Krankengeldeinstellung was nun

Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
der Arbeitnehmer wurde wegen Krankeit gekündigt.Die Krankenkasse hat bis dato auch die Krankengeldzahlung vorgenommen. Bis dahin alles ok. Nun soll laut medizinischem Dienst festgestelt worden sein(ohne Untersuchung, nur nach Aktenlage), das eine Fortzahlug des KG nicht mehr gegeben ist,da der Arbeitnehmer angeblich eine leichte Tätigkeit ausüben könne (hier wird von ca 3 Std täglich gesprochen).Der Arzt hat ihn jedoch weiterhin krankgeschrieben und es sind noch diverse Untersuchungen notwendig(CT, Neurologogische Untersuchung…).
Nach einem Telefonat mit der Krankenkasse wurde nun erstmal geraten sich arbeitslos zu melden und ALG zu bekommen. Ob aber hier überhautpt ein Anspruch besteht muss noch geklärt werden. Da ja noch diverse Arzttermine anstehen stellt sich nun mal auch die Frage: wo ist man krankenversichert? Besteht die Versicherung bei der Krankenkasse vorerst weiterhin wenn ein Widerspruch eingelegt wurde?Kann die KK die Zahlungen einfach so einstellen, wenn noch nicht alle Untersuchungen abgechlossen sind? Es besteht schon eine Schwerbehinderung mit 60% und ein verschlimmerungsantrag wurde gestellt( nur noch zur Erklärung: es ist ein Rest Hirntumor vorhanden der nicht operabel ist, 2 festgestellte Schlaganfälle und ein jetzt evtl. kürzlich vermuteter 3. Schlaganfall) Deshalb auch die Röhre und der neurologische Termin, zudem besteht aktueller Bluthochdruck mit einem Unterwert über 100, der noch nicht eingestellt werden konnte.
Wie kann man da dann einfach so entscheiden?
Wie stehen hier die Chancen das dem Widerspruch stattgegeben wird?
Danke schon mal im Vorraus

Hi

der Arbeitnehmer wurde wegen Krankeit gekündigt.Die
Krankenkasse hat bis dato auch die Krankengeldzahlung
vorgenommen. Bis dahin alles ok. Nun soll laut medizinischem
Dienst festgestelt worden sein(ohne Untersuchung, nur nach
Aktenlage), das eine Fortzahlug des KG nicht mehr gegeben
ist,da der Arbeitnehmer angeblich eine leichte Tätigkeit
ausüben könne (hier wird von ca 3 Std täglich gesprochen).

Ja, das ist ein durchaus übliches und häufiges Vorgehen. Bis hierher alles normal.

Der
Arzt hat ihn jedoch weiterhin krankgeschrieben und es sind
noch diverse Untersuchungen notwendig(CT, Neurologogische
Untersuchung…).

Das nützt nichts. Man geht in diesem Fall von einer Art Gefälligkeits-Weiter-Krankschreibung aus und der „Vertrauensarzt“ (Medizinischer Dienst der Krankenkassen z.B.) hat die höhere Entscheidungsgewalt.
Das ist auch normal.

Nach einem Telefonat mit der Krankenkasse wurde nun erstmal
geraten sich arbeitslos zu melden und ALG zu bekommen. Ob aber
hier überhautpt ein Anspruch besteht muss noch geklärt werden.

Das ist zu hoffen, aber nicht einzuklagen.

Da ja noch diverse Arzttermine anstehen stellt sich nun mal
auch die Frage: wo ist man krankenversichert? Besteht die
Versicherung bei der Krankenkasse vorerst weiterhin wenn ein
Widerspruch eingelegt wurde?

Die Krankenversicherung wird ja weiter bezahlt?! Solange die Monatsbeiträge für die Krankenversicherung vom Kranken weiter bezahlt werden, ist er auch weiter krankenversichert. Wenn er nicht zahlen kann, kann die Kasse ihn rauswerfen.

