Krankenkasse fragt nach weiteren Einnahmen

Hallo!

Man stelle sich vor:

Eine Ehefrau hat mehrere Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und besitzt ein Haus, mit dem Sie Mieteinnahmen erzielt. Sie bekommt ein Kind und geht in Elternzeit. Der Mann ist privat versichert und Frau und Kind sollen gesetzlich versichert sein bzw. bleiben.

Mit Beginn der Elternzeit erhält die Frau einen Fragebogen der Krankenkasse, bei dem gefragt wird, ob sie während der Elternzeit Einnahmen erzielt.

Frage: Wirken sich die nun angegebenden Mieteinnahmen (in den Jahren 2010,2011 wurde durch Sanierung Verlust erzielt) auf die Höhe des Elternzeitgeldes aus bzw. müssen wegen der Mieteinnahme zusätzliche KK Beiträge gezählt werden?
Während der Elternzeit ist die Frau kostenlos versichert?

Danke für Hilfe!

Hallo,
wenn die Ehefrau tatsächlich während der Elternzeit beitragsfrei versichert ist, dann spielen diese Einnahmen keine Rolle - die Frage wäre also, ist sie wirklich beitragsfrei versichert - das sollte mit der Kasse abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna

Was sind denn die Kriterien für eine beitragsfreie Versicherung?

Im Fragebogen steht am Ende etwas so im Sinne von "wenn eine beitragsfreie Versicherung nicht möglich ist entweder weiterversichern oder Familienversivherung über den Mann (geht das so einfach wenn der Mann privat versichert ist?)

Hallo,
wenn die Ehefrau tatsächlich während der Elternzeit
beitragsfrei versichert ist, dann spielen diese Einnahmen
keine Rolle - die Frage wäre also, ist sie wirklich
beitragsfrei versichert - das sollte mit der Kasse abgeklärt
werden.

Hallo Pete_D

aus deinem Text werde ich nicht schlau.

Du schreibst, dass deine Freundin im öffentlichen Dienst beschäftigt war und nun in Elternzeit ist.

Welchen Status hatte sie im ÖD ? Beamtin oder Angestellte ?

Eine Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.
Hier müssen alle versicherten Personen einen eigenen Beitrag zahlen.
Dies würde bedeuten - Aufnahme deiner Freundin in die PKV mit Gesundheitsprüfung und eigenem Beitrag.

Gruß Merger

Hallo,
oder eben freiwillige Versicherung in der GKV und da wird das Einkommen des Ehemannes (50%) für die Beitragsberechnung herangezogen.
Gruss
Czauderna

Du schreibst, dass deine Freundin im öffentlichen Dienst
beschäftigt war und nun in Elternzeit ist.

Welchen Status hatte sie im ÖD ? Beamtin oder Angestellte?

Vielen Dank für Deine Antwort!

Die Ehefrau ist Angestellte im ÖD, unbefristet. Jetzt 2 Jahre Elternzeit…

Es wurden - um ehrlich zu sein - keine Kosten für die KK eingeplant, mich überrascht das jetzt eher.

Wann wird denn die Mutter kostenfrei GKV versichert und wann muss sie sich freiwillig versichern (und bezahlen? und wieviel ca.?)

Ein Wechsel / Aufnahme in die PKV kommt nicht in Fage…

Danke!

Du schreibst, dass deine Freundin im öffentlichen Dienst
beschäftigt war und nun in Elternzeit ist.

Welchen Status hatte sie im ÖD ? Beamtin oder Angestellte?

Vielen Dank für Deine Antwort!

Die Ehefrau ist Angestellte im ÖD, unbefristet. Jetzt 2 Jahre
Elternzeit…

Es wurden - um ehrlich zu sein - keine Kosten für die KK
eingeplant, mich überrascht das jetzt eher.

oh - na diese Antwort überrascht mich auch.

Wann wird denn die Mutter kostenfrei GKV versichert und wann
muss sie sich freiwillig versichern (und bezahlen? und wieviel
ca.?)

Kostenfrei GKV versichert - wie soll dies denn gehen ?

Wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht, Antrag auf freiwillige Versicherung stellen. Die Einkünfte des Ehemannes werden zu 50 % angerechnet.

Ein Wechsel / Aufnahme in die PKV kommt nicht in Fage…

Tja dann ist es ja einfach - Kontakt aufnehmen mit der GKV

Gruß Merger

Hallo,

ob sie beitragsfrei versichert ist, hängt vor allem davon ab, ob sie vorher pflicht- oder freiwillig versichert war. Im ersten Fall ja, sonst eher nein.

Das Elterngeld selbst ist zwar nicht beitragsrelevant, aber a.) spielen die Mieteinkünfte bei freiwillig Versicherten beitragsmäßig eine Rolle und b.)geht in den Beitrag des freiwillig Versicherten das halbe Einkommen des privat Versicherten ein.

Billig wird das also wohl nicht.

Viel Glück

Barmer

Hallo Merger,

beitragsfreie Versicherungen in der GKV gibt es schon - wäre die junge Mutter z.B. ledig oder Ihr Ehemann auch in der GKV, dann wäre sie beitragsfrei versichert.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

da hast Du völlig recht, nur in diesem Fall ist der Ehemann in der PKV und da gibt es keine Familienversicherung.

Gruß Norbert

Hallo,
ja, das muesste ich schon wissen, oder ?
Mir ging es eigentlich nur um deine Bemerkung zur kostenfreien Versicherung, aber ich sehe wir meinen beide das Gleiche.
Gruss
Guenter