Höhenschaden bei Transporter bezahlen trotz VK?

Hallo zusammen,
ich habe mir letzten Freitag für einen Umzug einen Transporter geliehen.
Ich bin leider, weil ich noch nie mit einem Transporter gefahren bin, gegen eine Höhenbegrenzung gefahren und habe eine grösere Beule am Dach erzeugt.

Die Mietwagenfirma hat mir mitgeteilt, dass „Höhenschäden“ nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Auf dem Vertrag den ich unterschrieben habe, steht dafür extra auch eine Klausel.
Meine Frage ist nun ob eine solche Klausel überhaupt zuälssig ist, da ich noch extra eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen habe.

Darüber hinaus haben sie mir nun mitgeteilt, dass die Frontscheibe einen kleinen Sprung hätte und ausgetauscht werden müsse. Die Frontscheibe übernimmt aber komischerweise die Versicherung. Die dazugehörigen Arbeitslohn aber nicht.
Ist dies logisch?

Schon einmal vielen Dank für eure Ratschläge

Viele Grüsse
Henning

Meine Frage ist nun ob eine solche Klausel überhaupt zuälssig
ist, da ich noch extra eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen habe.

Man wird grobe Fahrlässigkeit unterstellen, weil der Hinweis auf die Durchfahrtshöhe ignoriert wurde. Dass der Fahrer des Miettransporters keine Fahrpraxis mit Transportern hat, muß die Versicherung nicht kümmern.

werden müsse. Die Frontscheibe übernimmt aber komischerweise
die Versicherung. Die dazugehörigen Arbeitslohn aber nicht.
Ist dies logisch?

Glasbruch ist über die in der Vollkasko enthaltene Teilkasko enthalten. Aber auch diese hat normalerweise eine Selbstbeteiligung.

Vielen Dank für die Info.
Im Kostenvoranschlag sind auch die Arbeitskosten für den Ein/Ausbau der Scheibe aufgelistet. Diese müsste doch dann ebenfalls durch die Versicherund gedeckt sein.?

Im Kostenvoranschlag sind auch die Arbeitskosten für den
Ein/Ausbau der Scheibe aufgelistet. Diese müsste doch dann
ebenfalls durch die Versicherund gedeckt sein.?

Abzüglich der Selbstbeteiligung in der Teilkasko.

Hallo,

so einen Ausschluss…

Die Mietwagenfirma hat mir mitgeteilt, dass „Höhenschäden“
nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Auf dem Vertrag
den ich unterschrieben habe, steht dafür extra auch eine
Klausel.

kann es eigentlich nicht geben, da die für einen Mietwagen abgeschlossene Kasko, für die ja auch extra Geld bezahlt wird, wie eine „normale“ Vollkaskoversicherung ausgestaltet sein muss - und da ist so eine Kollision mitversichert.

Grobe Fahrlässigkeit könnte vorliegen, aber auch dann wird bezahlt, ggf halt nur anteilig. Auch hier kommt es auf die Vertragsgestaltung an, und evtl greift der Ausschluss dann gar nicht, weil der Vermieter seine Klauseln nicht nach neuem VVG formuliert hat. Dazu gibt es inzwischen einige Urteile.

Ab zum Anwalt.

Grüße, M