Kann die KK die Zahlungen einfach
so einstellen, wenn noch nicht alle Untersuchungen
abgechlossen sind?

Natürlich. Man könnte ja sonst ewig weiter Untersuchungen mit vagen Begründungen ansetzen - da schiebt der Medizinische Dienst der Krankenkassen natürlich einen Riegel vor.

Es besteht schon eine Schwerbehinderung mit
60% und ein verschlimmerungsantrag wurde gestellt( nur noch
zur Erklärung: es ist ein Rest Hirntumor vorhanden der nicht
operabel ist, 2 festgestellte Schlaganfälle und ein jetzt
evtl. kürzlich vermuteter 3. Schlaganfall) Deshalb auch die
Röhre und der neurologische Termin, zudem besteht aktueller
Bluthochdruck mit einem Unterwert über 100, der noch nicht
eingestellt werden konnte.
Wie kann man da dann einfach so entscheiden?

Es wird ja nicht „einfach“ entschieden, sondern der MdK-Arzt (Vertrauensarzt) entscheidet das kraft seiner Position.

Wie stehen hier die Chancen das dem Widerspruch stattgegeben
wird?

Meiner Erfahrung nach schlecht. Ich kenne eigentlich aus meiner langjährigen Praxiszeit nur das Abschmettern von Widersprüchen. Ist ja auch klar: Wenn die anfangen, weich zu werden, geht das ja reihum.
Natürlich denkt jeder an sich und sein Problem, aber die zuständigen Behörden denken eher grundsätzlich und ökonomisch. Das mag dir hart vorkommen, aber es ist die Realität.
Gruß,
Branden

Bis dahin alles ok. Nun soll laut medizinischem
Dienst festgestelt worden sein(ohne Untersuchung, nur nach
Aktenlage), das eine Fortzahlug des KG nicht mehr gegeben
ist,da der Arbeitnehmer angeblich eine leichte Tätigkeit
ausüben könne (hier wird von ca 3 Std täglich gesprochen).Der
Arzt hat ihn jedoch weiterhin krankgeschrieben und es sind
noch diverse Untersuchungen notwendig(CT, Neurologogische
Untersuchung…).

Die AU-Bescheinigung des Hausarztes ist zunächst einmal gültig. Trotz des MDK (der ja im Auftrage der Krankenkasse arbeitet) kann die Krankenkasse diese AU nur mittels eines speziell zu erstellenden Gutachten anfechten.

Nach einem Telefonat mit der Krankenkasse wurde nun erstmal
geraten sich arbeitslos zu melden und ALG zu bekommen.

Das ist natürlich das günstigste für die Krankenkasse und wird immer wieder gern gemacht. Und es finden sich leider auch immer wieder Leute, die darauf hereinfallen.
Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung sitens des Arbeitnehmers rechtens war. Wenn nicht, welche Abfindung ist der Arbeitgeber bereit zu zahlen?

Ob aber

hier überhautpt ein Anspruch besteht muss noch geklärt werden.
Da ja noch diverse Arzttermine anstehen stellt sich nun mal
auch die Frage: wo ist man krankenversichert? Besteht die
Versicherung bei der Krankenkasse vorerst weiterhin wenn ein
Widerspruch eingelegt wurde?

Das alles hat nichts mit der Krankenversicherung selbst zu tun. Diese besteht selbstverständlich weiter.

Kann die KK die Zahlungen einfach

so einstellen, wenn noch nicht alle Untersuchungen
abgechlossen sind?

Kann sie, mit den noch anstehenden Untersuchungen hat das nichts zu tun. Aber: s.o.

