KLV, Altvertrag, Zuzahlung - Kapitalsteuer ?

Ich habe 2000-2002 Zuzahlungen zur Laufzeitverkürzung bei meinem Altvertrag gemacht. Am 1.1.2000 wurde deshalb eine Änderung des Versicherungsvertages durchgeführt.
Wird durch die Steueränderung 2009 meine KLV mit Todesfall kapitalsteuerpflichtig?

Hallo,

welche Steueränderung meinst Du? Generell gilt das Steuerrecht zum Zeitpunkt der Änderung; also keine Gefahr.

Gruß,
Andreas

Guten Tag,

> hallo Andreas,
> > >
> Danke für die Rückmeldung.
>
> Es handelt sich um die neue Abgeltungssteuer ab 2009 die auch Kapitalversicherungen betrifft.
> Normalerweise betrifft diese Altverträge nicht.
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> Meine Versicherung teilt mit mit, daß mein Altvertrag der am 1.1.2000 geändert wurde deshalb wie ein Neuvertrag gewertet wird und somit kapitalertragsteuerpflichtig ist. Habe Einspruch erhoben, dieser wird zur Zeit geprüft.
> Ich denke dies ist nicht richtig, da nur Änderungen die eine Laufzeitverlängerung oder Prämienerhöhung zur Folge haben wie ein Neuvertrag zu werden sind. Hierüber gibt es ein BFH Urteil
> welches ich so interpretiere, aber sicher bin ich mir nicht.
>
> Wer kann mir helfen ? In meinem Fall wären dies ca. 8000 EUR Steuern auf einen Altvertrag.
>
> Gruß
> Wolfgang Then