Hallo,
ich wüsste gerne wie ihr folgendes Szenario beurteilt. Ist das aus eurer Sicht ein Haftpflichtschaden?
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Herr M. ist dienstlich von seiner Firma nach Berlin geordert worden. Seine Firma (Mieter) hat hierfür einen befristeten Mietvertrag (3 Monate) für ein möbliertes Appartement abgeschlossen, als dessen Nutzer Herr M. im Mietvertrag genannt wird.
Herr M. hat nun seine Frau zu sich eingeladen. Diese hat gekocht und hierbei beim Zerschneiden einer Pizza die Arbeitsfläche mit vielen tiefen Kratzern versehen.
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Grundsätzlich ist meine Einschätzung, dass die Versicherung das zahlen müsste, andererseits ist es gemietet (und da ist das doch ein wenig anders oder?). Mieter ist jedoch die Firma. Das heißt wenn diese gegenüber dem Vermieter verpflichtet ist den Schaden zu beheben, dann ist sie die geschädigte Partei. Wer kann mir hierzu was sagen?
Danke schon mal.