KFZZulassung: Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter?

Guten Tag,

ich habe da mal eine Frage zur Versicherung und Zulassung eines KFZ.
Angenommen ich möchte mir dein Auto kaufen und würde es gerne über meinen Vater versichern lassen. Geht das, wenn Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht die selbe Person wären und auch NICHT im selben Haushalt wohnen würden?
Und welche Zulassungsstelle wäre dann zuständig? Die an meinem Wohnsitz (Halter) oder die bei meinem Vater (Versicherungsnehmer)?

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten :smile:
Grüße,
Sarah

MOD: Versicherungsbrett
Hallo,

Guten Tag,

ich habe da mal eine Frage zur Versicherung und Zulassung
eines KFZ.

deswegen ist es besser im Versicherungsbrett aufgehoben

Angenommen ich möchte mir dein Auto kaufen und würde es gerne
über meinen Vater versichern lassen. Geht das, wenn
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht die selbe Person
wären und auch NICHT im selben Haushalt wohnen würden?

Ja, das geht.

Und welche Zulassungsstelle wäre dann zuständig? Die an meinem
Wohnsitz (Halter) oder die bei meinem Vater
(Versicherungsnehmer)?

Die des Halters.

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten :smile:
Grüße,
Sarah

Gerne. Achte aber darauf, dass die Konstellation vom Versicherungsbeitrag her durchaus Zuschläge mit sich bringt.

Gruß
Andreas

über meinen Vater versichern lassen. Geht das, wenn
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht die selbe Person
wären und auch NICHT im selben Haushalt wohnen würden?

Das macht nicht jede Versicherung und wenn, mit deutlichen Prämienzuschlägen. Warum wird das Fahrzeug nicht auf den Vater zugelassen und über ihn versichert ?

Wenn das denn geht? Ich kenne mich da wirklich überhaupt nicht mit aus.
Ich hatte einfach gedacht, wenn ich das Auto kaufen würde, wäre ich automatisch der Halter. Könnte es denn dann überhaupt als Zweitwagen meiner Eltern laufen, wenn es bei mir steht (anderer Wohnsitz) und auch hauptsächlich von mir genutzt wird? Wobei ich meinen zweiten Wohnsitz immer noch bei meinen Eltern hätte…
Hach, kompliziert. Herzliches Dankeschön für die Antworten :smile:

Klar geht das… Du kannst dein Auto auf Vater versichern lassen und du bist Halter oder dein Vater bleibt Halter und du bist nur namentlich angegeben als Fahrer im Vertrag!

Achtung bei SF2 Eröffnung:
nicht jede Versicherung macht das einfach so mit! Wenn Zweitwagenprozente (SF2) eröffnet werden und ein abweichender Halter (Sohn) drin steht funktioniert das vielleicht nicht oder wenn junge Fahrer (

Guten Tag,

Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht die selbe Person sein und auch NICHT im selben Haushalt wohnen.

Welche Zulassungsstelle wäre dann zuständig?

Die des Fahrzeughalters (Vater)