Krankengeldfortzahlung

Patient X erleidet während seiner Arbeitsunfähigkeit kurz vor Ablauf des Anspruchs auf 78 Wochen Krankengeld, einen Meniskusriss mit anschließender OP.
Warum entsteht kein erneuter Anspruch auf Krankengeld bei neuer Diagnose?
Ist ein erneuter Anspruch auf AU entstanden durch den Bezug von Krankengeld?
Wovon wird Patient X während der Rekonvaleszenz leben können, wenn nicht von Krankengeld?
Endstation Alg II?

Hallo,
eine hinzugetretene Erkrankung verlängert nicht den Krankengeldanspruch, das ist gesetzlich so geregelt. Wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt dann hat er ab dem Folgetag der auf das LEistungsende folgt Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld), die auch dann wenn sein beschäftigungaverhältnis noch bestehenen sollte. Er muss sich natürlich sofort nach Erhalt der Mitteilung über das Leistungsende bei der ARGE melden.
Gruss
Czauderna