Kostenrückerstattung von Versicherung für Kostenvoranschlag?

Hallo Liebe Experten,

folgendes: eines Morgens hatte ich an meiner Windschutzscheibe einen Zettel das ich mich bei der Polizeidienststelle melden soll. Gesagt, getan, dort worde mir mitgeteilt das jemand sein Motorrad gegen mein Auto hat fallen lassen und ich nun beidseitig Kratzer an der Stoßstange habe usw… Nachdem ich die Kontaktdaten des Unfallverursacher hatte, setzte ich mit ihn in Verbindung, er sagte mir das er es seiner Versicherung melden wird und wir dann mal schauen, wie wir das mit der Regulierung machen. Irgendwann habe ich dann ein Schreiben von der Versicherung bekommen mit der Aufforderung einen Kostenvoranschlag zu machen. Bei der Werkstatt bekam ich nun meinen Kostenvorschlag und musste dann auch noch 100,00 € Löhnen. In der Werkstatt sagten sie mir, das ich diesen Betrag von der Versicherung wiedererstattet bekommen würde. Nun weigern die sich aber. Ich sehe es auch nicht ein als Geschädigter deren Arbeit zu machen (Gutachten) und dann auf den Kosten sitzen zu bleiben. Was kann ich machen, Anwalt? Wie sieht es da mit den Kosten aus? Will ja nicht noch mehr für etwas investieren bei dem ich nicht einmal anwesend war.

Hallo Velvet26,
natürlich steht dem Geschädigten der Ersatz sämtlicher im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung stehenden Kosten zu. Wenn die Versicherung auch auf ein nochmaliges Schreiben nicht entsprechend reagiert, würde ich einen RA einschalten (dies evtl. in dem neuen Schreiben auch androhen)
LG
Conny

Hallo,
als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf Schadenersatz hier den Anspruch auf reparatur oder Abrechnung per Kostenvoranschlag (hier wird allerdings die MwSt in Abzug gebracht). Natürlich übernommt die Versicherung auch die Kosten für den Kostenvoranschlag, der in Regel so um 50.- € liegt. Lassen Sie den Schaden reparieren, wird der Kostenvoranschlag nicht gesondert berechnet. Also schreiben Sie der Versicherung wie Sie sich entschieden haben und setzen Sie eine Frist zur Überweisung. Trifft keine Zahlung fristgerecht ein – hilft der Anwalt.
Grüße,
strucki

da würde ich ganz hart bleiben und den Betrag einfordern.
Die Sachverständigenkosten werden selbstverständlich von der Versicherung des Verursachers übernommen, zumal, wie in Ihrem Fall, ein Kostenvoranschlag gefodert wurde.
Drohen sie mit einem Anwalt, dann wird’s noch teurer für sie.
Alerdings wundert mich, dass die Werkstadt für solch einen kleinen Schaden 100 € Anschlagskosten berechent und die dann nicht bei der Reparatur verrechnet.

Nehmen Sie sich einen Anwalt. Bei einen positiven Ausgang wird die Versicherung den Anwalt und den Kostenvoranschlag bezahlen müssen.

Sry - aber sehr speziell Versicherungsrecht. Bitte Anwalt fragen …

Also wenn dich die Versicherung dazu aufgefordert hat einen KV machen zu lassen, dann muss sie die Kosten dafür auch übernehmen. Klare Sache. Entweder beanspruchst du deine RS-Versicherung, falls du eine hast, oder du suchst eine Beratungsstelle auf. Bei uns in Österreich gibt es z. Bsp. Beratungstage beim Gericht oder die Arbeiterkammer die dir weiterhelfen würden.

Hallo, danke für die schnelle Rückmeldung. Da hast du recht, die Werkstatt würde das auch nach Reparatur verrechnen, wir wollen den Schaden nicht reparieren lassen, sondern möchten das Geld ausbezahlt haben.

Viele Grüße

Das ist dein gutes Recht, trotzdem hart bleiben, beides muß bezahlt werden.

