Krankentagegeld der PKV in der Schwangerschaft

… Krankentagegeld der PKV in einer Schwangerschaft. Wann zahlt der Versicherer?
Bin Freiberufler im Pflegebereich, was für die Schwangerschaft nicht gerade vorteilhaft ist, da man so ziemlich alles macht, was das Mutterschutzgesetz bei AN verbietet. Daher frage ich mich ob ich das versicherte Krankentagegeld in Anspruch nehmen kann, wer hat selbst schon Erfahrungen damit gemacht? Oder hat Tipps

… Krankentagegeld der PKV in einer Schwangerschaft. Wann
zahlt der Versicherer?

ich habe Krankentagegeld bekommen. Das Problem war eher die Krankschreibung. Mutterschutz gibt es bei der PKV nicht.:smile:

Hallo, auf was hat dich dein Gyn krank geschrieben? Die gesamte Schwangerschaft? Lg

… Krankentagegeld der PKV in einer Schwangerschaft. Wann
zahlt der Versicherer?

Bei Krankschreibung, und dann ab dem versicherten Tag. Bis 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindungstermin (Schutzfrist analog zum MuSchG) gibt es kein Geld.

Bin Freiberufler im Pflegebereich, was für die Schwangerschaft
nicht gerade vorteilhaft ist, da man so ziemlich alles macht,
was das Mutterschutzgesetz bei AN verbietet.

Das würde argumentativ einem Beschäftigungsverbot entsprechen, das aber keine Krankheit ist => da zahlt dann die KTG-Versicherung nicht.

Daher frage ich
mich ob ich das versicherte Krankentagegeld in Anspruch nehmen
kann

Wenn Du krank bist, dann ja. Bei einem Beschäftigungsverbot nicht.

Das regelt sich wie immer nach den Musterbedingungen und den Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Nach ersteren wird kein Krankentagegeld (KT) gezahlt wegen Problemen durch die Schwangerschaft an sich, besonders nicht durch Fehlgeburt, Abbruch und die Entbindung selbst.

Viele Versicherer haben aber in Ihren Tarifbedingungen die Regelung, daß - wenn ein Arzt Sie vollständig AU schreibt (und zwar egal warum) - also auch bei AU durch die Schwangerschaft geleistet wird. Viele - aber lange nicht alle.

Dies gilt aber nicht für AU in der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes - auch für Selbst ! Es sei denn, Sie brechen sich im Mutterschutz z.B. ein Bein o.ä. Auch diese Aussage gilt nicht für alle Anbieter. Was mit Ihrem Anbieter ist - am besten die Hauptverwaltung schriftlich um Auskunft bitten.

Es war zwar nicht Gegenstand der Frage - aber wenn der Vater des Kindes gesetzlich versichert ist und das Kind über ihn in die GKV soll (was häufig möglich und sehr empfehlenswert ist) - dann vor der Geburt mit der Klinik dies sorgfältig abklären. Sonst kriegen Sie `ne Riesenrechnung auch für das Kind und es gibt Knatsch.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Vielleicht noch ein Tipp: Den Zeitraum, in dem die KTG eh nicht zahlt (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt), kann man bei der PKV evtl. als ruhend stellen, das spart dann zumindest den Beitrag für diese definitorisch KTG-unversicherte Zeit.

Ich hatte geschrieben:

Bis 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindungstermin (Schutzfrist analog zum MuSchG) gibt es kein Geld.

Das ist leicht falsch zu verstehen. Gemeint war: In den 14 (ggf. 18) Wochen um die Geburt herum (6 Wochen davor und 8 - ggf. 12 - Wochen danach) gibt es kein Geld. Ab dem versicherten Tag bis zum Erreichen der genannten Frist gibt es Geld (auch nicht bei Krankschreibung - ohne sowieso nicht).

Zusatzinfo, weil es in der Situation gerne übersehen wird: Mutterschaftsgeld gibt es für PKV-Versicherte ebenfalls, allerdings maximal 210 EUR. Ansprechpartner ist das Bundesversicherungsamt in Bonn.

Ich hatte geschrieben:

Ab dem versicherten Tag bis zum Erreichen der genannten Frist gibt es Geld (auch nicht bei Krankschreibung - ohne sowieso nicht).

Entschuldige bitte, heute ist so einer dieser Tage…

Gemeint war: Ab dem versicherten Tag bis zum Erreichen der genannten Frist gibt es Geld (aber nur bei Krankschreibung).

auf was hat dich dein Gyn krank geschrieben? Die

gesamte Schwangerschaft? Lg

Neee, nur die letzten paar Wochen auf Rückenschmerzen - Bandscheibe, dafür gab es dann hochdosiertes Vitamin B.
Am besten saß ich allerdings auf meinem Bürostuhl :smile:, den habe ich dann mit nach Hause genommen.
LG

Liebe curly82,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, sorry.
Aber sicher findest du hier auf der Seite noch einen Experten.