Es besteht schon eine Schwerbehinderung mit
60% und ein verschlimmerungsantrag wurde gestellt( nur noch
zur Erklärung: es ist ein Rest Hirntumor vorhanden der nicht
operabel ist, 2 festgestellte Schlaganfälle und ein jetzt
evtl. kürzlich vermuteter 3. Schlaganfall) Deshalb auch die
Röhre und der neurologische Termin, zudem besteht aktueller
Bluthochdruck mit einem Unterwert über 100, der noch nicht
eingestellt werden konnte.

Der Verschlimmerungsantrag ist schon einmal sehr gut, möglich, daß sogar eine MdE von 100% erzielt wirrd. Das hat aber nichts mit dem folgenden zu tun.
Der MDK spricht von einer ASrbeitsfähigkeit von 3 Stunden (oder von unter 3 Stunden?) das ist bereits die Erwerbsunfähigkeit. Zwar richtet sich das Gesetz nicht nach der Frage, ob man mit 3 Stunden Arbeitsfähigkeit überhaupt eine Stelle kriegt, was ja wohl unmöglich ist, Sozialgerichte berücksichtigen diesen Umstand aber sehr wohl.

Eien ganz andere Frage stellt sich hier: Nämlich die Frage der Verrentung.

Wie kann man da dann einfach so entscheiden?

Hier im Forum treibt sich ein Versicherungsfachangestellter herum, der genau die Regeln kennt und sie erklärt. Nur darf man nicht glauben, daß seine Aussagen der Realität entsprechen, er glaubt wahrscheinlich selber nicht daran.

Wie stehen hier die Chancen das dem Widerspruch stattgegeben
wird?

Schlecht. Wahrscheinlich wird das Ganze von der Krankenkasse (oder besser: dem zuständigen Versicherungsfachangestellten) auf die lange Bank geschoben, bis der Arbeitnehmer freiwillig um Hartz IV bittet, irgendwann geht dem Ärmsten ja das Geld aus.

Das Beste: Man wendet sich an das zuständige Sozialgericht und bittet um ein Eilverfahren. Sozialgerichtsprozesse sind bekanntlich kostenlos.

Arzt hat ihn jedoch weiterhin krankgeschrieben und es sind
noch diverse Untersuchungen notwendig(CT, Neurologogische
Untersuchung…).

Das nützt nichts. Man geht in diesem Fall von einer Art
Gefälligkeits-Weiter-Krankschreibung aus

Also eine Gefälligkeitskrankschreibung wäre rechtswidrig, gegen diese Unterstellung würe ich mich als Arzt sehr verwahren. Das hat mir in meinem Leben nur einmal einer unterstellt. Als ich ihm telefonisch ins Gesicht sprang, hat er ganz schnell einen Rückzieher gemacht!

und der

„Vertrauensarzt“ (Medizinischer Dienst der Krankenkassen z.B.)
hat die höhere Entscheidungsgewalt.

Und aus den oben genannten Gründen habe ich mich auch stets für meine Patienten gegen eine MDK-Entscheidung auflehnen können und sie auch gewonnen. Ich habe mich nicht kriminalisieren lassen!

Das ist auch normal.

Es ist häufig geübt, aber nicht normal.

Die Krankenversicherung wird ja weiter bezahlt?! Solange die
Monatsbeiträge für die Krankenversicherung vom Kranken weiter
bezahlt werden, ist er auch weiter krankenversichert. Wenn er
nicht zahlen kann, kann die Kasse ihn rauswerfen.

Kann sie nicht. Wir haben in Deutschland seit einiger Zeit nämlich Krankenversicherungspflicht. Die Krankenkasse kann pfänden, aber nicht rauswerfen.

Wie kann man da dann einfach so entscheiden?

Es wird ja nicht „einfach“ entschieden, sondern der MdK-Arzt
(Vertrauensarzt) entscheidet das kraft seiner Position.

Ich kriege das Gefühl: Wenn der MDK gesprochen hat, hat Gott gesprochen und die Entscheidung wird in das Buch der Dogmen aufgenommen. Soweit sind wir aber noch lange nicht. Gott sei Dank! Wenn ich an die Nulpen denke, die sich da beim MDK herumtreiben! Frisch von der Uni und nichts gelernt!

