Krankenkasse: Familienmitgliedschaft oder nicht?

Hallo,
ich habe eine Frage zur Familienversicherung bei der gesetzl. Krankenkasse:
Meine Frau hat ein elektrotechn. Gewerbe angemeldet und hat daraus ein stark wechselndes Einkommen (Gewinn), monatlich zwischen 0 (!) und 1000 Euro, im Jahresdurchschnitt jedoch etwa 3000 Euro (entspricht 250 Euro pro Monat im Durchschnitt).
Ich möchte sie nun in meiner Krankenkasse in der Familienversicherung versichern, da sie ja im Durchschnitt unter der monatl. Grenze von 335 Euro Einkommen liegt.
Meine Krankenkasse sagt mir nun, das sei so nicht richtig. Die Grenze gelte für den monatlichen Durchschnittseinkommen, sondern für das wirkliche Einkommen in JEDEM EINZELNEN Monat! Und wenn sie einen Monat mal über der Grenze liegt, dann würde sie automatisch für diesen einen Monat in die freiwillige KV rutschen und muss bezahlen, während sie die anderen Monate in der Familienversicherung verbleibt. Stimmt das so???
Das würde ja bedeuten, dass sie im Extremfall zwischen der Familienversicherung und der freiwilligen Versicherung jeden Monat hin- und herwechseln müsste, wenn sie mal drüber und mal unter der Grenze liegt. Stimmt das??? Müssen wir nun monatlich der Krankenkasse Auskunft über ihr Einkommen geben??? So´n Quatsch aber auch…
Ich dachte bisher, es gelte eine JAHRES-Einkommensgrenze bzw. eine DURCHSCHNITTLICHE Monats-Einkommensgrenze, und da liegt sie weiterhin eindeutig drunter! Ist das denn falsch?

MfG
Werner

Hallo,
als Krankenkassenmensch muss ich dir sagen, daß deine Krankenasse
meiner Ansicht nach nicht Recht hat. Wie will die Kasse denn
das ständig wechselnde Einkommen denn überwachen bzw. erfassen ?
Meistens ist es doch so, dass gerade die Einkünfte von Selbständigen erst im nachhinein bekannt sind.
Bei meiner Kasse ist es so, dass bei Beginn der Selbständigkeit
eine Schätzung (vom Mitglied) vorgenommen wird und danach immer
der letzte vorliegende Einkommensteuerbscheid für die Beurteilung
und die Beitragshöhe zugrunde gelegt wird.
Also - nicht gefallen lassen - Einspruch einlegen.

Gruss

Günter

Hallo Werner,
mein Fall ist/war ähnlich gelagert. Das durchschnittliche Einkommen hat meine vorherige KK (DAK) akzeptiert. Die kam zuerst auch von wegen abhängig vom tatsächlichen Monatseinkommen. Sprech mit einem anderen Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten. Sollte eigentlich klappen. Einmal jährlich kam der Fragebogen zur Familienversicherung. Dort habe ich das Ø Einkommen des Vorjahres angegeben.
Bei meiner neuen KK habe ich die Unterlagen von 2001 beigelegt. Meine Frau ist auch dort ohne Probleme familienversichert.
mfg
Michael

gibt´s dafür keine allgemeingültigen Richtlinien?
also irrt da scheinbar meine Kasse? Für diese Regelung muss es doch für die gesetzl. Kassen allgemeine Richtlinien geben, an die sich alle halten müssen, oder? Wenn ja, wo kann man die nachlesen?
Oder kann jede gesetzl. Kasse diese Vorgehensweise selber festlegen? Das fänd ich wiederum ziemlich merkwürdig…

MfG
Werner

Hallo,
Gott sei dank, wird nicht alles durch irgendein Gesetz
oder eine Richtlinie geregelt aber versuch es doch mal
mit der Satzung bzw. den Versicherungsbedingungen deiner
Kasse - dort muesste in jedem Falle etwas über freiwillige
Beiträge und deren BEMESSUNG ZU FINDEN SEIN:

Gruss
Günter