Schönen Guten Tag,
jetzt habe ich so lange gegooglet und komme einfach nicht weiter. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen…
Ein Selbstständiger war privat versichert und hat wegen einem Angestelltenverhältnis - das aber nicht länger als drei Monate gedauert hat - in eine gesetzliche Krankenkasse gewechselt (Anfang 2008). Nach diesen drei Monaten bekam er das Angebot dieser gesetzlichen KK, trotz Wiederaufnahme der Selbstständigkeit weiterhin bei ihr versichert zu bleiben. Da dies die günstigste Option war, stimmte er zu.
Seither war der Selbstständige eigentlich immer der Meinung, er sei nun freiwillig pflichtversichert. Bis er einen Antrag für den Tarif „gesetzliches Krankengeld“ stellte. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, er gehöre nicht zum Personenkreis der freiwillig Versicherten.
Ein Anruf bei der KK ergab, dass er nach §5 Abs.1 (13) SGB V versichert sei. Diese Art der Versicherung schließe das Krankengeld grundsätzlich (per Gesetz) aus. Ein zusätzlicher Wahltarif sei nicht möglich.
Der Versicherte ist mit dieser Auskunft nicht ganz so glücklich (auch wenn er mittlerweile den alternativen Krankengeldversicherungsabschluss bei einer privaten Versicherung eigentlich als attraktiver erachtet), da ihm das Verständnis fehlt.
Ist er tatsächlich pflichtversichert?
Und wenn ja, hätte er dann nicht sowieso Anspruch auf Krankengeld?
Und warum kann er keinen zusätzlichen Tarif für das Krankengeld abschließen?
Es wäre toll, wenn es jemandem möglich wäre, den Sachverhalt einem Laien verständlich zu machen!
Herzlichen Dank!
Viele Grüße, Véronique