Kann man sich die gesetzl. Rente auszahlen lassen?

Guten Tag,

eine Beamtin bekommt eine Vorruhestandrente,
hat aber in ihren Arbeitsleben als Arbeiterin Renteneinzahlungen geleistet. Kann sie sich diese Ansprüche auszahlen lassen?

Vielen Dank schon mal im voraus.

LG Karin

Guten Tag,

Guten Abend,

eine Beamtin bekommt eine Vorruhestandrente,
hat aber in ihren Arbeitsleben als Arbeiterin
Renteneinzahlungen geleistet. Kann sie sich diese Ansprüche
auszahlen lassen?

Wenn sie mehr als 60 Kalendermonate in die Rentenversicherung eingezahlt hat, nein. In diesem Fall hat sie mit 65 - oder etwas später, da ja die Altersgrenze stufenweise auf 67 angehoben wird - Anspruch auf eine Regelaltersrente aus der Rentenversicherung.

Liegen keine 60 Monate mit Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vor, kann sie sich die Beiträge gemäß § 210 SGB VI erstatten lassen.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Gern geschehen, wenn’s geholfen hat. :smile:

LG Karin

Gruß,
Robert