Kostenvoranschläge sind Kostenlos und daher nicht ersatzfähig. Ein Gutachten ist etwas anderes und müssen durch die versicherung beglichen werden, da jeder geschädigte das recht hat ein Gutachten zu machen da nur dadurch zum beispiel Wertminderungen erfasst werden oder man danach auch schadenersatz verlangen kann. Versicherungen drücken sich leider öfter da diese sagen ein einfacher kostenvoranschlag hätte gereicht. Gruß

Hallo,
ich kann leider nicht weitethelfen. Ich bin kein Versicherungsexperte.
MfG
M. Stephan

Also, erstmal bin ich kein Versicherungsexperte, aber ich denke doch zu wissen, wie die Abfolge in diesem Fall weitergehen muss. Fakt ist, dass du weder einen Kostenvoranschlag noch ein Gutachten in dieser Angelegenheit bezahlen musst, auch keinen Anwalt (wenn du ihn denn benötigst)! Natürlich musst du in Vorauskasse gehen, aber das Geld bekommst du ja wieder. Der Fall scheint für mich eindeutig; den Schaden an deiner Stoßstange hat jemand anders verursacht und dieser „anders“ muss demzufolge für den Schaden aufkommen (oder seine Versicherung). Das betrifft alle Kosten im Zusammenhang mit der Beschädigung! Weigert sich die Versicherung, bleibt ggf. wirklich nur der Rechtsweg (einklagen). Allerdings frage ich mich, warum die Versicherung des Gegners die Zahlung verweigern sollte, wenn der Gegner doch im Prinzip die Schadensursache eingestanden hat bzw. der Schadensverursacher eindeutig (?) ermittelt werden konnte?

Hallo !

Wenn die Versicherung einen Kostenvoranschlag will, der nun mal was kostet, so hat die Versicherung diese Kosten zu tragen.
Selbst die Kosten für einen Anwalt müssen die dir ersetzen. Dazu ist keine Rechtschutz notwendig. Ich würde die ganze Sache einen Anwalt geben, und fertig.

Gruß

Die Frage wurde an mich weitergeleitet. Dass die Versicherung sich weigert zu zahlen, wundert mich. Mit welcher Begründung ??? Vermutet sie hier einen Betrugsversuch ?

Meines Wissens kann man s t e t s einen Rechtsanwalt hinzuziehen als Geschädigter. Ich selbst bin bei der HUK Coburg versichert, die mich auch berät, wenn ich Schadensersatzansprüche gegen einen fremde Versicherung habe.

Ich schlage vor, Sie sprechen zunächst mit Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft darüber oder wenden sich an die für Mitglieder kostenlose Rechtsberatung des ADAC.

Hallo,
ich würde da mal bei meiner eigenen Versicherung nachfragen, die haben da bestimmt Tips wie sowas geregelt wird.
Und falls sie eine Rechtsschutzversicherung haben müssten sie falls sie einen Anwalt brauchen diesen nicht zahlen.
MFG

Hallo,
die Vericherung weigert sich ja nicht komplett. Mir ist auch die Vorgehensweise der Versicherung irgendwie schleierhaft. Jetzt haben einfach mal so Pauschal nen Betrag überwiesen. In 2 Sätzen geschrieben, das man den Rest beim einreichen der Rechnung der ausführenden Werkstatt erhält. Ich werde jetzt noch einmal einmal ein Schreiben aufsetzten, wollen es ja nicht reparieren lassen… mal schauen. Und an den ADAC hab ich gar nicht gedacht. Vielen Dank für den Tipp.

Da ja Sie in diesem Fall von der Versicherung aufgefordert wurden, einen Kostenvoranschlag vorzuzlegen, ist diese auch m. E. für die Kosten verantwortlich. Ein Anwalt ist natürlich bei einem solchen Fall immer von Vorteil. Und diese Kosten sind dann ja auch von der Versicherung veranlasst und somit von dieser zu tragen.

Hallo,

natürlich muss die Versicherung die Gutachterkosten tragen, haben sie ja selbst verlangt. Also einfach ein Schreiben hin und Auffordern, die Kosten zu zahlen. Die können sich wohl nur geirrt haben, weil irgendjemand in deren Palast nichts von der Gutachterbeteiligung wusste.

Hallo Velvet26,

ich will Dir nur kurz sagen, dass Versicherungsrecht nicht so mein Ding ist. Ich weiß aber, dass vom Prinzip auch dafür eine Versicherung aufkommen müsste. Allerdings wird es sehr unterschiedlich gehandhabt. Ganz sicher gibt es auch eine Bagatellgrenze!