Ist dies ein Haftpflichtschaden?

Hallo,

ich wüsste gerne wie ihr folgendes Szenario beurteilt. Ist das aus eurer Sicht ein Haftpflichtschaden?
_______________________________________
Herr M. ist dienstlich von seiner Firma nach Berlin geordert worden. Seine Firma (Mieter) hat hierfür einen befristeten Mietvertrag (3 Monate) für ein möbliertes Appartement abgeschlossen, als dessen Nutzer Herr M. im Mietvertrag genannt wird.

Herr M. hat nun seine Frau zu sich eingeladen. Diese hat gekocht und hierbei beim Zerschneiden einer Pizza die Arbeitsfläche mit vielen tiefen Kratzern versehen.
_______________________________________

Grundsätzlich ist meine Einschätzung, dass die Versicherung das zahlen müsste, andererseits ist es gemietet (und da ist das doch ein wenig anders oder?). Mieter ist jedoch die Firma. Das heißt wenn diese gegenüber dem Vermieter verpflichtet ist den Schaden zu beheben, dann ist sie die geschädigte Partei. Wer kann mir hierzu was sagen?

Danke schon mal.

Herr M. hat nun seine Frau zu sich eingeladen. Diese hat
gekocht und hierbei beim Zerschneiden einer Pizza die
Arbeitsfläche mit vielen tiefen Kratzern versehen.

Wenn MIetsachschäden im Vertrag enthalten sind, würde ich den Schaden der Versicherung melden.

In den Bedingungen der Versicherung steht folgender Passus:

Eingeschlossen ist -abweichend von §4 ,…- die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstige zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
a) Abnutzung, VErschleiß oder übermäßiger Beanspruchung
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, sowie an Elektro- und Gasgeräten

Das bedeutet aus meiner Sicht, dass eine Arbeitsfläche in der Küche ebenfalls darunter fällt.

Auch hallo,

hier ist es egal, ob die Haftpflicht einspringt, denn hier ist weit und breit kein ersatzpflichtiger Schaden zu sehen. Es sei denn, die Pizza wäre mit einer Kettensäge geschnitten worden.

Grüße, M

Die Arbeitsfläche sei sehr neu und bisher ohne Spuren gewesen und nun sieht man auf hellblauen Untergrund einige weiße Striemen. Das ist aus meiner Sicht ein Schaden, der über normale Abnutzungsspuren hinaus geht.

Hallo !

Auf welche Haftpflicht ist man denn aus ?

Es kommen drei in Betracht

Die der Firma,weil Vertragspartner des Vermieters.
Die des Nutzers (hat aber nichts gemacht,nur zugelassen?)
Die der Unglückseligen(blond ?),die statt auf Schneidbrett die Arbeitsplatte traktiert,Verursacherin des Schadens

MfG
duck313

Herr M. ist dienstlich von seiner Firma nach Berlin geordert
worden. Seine Firma (Mieter) hat hierfür einen befristeten
Mietvertrag (3 Monate) für ein möbliertes Appartement
abgeschlossen, als dessen Nutzer Herr M. im Mietvertrag
genannt wird.

Herr M. hat nun seine Frau zu sich eingeladen. Diese hat
gekocht und hierbei beim Zerschneiden einer Pizza die
Arbeitsfläche mit vielen tiefen Kratzern versehen.

Hierzu ein paar Fragen:

Aus welchem Material war die Arbeitsfläche ?

Ist es der Ehefrau/Hausfrau nicht bekannt, dass man eine Pizza nicht auf einer Arbeitsfläche schneidet ? Also ein Schneidbrett oder Backblech als Unterlage nimmt ?

Nach dem wievielten Schnitt hat die Ehefrau Kratzer in der Arbeitsfläche festgestellt ?

_______________________________________

Grundsätzlich ist meine Einschätzung, dass die Versicherung
das zahlen müsste, andererseits ist es gemietet (und da ist
das doch ein wenig anders oder?). Mieter ist jedoch die Firma.
Das heißt wenn diese gegenüber dem Vermieter verpflichtet ist
den Schaden zu beheben, dann ist sie die geschädigte Partei.

Wie kommt man auf die Idee, dass die Firma hier den Schaden verursacht hat ?

Wer kann mir hierzu was sagen?

Wenn überhaupt, trifft dies die Privathaftpflichtvers. von Herrn M. bzw. dessen Frau.

