KFZ-Versicherung nachzahlen?

Hallo, hier meine Frage:
Wenn bei einer KFZ-Versicherung eine bestimmte jährliche Fahrleistung überschritten wird, darf diese dann bei Kündigung (wegen Verkauf des Autos) eine Nachzahlung einfordern, auch wenn im betreffenden Zeitraum nichts passiert ist und keine Leistungen erbracht wurden (und natürlich auch nicht mehr erbracht werden müssen)? Find das irgendwie etwas widersprüchlich, da die Versicherung jetzt Geld nachfordert, für das sie so oder so keine Leistung mehr erbringen muss.

Danke für eure Hilfe!

LG Matthias

Moin,

das ist jetzt keine Rechtsantwort, nur zur Klärung Deines Verständnisproblems:

Find das irgendwie etwas
widersprüchlich, da die Versicherung jetzt Geld nachfordert,
für das sie so oder so keine Leistung mehr erbringen muss.

Es geht ja nicht darum, dass noch Leistungen erbracht werden müssen, sondern dass die fiktive Person in Deinem Beispiel zu wenig für die möglichen Leistungen gezahlt hat. Dass die Person ihre Fahrleistung angeben muss und Änderungen in der Fahrleistung auch rechtzeitig mitteilen muss, ist ihr sicherlich bekannt. Ich denke auch, dass es hier wahrschienlich um eine ziemliche Steigerung der Fahrleistung geht, deswegen erachte ich das als legitim, dass da nachgefordert wird.

Ist es nicht eigentlich Vertragsbestandteil, dass man Änderungen der Fahrleistung zeitnah der Versicherung meldet? Ist es dann nicht eher sogar Kulanz der Versicherung, dass sie nur Beiträge einfordert? Keine Ahnung, zu was sie in der Lage wäre, denn der Versicherungsnehmer hat sich ja wahrscheinlich nicht an den Vertrag gehalten.

Wie gesagt, nur zum Verständnis, die rechtlich fundierten Antworten kommen sicher noch.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

es ist in den Vertragsbedingungen geregelt, wie sich das mit Nachzahlen bei der Fahrleistung verhält. Eine „normale“ Nachzahlung ist noch das einfachste. Es gibt auch härtere Regelungen, die eine Straf-Nachzahlung mit sich bringen, wenn es z.B. anläßlich eines Schadens festgestellt wird.

Letztlich hast Du da ein falsches Verständnis von Versicherung. Versicherungen werden immer im Vorhinein aufgrund eines definierten Risikos berechnet. Bei der Kfz-Versicherung ist das z.B. die Fahrleistung. Ändert sich das Risiko ändert sich auch der Beitrag. Das ganze nennt sich dann Äquivalenzprinzip.

Die Leistung hat die Versicherung übrigens bereits erbracht. Sie nennt sich „Versicherungsschutz“.

Also kurz: Nachzahlung ist berechtigt.

Viele Grüße
Andreas

Guten Tag,

Hallo mein lieber Matthias,

dass die Versicherung nun im Nachhinnein nichts zahlen mußte weißt du jetzt, aber vorher hast du das nicht gewußt. Die Einstufung erfolgt auf Grund objektiver Merkmale, die auch mal überschritten werden können, wie in deinem Fall halt mehr Kilometer anfielen.
Wende dich mal an einen fachmännischen Berater und frag den.
Gruß Wolfgang S.

Hallo, Danke für eure schnellen Antworten. Jetzt weiß ich wenigstens, dass es wohl keinen Sinn hat, sich mit der Versicherung zu streiten. :smile:

Noch mal vielen Dank!