Krankengeld für pflichtversicherte Selbstständige

Schönen Guten Tag,

jetzt habe ich so lange gegooglet und komme einfach nicht weiter. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen…

Ein Selbstständiger war privat versichert und hat wegen einem Angestelltenverhältnis - das aber nicht länger als drei Monate gedauert hat - in eine gesetzliche Krankenkasse gewechselt (Anfang 2008). Nach diesen drei Monaten bekam er das Angebot dieser gesetzlichen KK, trotz Wiederaufnahme der Selbstständigkeit weiterhin bei ihr versichert zu bleiben. Da dies die günstigste Option war, stimmte er zu.

Seither war der Selbstständige eigentlich immer der Meinung, er sei nun freiwillig pflichtversichert. Bis er einen Antrag für den Tarif „gesetzliches Krankengeld“ stellte. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, er gehöre nicht zum Personenkreis der freiwillig Versicherten.

Ein Anruf bei der KK ergab, dass er nach §5 Abs.1 (13) SGB V versichert sei. Diese Art der Versicherung schließe das Krankengeld grundsätzlich (per Gesetz) aus. Ein zusätzlicher Wahltarif sei nicht möglich.

Der Versicherte ist mit dieser Auskunft nicht ganz so glücklich (auch wenn er mittlerweile den alternativen Krankengeldversicherungsabschluss bei einer privaten Versicherung eigentlich als attraktiver erachtet), da ihm das Verständnis fehlt.

Ist er tatsächlich pflichtversichert?
Und wenn ja, hätte er dann nicht sowieso Anspruch auf Krankengeld?
Und warum kann er keinen zusätzlichen Tarif für das Krankengeld abschließen?

Es wäre toll, wenn es jemandem möglich wäre, den Sachverhalt einem Laien verständlich zu machen!

Herzlichen Dank!

Viele Grüße, Véronique

Da hat die Kasse wohl Mist gemacht. Eigentlich hätten sie ihn wegen Fehlens der 12 Monate Vorversicherungszeit gar nicht freiwillig weiterversichern dürfen. Daher argumentieren sie jetzt mit § 5,Abs. 13.

Hat er nichts Schriftliches in der Hand ? Es müßte einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft geben. Was zahlt er denn ? Wie wurde sein Beitrag festgesetzt ? Weiß die Kasse, dass er selbstständig ist ?

Hat er keine Post bekommen wg. Wegfalls und Wiedereinführung des Krankengelds für Selbstständige ?

Eine besondere Versicherung nach § 1, Abs.13 gibt es nicht, der Ausschluss des Krankengeldes ist Blödsinn.

Wenn die Kasse zu blöd ist: Kasse wechseln. Ob eine PKV langfristig sinnvoll ist, hängt von vielen anderen Dingen ab.

Hallo,
so wie geschildert, hat die Krankenkasse meiner Meinung nach nicht nur fahrlässig sondern schon grob Fahrlässig gehandelt. Die Vorversicherungszeit war nicht erfüllt, ergo hätte sie ihn wieder an die PKV verweisen müssen, von daher kam auch die Versicherung nach § 5 Abs. 13 nicht in Frage, denn die PKV hätte ihn wieder versichern müssen.
Gruss
Czauderna

Es müßte einen
Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft geben. Was zahlt er denn
? Wie wurde sein Beitrag festgesetzt ? Weiß die Kasse, dass er
selbstständig ist ?

  • Im Moment zahlt er den Mindestbetrag, da das Einkommen bislang nicht so dicke war. Er wird jedes Jahr aufgefordert, seinen Einkommensteuerbescheid einzureichen. Also ja, die Kasse weiß, dass er selbstständig ist.

Hat er keine Post bekommen wg. Wegfalls und Wiedereinführung
des Krankengelds für Selbstständige ?

  • Nein!

Wenn die Kasse zu blöd ist: Kasse wechseln.

  • Wäre das denn in eine andere gesetzliche Kasse möglich? Da gibt’s doch auch keine Vorversicherungszeit… ?!

Ob eine PKV langfristig sinnvoll ist, hängt von vielen anderen Dingen ab.

  • das ist es im Moment aus mehreren Gründen nicht. Aber eine private Versicherung alleine nur fürs Krankengeld scheint ganz attraktiv.

Viele Grüße,
Véronique

Vorversicherungszeit hat er jetzt genug.

Ja, bei der PKV kann er das Tagegeld individueller machen. Nachteil: Er muss dann den Beitrag zur Kasse (und auch zur PKV) bei Krankheit weiterzahlen, in der Kasse würde das wegfallen. Also muss er entsprechend höher abschließen.