Allerdings vermute ich, sollte der Versicherer den Schaden zahlen,
folgt eine Kündigung der PHV.

Danke schon mal.

Gruß Merger

Die gemeinsame Versicherung des Paares.

Also

  1. ohne Experte zu sein ist die Oberfläche der Arbeitsplatte aus Kunststoff
  2. doch ist es nur die Messer waren so stumpf dass man nicht genug Druck ausüben konnte auf einem Blech, dazu kommt dass sie zu Hause eine günstige Küche aus einer Möbelkette hat und diese das immer ohne Spuren aufnimmt.
  3. festgestellt wurden die Kratzer am nächsten morgen beim sauber machen. Es sind eine ganze Menge. Manche nur sehr schwach und andere sieht man auch ohne den Winkel zu ändern.
  4. das mit der Firma hast du anscheinend falsch verstanden. Die Firma könnte Geschädigter sein, weil sie ja verpflichtet ist die Wohnung in gutem Zustand zurück zu geben.
    5 wie kommst du zu der Ansicht dass die Versicherung kündigen würde nach einem Schaden? Es wäre der erste überhaupt gemeldete in den letzten 8 Jahren, die Arbeitspläche scheint nicht sehr hochwertig zu sein und ist maximal 2,50 bis 3 m lang. Das teuerste ist vermutlich Montage und aussägen von Herd und Spühle.

Das bedeutet aus meiner Sicht, dass eine Arbeitsfläche in der
Küche ebenfalls darunter fällt.

Das würde ich genauso sehen.

Also

  1. ohne Experte zu sein ist die Oberfläche der Arbeitsplatte
    aus Kunststoff

und somit müsste man wissen, dass man Pizzen auf einer Kunststoff-Arbeitsplatte nicht schneiden darf.

  1. doch ist es nur die Messer waren so stumpf dass man nicht
    genug Druck ausüben konnte auf einem Blech,

Unsinn - auf einem Blech kann man viel höheren Druck mit einem Messer ausüben ohne dass man damit rechnen muss, dass der Untergrund beschädigt wird.

dazu kommt dass
sie zu Hause eine günstige Küche aus einer Möbelkette hat und
diese das immer ohne Spuren aufnimmt.

Ich vermute eher, dass ihr darauf die vielen Schnitte und Kratzer völlig egal sind.

  1. festgestellt wurden die Kratzer am nächsten morgen beim
    sauber machen. Es sind eine ganze Menge. Manche nur sehr
    schwach und andere sieht man auch ohne den Winkel zu ändern.
  2. das mit der Firma hast du anscheinend falsch verstanden.
    Die Firma könnte Geschädigter sein, weil sie ja verpflichtet
    ist die Wohnung in gutem Zustand zurück zu geben.

Ich habe nichts falsch verstanden - die Küche gehört nicht der Firma.

5 wie kommst du zu der Ansicht dass die Versicherung kündigen
würde nach einem Schaden?

lt. den Vertragsbedingungen kann der Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer im Schadensfall kündigen.

Es wäre der erste überhaupt
gemeldete in den letzten 8 Jahren, die Arbeitspläche scheint
nicht sehr hochwertig zu sein und ist maximal 2,50 bis 3 m
lang. Das teuerste ist vermutlich Montage und aussägen von
Herd und Spühle.

Laut deinen Informationen schwingt hier der Begriff Vorsatz ein wenig mit. Also besteht auch die Möglichkeit, dass der Versicherer den Schaden ablehnt.

Hi,

Mieter ist Deine Firma, also werden Ansprüche gegen die Firma erhoben.
In wie fern Deine Firma nun Dich für den Schaden in Regress nehmen kann ist wohl eine Frage an die Juristen.

zahao

Hi,

Mieter ist Deine Firma, also werden Ansprüche gegen die Firma erhoben.

Sicher ? Schließlich gibt es einen Schädiger, der bekannt ist.

Gruß

Nordlicht

Du hast das magische Wort schon gesagt: Abnutzung.

Wenn die Platte von so minderer Qualität und Haltbarkeit ist, dass nach dem Pizzaschneiden solche Streifen bleiben, dann würde ich das als „normale“ Abnutzung bezeichnen - und dafür wird Miete bezahlt.

Ich als Betroffener würde jedenfalls nichts bezahlen…