Wie stehen hier die Chancen das dem Widerspruch stattgegeben
wird?

Meiner Erfahrung nach schlecht. Ich kenne eigentlich aus
meiner langjährigen Praxiszeit nur das Abschmettern von
Widersprüchen. Ist ja auch klar: Wenn die anfangen, weich zu
werden, geht das ja reihum.

Naja, wenn man sich das als Arzt gefallen läßt und nichts für seinen Patienten tun will… Da muß man als Arzt schon einmal kämpfen! Kriegt man allerdings nicht bezahlt, gibt es leider keine Gebührenposition für!

Schön wär’s, aber leider ist es anders
Hi

Die AU-Bescheinigung des Hausarztes ist zunächst einmal
gültig. Trotz des MDK (der ja im Auftrage der Krankenkasse
arbeitet) kann die Krankenkasse diese AU nur mittels eines
speziell zu erstellenden Gutachten anfechten.

Tut mir leid, Kollege, aber da habe ich gänzlich andere Erfahrungen. In den über 22 Jahren Praxis, die ich jetzt aufm Buckel habe, ist es mir hin und wieder passiert, dass der MdK meine Krankschreibungen „beendet“ hat und mir knapp mitteilte, dass aus Sicht des MdK der Patient wieder arbeiten könne. Da brauchte es kein Gutachten, leider.
Gruß,
Branden

1 Like

Hallo Kollege

Also eine Gefälligkeitskrankschreibung wäre rechtswidrig,
gegen diese Unterstellung würe ich mich als Arzt sehr
verwahren.

Gut, dann nimm ein anderes Wort. Jedenfalls muss sich laut meiner langen Erfahrung (siehe auch meine Antwort oben drüber) der nioedergelassene Arzt (wie wir beide) ab und an gefallen lassen, dass seine AU beendet bzw. gekürzt wird vom MdK.

Und aus den oben genannten Gründen habe ich mich auch stets
für meine Patienten gegen eine MDK-Entscheidung auflehnen
können und sie auch gewonnen. Ich habe mich nicht
kriminalisieren lassen!

Okay, dann hast du Glück gehabt. Aber das hat ja mit Kriminalisieren nicht so viel zu tun. Es ist einfach eine andere Meinung, die der MdK da dann hat und -ich habe es früher auch nicht wahr haben wollen- die kriegt er dann durch, wenn er will.
Offenbar hattest du „weiche“ Vertrauensärzte als Gegenspieler. :wink:

Wenn er

nicht zahlen kann, kann die Kasse ihn rauswerfen.

Kann sie nicht. Wir haben in Deutschland seit einiger Zeit
nämlich Krankenversicherungspflicht. Die Krankenkasse kann
pfänden, aber nicht rauswerfen.

Das ist leider auch wieder die freine Theorie, lieber Kolleghe. Die Praxis zeigt ja nun heutzutage leider häufig andere Ergebnisse. Da werden die Patienten einfach aus der Versicherung „entlassen“, die Krankenkasse kündigt ihnen. Alles schon erlebt bei Patienten.

Ich kriege das Gefühl: Wenn der MDK gesprochen hat, hat Gott
gesprochen und die Entscheidung wird in das Buch der Dogmen
aufgenommen. Soweit sind wir aber noch lange nicht.

Doch - soweit sind wir inzwischen. Zumindest kann ich das über meinen Bereich Berlin sagen. Vielleicht lebst und praktizierst du ja in wohnlicheren und gemütlicheren Gefilden.
Gott sei

Wenn ich an die Nulpen denke, die sich da beim MDK
herumtreiben! Frisch von der Uni und nichts gelernt!

