Kann man in diesem Spezialfall zwei gkv haben?

Hallo,

Normalerweise darf man ja nur 1 gkv haben,
Was passiert nun aber, wenn man gleichzeitig student und angestellter (z.B. Als promotionsstudent und mitarbeiter) ist?
Spezifischer: wenn man eine selbst ausgewählte gkv benutzt, um sich als student einzuschreiben, dann aber die versicherungsbestätigung zu spät beim arbeitgeber ankommt, so dass dieser eine (andere) gkv auswählt?
Ist dann die gkv, mit der man eingeschrieben ist, ungültig? Muss man doppelt zahlen? Gibt es in diesem Fall eine Kündigungsfrist um eine der beide gkv abzulegen?
Außerdem: lag es in der Verantwortung der gkv, sich beim Arbeitgeber zu melden, oder hätte sich der Versicherte darum kümmern müssen?

PS:das hier ist mit ipad geschrieben, daher die Rechtschreibfehler

Eine Doppelversicherung ist möglich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Beiträge zu entrichten, wenn man keine Versicherung angibt so wählt der Arbeitgeber selbst einen. Es ist anzunehmen, dass kein Fehlverhalten von einer Partei vorliegt.

Die gewählte Versicherung ist weiterhin gültig. Es sollte reichen, wenn die gewählte Versicherung vom Arbeitgeber in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass bereits eine Versicherung besteht, die Beträge sollten zurückgezahlt werden.

Hallo,

Eine Doppelversicherung ist möglich.

ich glaube nicht, dass man das so pauschal sagen kann.

Die gewählte Versicherung ist weiterhin gültig.

Auch hier bin ich mir nicht sicher. Sollte die erste Versicherung als (günstigere) „Krankenversicherung der Studenten“ laufen, wäre es möglich, je nach Umfang der anderen Tätigkeit, dass bei der ersten Versicherung die Versicherungspflicht erlischt.

Gruß
Christa

Das SGB regelt, welche Versicherungspflicht Vorrang hat. Das ist hier die Arbeitnehmertätigkeit.

Die studentische wäre mit Beginn der Arbeitnehmertätigkeit zu beenden, Studentenbeiträge werden ggf.zurückgezahlt.

Davon zu trennen ist die Frage der Kassenwahl. Der Arbeitnehmer = Versicherte muss sich darum kümmern, dass der Arbeitgeber weiß, welche Kasse er haben will. Denn Kasse und Arbeitgeber wissen ja sonst nichts voneinander.

Viel Glück

Barmer

In dem Beitrag sind klare Eckpositionen gesetzt: Arbeitseinkommen über die Beitragsbemessungsgrenze als alleinige Begründung für die schon bestehende freiwillige Versicheung bei der Gesetzlichen Krankenkasse und hinzu kommt dannoch nach Eintritt der Regelaltersgrenze für eine eine verbriefte Rentenzahlung der DRV.
Diese Konstellation gibt es sehr oft.
Doch Rechenbeispiele für diese Fälle fehlen im Netz.

Hallo,

ich bin verwirrt. Ich nehme an, du wolltest auf den Beitrag darunter antworten? :smile:

Gruß
Christa

Hallo,
ich habe leider nicht viel Ahnung, aber ich kenne 2 kompetente Versicherungmakler, die mir auch bei einer Versicherung geholfen haben. Sie können ihnen garantiert auch weiter helfen. Schauen Sie einfach mal auf die homepage: http://vvv24.de/.

)

Hallo,
eine Doppelversicherung, also zweimal GKV-Kasse als Pflichtversicherter
ist nicht möglich. Entweder man ist als Student pflichtversichert und wird nicht als Arbeitnehmer durch eine Tätigkeit versicherungspflichtig, welches dann eine Vorrangversicherung wäre, dann
muss der Arbeitgeber keine Anmeldung für die Krankenversicherung (!!)
vornehmen (eine Meldung für die Rentenversicherung muss dann ggf. bei der GKV-Kasse des Studenten erfolgen), oder man ist Versicherungspflichtig als Arbeitnehmer, dann endet die Pflichtversicherung als Student. Die Meldung des Arbeitgeber würde dann zwangsläufig bei der letzten Kasse erfolgen, also der, bei der der Student pflichtversichert war.
Gruss
Czauderna