Krankengeld

Hallo,

ich möchte gerne wissen, was passiert, wenn man mehrere Jahre krank ist. Wie lange zahlt die Krankenkasse und in welcher Höhe? Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt, wer zahlt dann? Wie ist es mit der Wiedereingliederung? Zahlt die Krankenkasse die Wiedereingliederung vollständig? Fragen über Fragen ;o)

Patricia

Hallo,

ich möchte gerne wissen, was passiert, wenn man mehrere Jahre
krank ist. Wie lange zahlt die Krankenkasse und in welcher
Höhe?

Die Krankenkasse zahlt solange, solange Aussicht auf Genesung besteht. Ich glaube allerdings nicht, dass im Falle einer mehrjährigen Arbeitsunfähigkeit, über die ganze Zeit Krankengeld gezahlt wird. Irgendwann wird die Krankenkasse den Eintritt der Berufsunfähigkeit prüfen.

Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt,

Dann müßte ein Antrag auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt werden.

wer zahlt dann?

Die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Versicherung, wenn Versicherungsschutz besteht.

Wie ist es mit der Wiedereingliederung? Zahlt
die Krankenkasse die Wiedereingliederung vollständig?

Das kann man nicht allgemein beantworten, das ist eine Einzelfall-Entscheidung

Hallo,

durch den Arbeitgeber hast Du bis zum 42 Tag volle Lohnfortzahlung.

Danach übernimmt die Krankenkasse für 78 Monat das Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt ca. 70 % von Deinem Netto. Das Netto wird um die Sozialversicherungsbeiträge gekürzt. Somit hat man eine Lücke.
Man sollte schon mal darüber nachdenken, ob man nicht eine Krankentageldversicherung abschließen. Max. bis zur Höhe der Versorgungslücke.

Nach den 78 Monat bekommt man dann von der Krankenkasse nichts mehr.

Solange man noch nicht Berufsunfähig ist, sieht die finanzielle Lage dann nich sehr gut aus.

Ich glaube dann kann man nur noch die Sozialhilfe beantragen.

Gruß Raumpilot

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Hallo,
hierzu von einem Krankenkassenmitarbeiter folgendes:
In der Regel (Normalfall = Arbeitnehmer)) zahlt die Krankenkasse Krankengeld für die Dauer von 78 Wocchen innerhalkb von drei Jahren.
Vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit ewird zunächst geprüft, ob in den
drei Jahren davor schon einmal eine Arbeitsunfähigkeit wegen der
gleichen Erkrankung vorgelegen hat. Ist dies der Fall, wird dieser Zeitraum auf die 78 Wochen angerechnet. Angerechnet werden übrigens auch die Zeiten der Lohnfortzahlung sowie evtl. Zahlungen von Übergangsgeld durch uie Rentenversicherung. Endet die Krankengeldzahlung nach diesen
78 Wochen, hat der betreffende u.U. Anspruch auf Leistungen durch die
Bundesagentur für Arbeit (und das, obwohl sein Beschäftigungsverhältnis
ggf, noch besteht). Natürlich wird innerhalb der Zeit des Krankengeldbezuges durch die Krankenkasse und/oder durch die Renten-
versicherung geprüft ob eine Minderung der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist. Ist dies der Fall, kann eine Erwerbsminderungsrente (Berunfsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr) durch die Rentenversicherung gezahlt werden. Diese Rente kann auchg als Zeitrente gewährt werden.
Gruss
Czauderna