Viele Grüße
Anja

Ja gut dem der in der Schwangerschaft einen Bürojob hat, im Pflegebereich ist leider das Heben u.s.w. problematisch, ebenso die Infektionsgefahr. Aber ich danke dir für die Antwort! Darf ich noch fragen bei welcher PKV du bist?
LG

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Wie eigen sind die Versicherer im Krankheitsfall zu bezahlen, Gesundheitsprüfung, Höherstufung, anschließende Kündigung? Bin seit 10/09 bei der Signal versichert und habe noch keine Leistungen in Anspruch genommen. Welche Leistungen bezahlen die eigentlich bei Schwangerschaft und Entbindung? Bezahlen die etwas nicht, Hebamme z.Bsp?
Danke und LG

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Wie eigen sind die Versicherer im Krankheitsfall zu bezahlen, Gesundheitsprüfung, Höherstufung, anschließende Kündigung? Bin seit 10/09 bei der Signal versichert und habe noch keine Leistungen in Anspruch genommen. Welche Leistungen bezahlen sie eigentlich bei Schwangerschaft und Entbindung? Bezahlen sie etwas nicht, Hebamme z.Bsp?
Danke noch für den Hinweis mit der Versicherung für das Neugeborene
Danke und LG

der in der Schwangerschaft einen Bürojob hat, im
Pflegebereich ist leider das Heben u.s.w. problematisch,
ebenso die Infektionsgefahr. Aber ich danke dir für die
Antwort! Darf ich noch fragen bei welcher PKV du bist?

Landeskrankenhilfe Lüneburg vvaG
Meine „Krankheit“ ist aber nun schon 25 Jahre her:smile:

Hi Curly82,

Versicherer unterscheiden in folgende Bereiche:

  • Leistung auf Grund Unfall
  • Leistung auf Grund Krankheit
  • Leistung auf Grund sonstiger Ereignisse

Eine Schwangerschaft ist ein solches sonstiges Ereignis.

Wobei auch zu beachten ist, dass du durch die Schwangerschaft arbeitsunfähig- oder sogar krankgeschrieben bist.

Gib deinem Versicherer einfach die Info, dass du derzeit außer Stande bist zu arbeiten und hoffe, dass du einen guten Tarif versichert hast, der leistet.

Gruß,
Dennis aus Hannover

Wie eigen sind die Versicherer im Krankheitsfall zu bezahlen,

Kein Versicherer zahlt gerne. Wie der einzelne Versicherer konkret dafür sorgt, nicht mehr als das Notwendige zahlen zu müssen, ist Gegenstand seiner eigenen unternehmerischen Gestaltungsfreiheit. Da kann es mal fair und mal unfair zugehen - als PKV-Versicherter muss man sich immer selber wehren, wenn eine Erstattung verweigert wird (es sei denn es besteht keinerlei Zweifel an der Verweigerung und auch der Weg zur Kulanz wäre aussichtslos).

Gesundheitsprüfung, Höherstufung, anschließende Kündigung?

Wenn Zweifel an einer Krankschreibung bestehen, wird jeder Versicherer nachhaken (das ist bei den GKV bei Übernahme der Lohnersatzleistung 6 Wochen nach Krankheitsbeginn auch nicht anders - Stichwort Medizinischer Dienst der Krankenkassen MDK).

Zu vorab vereinbarten Höherstufungsregelungen Deines privaten KTG-Vertrags gelten die ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen, solange der Vertrag läuft, es sei denn man stimmt einer Änderung zu.

Bin seit 10/09 bei der Signal versichert

Signal verzichtet nach meinem Wissen nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht beim KTG in den ersten drei Vertragsjahren. D.h. im Zweifelsfall kündigen sie die KTG-Versicherung, wenn die vor Oktober 2012 in Anspruch genommen wird. Aber nur im Zweifelsfall. Das kann also so sein, muss aber nicht so sein. Da spielt niemand mit offenen Karten, mit dieser Folge musst Du aber aufgrund des fehlenden Verzichts ggf. rechnen.

Wer guten Gewissens handelt, kann klar kommen, es kann aber halt auch anders kommen. Man darf sich als PKV-Versicherter nicht wünschen, den Komfort und das soziale Auffangnetz der gesetzlich Versicherten genießen zu dürfen. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, Du hängst in der PKV bezüglich der sozialen Absicherung gerade an einigen der Nachteile.

Welche Leistungen bezahlen die eigentlich bei Schwangerschaft und Entbindung?

Im Rahmen der KTG-Versicherung gar nichts.
Im Rahmen der PKV-Versicherung nach Tarif.

Kostenbeteiligung an Geburtsvorbereitungskursen, Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungskursen etc. sind bei der PKV eher kritisch, nachfragen kostet aber nichts.

Bezahlen die etwas nicht, Hebamme z.Bsp?

Hebamme zahlt m.W. jede PKV, auch sonst musst Du Dir um die medizinisch notwendigen Kosten Deiner Schwangerschaft weder bei PKV noch bei GKV echte Sorgen machen.

Die PKV erstattet im Zweifelsfall das eine oder andere Leckerchen, verschafft aber auch schnellen Zugang zu höheren Leistungen im Problemfall. Bei einer unproblematisch verlaufenden Schwangerschaft - sei dankbar, wenn es so kommt - wird man sich bei den GKV im Ergebnis immer wohler fühlen als bei einer PKV.

