Höhe des Krankengeldes - Und danach?

Hallo zusammen,

ich bin seit etwa 3 Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalles krank geschrieben.
Heute habe ich nun das (um ehrlich zu sein schon lange erwartete) Kündigungsschreiben von meinem Arbeitgeber bekommen. Die Firma geht schon seit längerer Zeit sehr schlecht, steht meiner Meinung nach kurz vor der Pleite und auch andere Kollegen wurden / werden betriebsbedingt entlassen.
Gekündigt bin ich fristgerecht zum 30.06.2006.

Meine Krankschreibung wird unabhängig von der Kündigung sicher noch länger andauern, mein Arzt meinte, 2 Monate und mehr für einen Bandscheibenvorfall wären keine Seltenheit.

So weit ich weiss bekomme ich ja nach 6 Wochen AU keine Lohnfortzahlung mehr sondern Krankengeld. Kann mir jemand sagen, wie hoch das ausfallen wird? Ich habe etwas gelesen von 90% vom Nettogehalt oder 70% vom Bruttogehalt, bin daraus aber nicht ganz schlau geworden.

Was passiert nun aber, wenn ich von der AU direkt in die Arbeitslosigkeit übergehe? Wird als Grundlage für mein ALG mein Gehalt oder mein Krankengeld genommen?

Schon mal Danke für Hilfe, Tips und Ratschläge.

Viele Grüße
Cheli

Hallo,
das Krankengeld beträgt in der Regel 90 % vom letzten Netto,
allerdings kann sich das bei Bezug von Einmalzahlungen, also Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld bis max 100% des letzten Nettos
erhöhen. Vom Krankengeldzahlbetrag gehen allerdings Beiträge ab,
und zwar 3,25% Arbeitslosen-, 9,75% Renten- und 1,10% Pflegeversicherung (icl. Zuschlag für Kinderlose).
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wird nur das Arbeitsentgelt
für die Höhe herangezogen.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

vielen Dank für die Info.
Jetzt bin ich doch viel ruhiger :smile:

Viele Grüße

Cheli