Körperliche Eignung zum Führen eines KFZ

Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage. Meine Schwiegermutter ist vor einigen Tagen am Rücken operiert worden und soll in 1 Woche zu einer Reha. Natürlich hat Sie nach der Operation Probleme sich zu bewegen, Treppensteigen ist so gut wie gar nicht möglich. Nun will die Gute aber unbedingt mit dem Auto zur Reha fahren und Ihr Auto dort auch benutzen. Wer kennt Gesetze die Regeln, in welchem körperlichen Zustand man fahren darf und wie sieht es versicherungstechnisch aus? Was passiert, wenn Sie a) selbstverschuldet oder b) durch Fremdverschulden in einen Unfall gerät???

Hallo Kurt,
das ist ein wunderschönes Thema um dem „Normalbürger“ so richtig zu verwirren. Aber fangen wir mal an:

**§ 61 der Versicherungsvertragsgesetzes

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt.

Soll heißen, es kam zu einem Unfall der durch die Beeinträchtigung deiner Schwiegermama stattgefunden hat. Z. Bsp. konnte sich nicht stark genug einschlagen (wegen der Beeinträchtigung) und es kam zum Schaden. Dabei ist es unerheblich, wer den Schaden verschuldet!!! Ist jemand anders ursächlich für den Schaden verantwortlich, so wird die gegenerische Versicherung auch sich darauf berufen das zumindest eine Minderung des Schaden, wenn nicht gar ein Abwendung, stattgefunden hätte, wenn deine Schwiegermutter Fit gewesen wäre.

Kommt es zu einem Schaden, der nicht mit der Beeinträchtigung in Verbindung gebracht werden kann (Einbruch in das KFZ), so ist alles O.K.

Tip von mir:„Laßt den Wagen stehen bis es deiner Schwiegermama besser geht!!“ Taxi is billiger im Schadenfall.

Gruß

Martin**