Hallo zusammen,
ich habe mir letzten Freitag für einen Umzug einen Transporter geliehen.
Ich bin leider, weil ich noch nie mit einem Transporter gefahren bin, gegen eine Höhenbegrenzung gefahren und habe eine grösere Beule am Dach erzeugt.
Die Mietwagenfirma hat mir mitgeteilt, dass „Höhenschäden“ nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Auf dem Vertrag den ich unterschrieben habe, steht dafür extra auch eine Klausel.
Meine Frage ist nun ob eine solche Klausel überhaupt zuälssig ist, da ich noch extra eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen habe.
Darüber hinaus haben sie mir nun mitgeteilt, dass die Frontscheibe einen kleinen Sprung hätte und ausgetauscht werden müsse. Die Frontscheibe übernimmt aber komischerweise die Versicherung. Die dazugehörigen Arbeitslohn aber nicht.
Ist dies logisch?
Schon einmal vielen Dank für eure Ratschläge
Viele Grüsse
Henning