ist?! Im Internet findet man widersprüchliche Aussagen und Internetseiten.

Nach meiner Kentniss, gibt es da eine Formel:

TeilRente wegen Erw.Mind. (Voll):

0,23 x Bezugsgröße (also dem Verdienst - den den man hatte, oder?) x Entgeldpunkte = Hinzuverdienstgrenze

Beispiel: 0,23 x 2000 x 4 = 1840

Diese 1840,00 € ist das die monatiliche Hinzuverdienstgrenze bis zu der man mit einem Teilzeitjob hinzuverdienen kann, ja?

Was bedeutet den dann im allgemeinen die Mindesthinzuverdienstgrenze die ist ja doch deutlich geringer, im Netz schwank das zwischen 850 - 1150 € ?!

Wäre cool, wenn da einer Licht ins dunkel bringen könnte, ich weiß ein bisschen Komplex das Thema, wenn es aber einfach wäre, würde ich ja nicht fragen!

MfG und Danke!

Hallo,…

Hallo,

würde gerne von jemanden wissen wie hoch die
Hinzuverdienstgrenze bei einer Teilweisen
Erwerbsminderungsrente ist?! Im Internet findet man
widersprüchliche Aussagen und Internetseiten.

das kann erst nach Erteilung des Rentenbescheides genau festgestellt werden. Warum?

Nach meiner Kentniss, gibt es da eine Formel:

TeilRente wegen Erw.Mind. (Voll):

0,23 x Bezugsgröße (also dem Verdienst - den den man hatte,
oder?) x Entgeldpunkte = Hinzuverdienstgrenze

Diese Formel ist falsch. Nach § 96a Absatz 2 SGB VI sieht die Ermittlung so aus:

_(2) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt

  1. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

a) in voller Höhe das 20,7fache,

b) in Höhe der Hälfte das 25,8fache

des aktuellen Rentenwerts (§ 68), vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten,_

Der aktuelle Rentenwert beträgt derzeit 28,07 €. Die Hinzuverdienstgrenzen betragen somit mindestens - ausgehend von 1,5 Entgeltpunkten, die Summe der Entgeltpunkte für die letzten drei Kalenderjahre kann eben erst bei Rentengewährung ermittelt werden -

  • für eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung in voller Höhe 871,57 €
  • für eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte der Rente 1.086,31 €

Je höher die Summe der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn waren, umso höher sind auch die Hinzuverdienstgrenzen. Wer also in diesen drei Jahren mehr verdient hat, kann auch höher hinzuverdienen.

Wie ermittelt man diese Entgeltpunkte? Der Bruttoverdienst eines Jahres wird durch den Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten im gleichen Jahr geteilt; das Ergebnis gibt die Anzahl an Entgeltpunkten für dieses Jahr. Wer also genau wie der Durchschnitt verdient hat, bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Das wären dann bei drei Jahren durchschnittlichem Verdienst 3 Entgeltpunkte und die Hinzuverdienstgrenzen wären doppelt so hoch.

Für 2012 und 2013 sind diese Werte vorläufig festgesetzt, können ja noch nciht endgültig bestimmt werden. Diese vorläufigen Werte gelten bei der Rentenberechnung übrigens endgültig, es wird nicht in 2014 oder 2015 neu berechnet. In 2013 sind das derzeit 34.071 Euro.

Achtung: Die Hinzuverdienstgrenzen gelten für den Brutto-Verdienst!!!

Wäre cool, wenn da einer Licht ins dunkel bringen könnte, ich
weiß ein bisschen Komplex das Thema, wenn es aber einfach
wäre, würde ich ja nicht fragen!

Evtl. ist’s mir gelungen. :smile:

MfG und Danke!

Gern geschehen! Servus,
Robbie

Hallo,…

ja es ist Dir gelungen! Danke!

Diese 871,57 € das ist die mindesthinzuverdienstgrenze, die sich aus dem 1,5 Entgeldpunkt ergibt, ja?! Sprich wenn mann einen von 4 hat, und mehr verdient hat, bekommt man auch einen hören Hinzuverdienst gewährt!

Klasse nu weiß ich alles…

mfg

Hallo,…

Hallo,

ja es ist Dir gelungen! Danke!

freut mich, gern geschehen.

Diese 871,57 € das ist die mindesthinzuverdienstgrenze, die
sich aus dem 1,5 Entgeldpunkt ergibt, ja?!

Jupp, richtig. :smile:

Sprich wenn mann einen von 4 hat, und mehr verdient hat, bekommt man :auch einen hören Hinzuverdienst gewährt!

Ich weiß nicht, was Du mit der „4“ hast und woher die kommen. 1 Entgeltpunkt ergibt sich, wenn man in einem Jahr wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient hat. Auf 4 Entgeltpunkte kann man nicht kommen, da als Verdienst höchstens die Beitragsbemessungsgrenze angesetzt wird; man kann daher für ein Jahr höchstens auf 2,irgendwas kommen. Verabschiede Dich von der „4“ in diesem Zusammenhang! :smile:

Klasse nu weiß ich alles…

Alles ist ein weit dehnbares Wort … :wink:

mfg

Servus,
Robert