Da sind wir einer Meinung, nützt aber nichts - die Realität holt unsere Emotionalität da ein. :wink:

Naja, wenn man sich das als Arzt gefallen läßt und nichts für
seinen Patienten tun will…

Das musst du mir nicht erzählen. Ich bin es langsam müd geworden, dauernd Prozesse zu führen, die ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Da muß man als Arzt schon einmal
kämpfen!

Haha. Wenn du noch so viel jugendliche Vitalität besitzt, gratuliere.
Gruß,
Branden

2 Like

Hallo,

„Hier im Forum treibt sich ein Versicherungsfachangestellter herum, der genau die Regeln kennt und sie erklärt. Nur darf man nicht glauben, daß seine Aussagen der Realität entsprechen, er glaubt wahrscheinlich selber nicht daran“

Wer wird das denn wohl sein und was ist ein Versicherungsfachangestellter ?

Gruß

Czauderna

An Priamos Vater der Kassandra
Hallo,

Nomen est Omen. Die fachkundige Antwort wurde schon vonBranden gegeben.

Gruß Woko

2 Like

Nomen est Omen. Die fachkundige Antwort wurde schon vonBranden
gegeben.

Ein kleiner Blick auf die Uhrzeiten hätte gezeigt, daß sich die Antworten gekreuzt haben.

Man braucht eine gewisse Teit zum Schreiben.

„Hier im Forum treibt sich ein Versicherungsfachangestellter
herum, der genau die Regeln kennt und sie erklärt. Nur darf
man nicht glauben, daß seine Aussagen der Realität
entsprechen, er glaubt wahrscheinlich selber nicht daran“

Wer wird das denn wohl sein und was ist ein
Versicherungsfachangestellter ?

Immer schön in die Vita gucken! Der Ausdruck „Versicherungsfachangestellter“ stammt übrigens nicht von mehr, sondern von der betreffenden Person.

Hallo,

tut mir leid, habe alle „Verdächtigen“ nachgeschaut aber keinen gefunden - somit weiß ich nicht vor wem Du mich warnen willst,
ergo kann ich mit deinem „Vorwurf“ nichts anfangen und der Rest der Forenleser wahrscheinlich dann auch nicht.
Gruß
Czauderna

Erst einmal ist es ja bei einem Schwerbehinderten nicht so einfach, eine Kündigung durchzusetzen. Hier sollte doch einmal ein Fachanwalt aufgesucht werden.

Es ist oft üblich beim MDK nach Aktenlage zu entscheiden.
Widerspruch einlegen umd um Vorstellung beim MDK bitten mit einer Untersuchung. Da dann alle Berichte und Unterlagen zum Krankheitsverlauf mitnehmen.

Ist der Arbeitnehmer (AN) krank und nicht arbeitsfähig zahlt auch das Arbeitsamt nicht, da ja Gründe bestehen, die einer Vermittlung in Arbeit entgegen stehen. Ist der AN wirklich 100% arbeitsunfähig (AU) krank zahlt die Agentur kein Arbeitslosengeld (ALG). Auch nicht die Krankenkassenbeiträge.

Dies gilt wohlgemerkt bei Antrag ALG mit gleichzeitiger AU. Bei laufendem ALG ist dies anders. Da gibt es dann auch eine Art Entgeltfortzahlung.

Es gibt ja auch nich die Möglichkeit eines anteiligen Krankengeldes. War der AN bisher in einem Vollzeitjob und ist wegen Krankheit nur in der Lage 3 Stunden zu arbeiten, besteht die Möglichkeit einer anteiligen Krankengeldzahlung.

Das funktioniert aber alles nicht mehr, wenn der AN sich erst einmal arbeitslos gemeldet hat. Denn dann ergibt sich eine andere Berechnungsgrundlage. (nicht mehr aufgrund von Arbeitseinkommen)

Ich kann also von der Arbeitslosenmeldung nur abraten. Man verwirkt damit Ansprüche auf Krankengeld (KG) gegen die Krankenversicherung