Kinder freiwillig GKV versichert Fam.versicherung

Hallo,

folgende Situation:
Ehefrau gesetzlich pflichtversichert, Ehemann privat versichert, 2 Kinder bisher freiwillig mit Beitrag GKV versichert
da Einkommen Ehemann über der Beitragsbemessungsgrenze lag.

Eine veränderte Einkommenssituation beim Ehemann führt dazu, dass das Einkommen deutlich unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht.
D.h. Kinder haben wieder Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung über die Mutter.

Jetzt zur eigentlichen Fragestellung:
bis ich die Steuerbescheid für 2009 bekomme wird noch paar Monate dauern. Die GKV verlangt das als Nachweis die veränderte Einkommenssituation
des Ehemannes (unter der BBG). Bis dahin zahle ich die Beiträge in der GKV für beide Kinder weiter.
Kann ich schon jetzt unter Berücksichtigung Steuerbescheides mich von weitere Zahlungen für die Kinder befreien?
Hat man einen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge?
Gibt es da in irgendeiner Form eine gesetzliche Grundlage?

Danke für Rückinfos.

Hallo,
wenn auf den Einkommensteuerbesche abgezielt wird, dann handelt es sich beim Vater wohl um einen Selbständigen ??
Da wird es schwierig feszustellen wann genau die Einkommensverhältnisse sich so geändert haben dass die Voraussetzungen für die Kinder erfüllt wurden - wenn dies real wirklich nachgewiesen werden könnte, dann kann auch die Kasse rückwirkend den Anspruch auf Familienversicherung feststellen und demzufolge auch rückwirkend die Mitgliedshaft der Kinder beenden falls die Satzung nicht dagegen spricht.
Gruß
Czauderna