Kfz Versicherung Schadensregulierung

Mein 16 Jahre alter Wagen (Toyota Corolla) wurde beschädigt (wirtschaftlicher Totalschaden), die gegnerische Versicherung ermittelte einen Restwert von 2550.- und einen Wiederbeschaffungswert von 2650.- Ich bekomme nun also 100.- erstattet und kann davon nichts reparieren. Ich werde also gezwungen, das Auto zu verkaufen. Mich ärgert, dass ich keine Wahlmöglichkeit habe. Faktisch bleibe ich also auf dem Schaden sitzen, wenn ich das Auto weiter fahren möchte. Ist jemandem ähnliches passiert und hat sich dagegen gewehrt?

Hallo,

ja das scheint ein Witz zu sein, ist aber grausame Realität!!

Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird in Restwertbörse gestellt!

Das heißt:

Jeder der dort angemeldet ist,natürlich muss er dafür zahlen,kann auf jedes beschädigtes Auto bieten!
Gilt nur für Fahrzeuge ab 70 Prozent Beschädigung vom Wiederbeschaffungswert.

Also ein Auto: Beispiel

Wiederbeschaffungswert 10000 €

Schadenssumme: 7001 €

Restwert : 2999 €

So wird das Auto eingestellt!

Höchstes angenommenes Gebot

5000 €

Also bekommt der Geschädigte

5000 € vom Käufer und 5000€ von der Versicherung

Wer ist der Sieger!!!

Wäre der Schaden unter 7000 € ,wäre alles beim Alten!!!

Aber so ein extremes Gebot habe ich nicht erlebt!

In diesem Fall möchte ich allerdings die Gebotsliste einsehen!!
Hat der Gutachter vorliegen!!

Dieses Recht haben sich die Versicherungen auf sehr langem Rechtsweg erstritten!!

Tut mir leid, aber damit müssen wir leben!

Also keine Chance!!

Gruß

Wilfried

Hallo Wilfried, vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe die Gebotsliste bekommen- es ist tatsächlich so, dass mein altes Auto so hoch gehandelt wird, es ist im Ausland wohl sehr begehrt. Daher kommt die niedrige Differenz von 100€. Ich bin jetzt gezwungen, zu verkaufen oder muss den Schaden hinnehmen. Aufgrund Deiner Antwort erspare ich mir jedenfalls dagegen vorzugehen. Grüße aus Südhessen, Walter