KFZ Versicherung

Hallo,
beim Antrag der neuen KFZ Versicherung (Sparkassen direktversicherung) wurde von mir die Tarifgruppe N (Sonstige) und als Beruf Bankkaufmann angegeben.

Nun wurde im Versicherungsschein die Tarifgruppe S (Beamter/Richter) berücksichtigt und angenommen, dass ich Banken-Mitarbeiter bin.

Der erlernte Beruf ist zwar Bankkaufmann, allerdings arbeite ich seit Jahren nicht mehr in einer Bank sondern als Angestellter im Einkauf in einem mittelständischen Maschinenbauunternhemen.

Bei der Bescheinigung, die für die Berücksichtigung des Tarif S notwendig ist, wir lediglich die Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers verlangt.

Ist die Tarifgruppe S und somit der geringere Jahresbeitrag trotzdem i.O. oder handelt sich es um eine falsche Annahme der Versicherung?

Und noch eine Frage:
Wie lange dauert es in der Regel bis man von der Vorversicherung eine Kündigungsbestätigung erhält? Am Montag ist nämlich der Stichtag und ich warte schon eine Woche darauf.

Danke für deine Antwort.

Gruss Chris

Hallo,

ich versuche einmal Ihre Anfrage so gut es geht zu beantworten.

Wenn ich als Berater weiß, das mein Kunde nicht im öffentlichen Dienst arbeitet und der Tarif wird trotzdem angeboten mache ich mich als Berater strafbar und haftbar.
Es ist zwar für Sie schön wenn sie etwas weniger Beitrag zahlen, aber im Schadensfall wenn das Auffliegen sollte hätten Sie im Zweifelsfall das nachsehen.

Im Normalfall sollte man als ordentlicher Berater nachfragen ob der Kunde noch in diesem Beruf tätig ist oder wie Sie in einem ganz anderen.
Ob das Ihr Berater wissentlich gemacht hat oder nicht sei mal dahin gestellt. Das kann und will ich auch nicht beurteilen.

Im Normalfall müssten Sie bei der Versicherung anrufen und wenigstens den Sachverhalt klären. Wenn Sie dort die Info bekommen das es korrekt ist dann ist es ja in Ordnung.
Schreiben Sie sich aber auf wann und mit wem Sie telefoniert haben da sie nicht schriftliches haben.

Was Ihre Kündigung betrifft ist es nicht ausschlaggebend wann Sie die Bestätigung bekommen, sondern wann Sie die Kündigung weggeschickt haben. Sofern Sie einen Nachweis haben können Sie es entspannt angehen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen soweit helfen Sollten noch Fragen sein können Sie sich gern melden.

Wenn Sie möchten kann ich Ihnen auch gern ein Vergleichsangebot zu Ihrem Angebot bei der Sparkassenversicherung unterbreiten.

Gruß Andreas

Hallo Chris,

im schlimmsten Falle kann es zu einer Nachberchnung wegen de flaschen Berufseinstufung kommen, aber es gibt keine Bescheinigung der Tarifgruppe „S“. Man kennt oder besser kannte lediglich die so gennate B-Bescheinigung für den öffentl. Dienst. Da aber die Unterschiede in der Beitragsprämie sehr gering sind, würde ich bei der Versicherung anrufen und das telefonisch klären.

Was die Kündigungsbestätigung betrifft, die Versicherungen haben im Moment richtig zu tun, und dann kann es noch einige Tage dauern bis die Bestätigung kommt, also auch hier telefonich nachfragen, allerdings geht fast es immer klar auch ohne Kündigungsbestätigung.

herzliche Grüße und einen schönen ersten Advent.

Horst Heydeck
Versicherungsmakler
Hellegrund 28
31195 Lamspringe / Niedersachsen
Tel.: 05183 - 2187
mobil: 0178 - 399 25 63
E-Mail: [email protected]

Hallo!

Ich kenne jetzt die Anträge der Sparkassen-Versicherung nicht, aber gewöhnlich wird da nach dem aktuellen Beruf, nicht nach einem einst erlernten Beruf gefragt und dementsprechend auch der Beitrag berechnet.

Unabhängig davon, dass es sich damit um eine Falschangabe im Antrag handeln könnte, würde ich vorsorglich eine Mitteilung an die Versicherung senden, damits berichtigt wird. Sonst kann es sein - wenns später rauskommt - dass eine rückwirkende Berichtigung vorgenommen wird, was sicher unangenehmer wäre.

Wie schnell bei den einzelnen Versicherungen Kündigungsbestätigungen veranlasst werden, weiß ich nicht. Allerdings muss eine Versicherung eine Kündigung zeitnah ablehnen, wenn sie nicht akzeptiert wird, sonst wird sie wirksam.

Was allerdings für Dich problematisch werden könnte, ist, wenn Deine Kündigung nicht angekommen ist. Ich würde mir also zumindest telefonisch am Montag den Eingang bestätigen lassen.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo Chris,

der Berufswechsel muss angezeigt werden!
Zur Kündigungsbestätigung:
Hier ist es so, dass lediglich die Kündigung bis heute bei der Versicherung eingegangen sein muss! Die Bestätigung kann durchaus noch ein paar Tage dauern.
Aber zur absoluten Sicherhei, einfach die Gesellschaft anrufen, fragen ob Ihre Kündigung eingegangen ist?!

Bei weiteren Fragen oder zur Erstellung eines Gegenangebotes, stehe ich Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

MfG
S.Lukas

Einfache Sache: wenn der von der Vers. dokumentierte Beruf nicht der Realität und Ihren Angaben im Antrag entspricht, ist es falsch und Sie sollten den Versicherer darauf hinweisen.

VG Jens Sternberg