Bei der PKV musst Du immer aufpassen, dass Du nicht in eventuelle Leistungslücken Deines PKV-Vertrags fällst (das kann dann schnell in die Tausende gehen - etwa Inanspruchnahme einer Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, wenn das nicht versichert ist). Da gibt es aber bei Schwangerschaftskosten eigentlich keine großen Besonderheiten.

Geburtsvorbereitungskurse und ähnliche nicht medizinisch erforderliche Maßnahmen sind im Zweifelsfall von Deinem PKV-Vertrag nicht abgedeckt (frag nach, da gibt es mitunter auch Leistungserweiterungen, die Du in Deinem originalen Vertragswerk nicht findest), vernünftigerweise wird man davon aber seine Teilnahme an solchen preiswerter einzuschätzenden Maßnahmen nicht abhängig machen.

Viel Freude, Erfolg, Geduld, Liebe, alles Gute und das größte Glück des Himmels für Deine Schangerschaft und Dein Kind (oder Deine Kinder :smile:. Gräme Dich nicht um die PKV, freue Dich über Dein Glück. Liebe das Leben. Ich drück’ Dir die Daumen, dass Du am Ende sagen kannst, mit GKV wär’s günstiger geworden. :wink:

P.S.: Möglicherweise möchtest Du (oder man empfiehlt Dir) feststellen lassen, ob Du scheinselbstständig bist (siehe etwa http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…). Wenn dem so wäre, hätte das weitreichende Konsequenzen, würde Dich aber auch in den GKV-Status einer Pflichtversicherten bringen. Mach sowas aber bitte nicht ohne vorab eingeholte kompetente Hilfe, denn die PKV zahlt rückwirkend keine Beiträge zurück und die GKV könnte erhebliche Beitragssummen rückwirkend nachfordern. Das kann finanziell und zukunftsplanungstechnisch auch ziemlich ins Auge gehen.

Seit der Wirtschaftskrise sind eigentlich alle privaten KK geizig geworden, soll heißen, sie zahlen nur noch, was die Tarife eindeutig vorsehen und in Form korrekter Rechnungen eingereicht wird. Dann aber auch zügig (max. 2 Wochen)

Sie müssen - wenn Sie Leistungen ziehen - keine Beitragserhöhung oder Kündigung befürchten, dies läßt der Gesetzgeber nicht zu.

Reichen Sie erstmals Rechnungen ein, dann prüft Signal aber auf jeden Fall, ob dieses Krankheitsbild im Antrag benannt wurde (z.B. Massagen infolge Rückenschmerzen). Manchmal wird auch der behandelnde Arzt (der ja durch die Rechnung bekannt ist) angeschrieben, ob dies schon früher behandelt wurde. Das wäre dann eine Verletzung der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ und würde dann tatsächlich zu erheblichen „Risikozuschlägen“ oder der Kündigung führen.

Was Signal bei Entbindung leistet, hängt natürlich vom Tarif ab. Aber alle zahlen natürlich die Entbindung im KH wie auch zuhause.

Was wirklich gefährlich ist - Krankenhäuser kriegen häufig „Dollarzeichen in die Augen“, wenn ein Privatpatient eingeliefert wird. Es kommt oft zu regelrechten Nötigungen im Hinblick auf die s.g. Wahlleistungen (Chefarzt (auch privatärztliche Behandlung im KH genannt)), 2-Bett-Zi).

Andererseits werden aber gerade seit ca. 5 Jahren von vielen Anbietern , auch von Signal, Tarife verkauft, die gerade das eben nicht leisten. Und auch sonst brandgefährlich für Kunden sind, die nicht exakt informiert wurden. (Z.B. Tarife mit Hausarztzwang ((auch Primärarzt genannt))und Zwang zu Generika)

Alle Gute für Sie.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Hallo,

aufgrund der Schwangerschaft besteht kein Anspruch. Nur wenn Du eine Erkrankung hast, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, dann erhälst Du ach Krankentagegeld.

Innerhalb der Mutterschutzfrist ist eh kein Anspruch!

Wer also als Selbstständiger schwanger wird, sollte vorher gut gespart haben!!

LG

Claudia

Hallo Curly82,
leider habe ich hier keine Praxiserfahrungen und kann auch mit einem Tipp nicht dienen. Tut mir leid :wink:.
Liebe Grüße
H.-Günter

Dazu kann dir leider nur ein Versicherungsexperte einen Rat geben. Aber Krankentagegeld wird in der Regel nur bei Krankheit gezahlt. Eine normale Schwangerschaft gilt aber nicht als Krankheit. Es sei denn, es liegen Risikofaktoren vor und du wirst aus diesem Grund arbeitsunfähig geschrieben. Dann, so könnte ich mir r, müsste deine private Krankentagegeldversicherung in die Leistung gehen.
Normalerweise müsstest du Hinweise darauf in den Versicherungsbedingungen bzw. der Leistungsbeschreibung deines Vertrages finden.

LG Claudia Schlüter