Krankenversicherung bei Job auf 400 Euro Basis

Hallo!

Ich hoffe, hier kann mir Jemand weiterhelfen. Ich bin aus Österreich und kenne mich mit dem deutschen Versicherungsrecht leider gar nicht aus.

Folgende Situation:
Mein Mann, 24 Jahre, arbeitet als Praktikant bei einer Agentur in Deutschland, auf 400 Euro Basis.
Er war während seinem Studium bei meinem Arbeitgeber in Österreich als Ehegatte mitversichert. In Österreich wird man automatisch über seinen Arbeitgeber versichert, auch wenn man auf geringfügiger Basis arbeitet. Ich wollte die Mitversicherung eigentlich kündigen, da mich diese monatlich 50 Euro kostet.
Anscheinend ist es aber in Deutschland anders, das heißt mein Mann ist gar nicht bei seinem jetzigen Arbeitgeber versichert?

Das hat er von seinem Arbeitgeber erhalten:

Krankenversicherung:

Durch den 400-Euro-Job entsteht kein neuer Anspruch. In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer allerdings anderweitig krankenversichert sein. Für die Familienversicherung liegt die Einkommensgrenze zwar bei 350 Euro, bei geringfügiger Beschäftigung ist sie aber auf 400 Euro erhöht. Eine Familienversicherung setzt voraus, daß der Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Bis zum 18. Lebensjahr (während der Ausbildung länger) kann man auch über die Eltern familienversichert sein.

Nicht familienversichert ist man z.B. wenn:

der Ehegatte privat versichert ist

die Altersgrenzen für die Versicherung bei den Eltern überschritten sind und man nicht verheiratet ist

man zusätzlich zu den 400 Euro noch sonstige Einnahmen hat (z.B. Zinseinnahmen aus einem Sparbuch, Vermietung, selbständige Einkünfte)

Ok, und was sagt mir das jetzt?

Hallo,

Bei dieser Beschäftigung handelt es sich um geringfügige Beschäftigung, die bis 400 € mtl. keine Krankenversicherungspflicht in Deutschland bewirkt. Der Arbeitgeber hat nur pauschale Beiträge zur RV abzuführen. Eine pauschale Zahlung von KV-Beiträgen entfällt, da in Deutschland keine andere gesetzliche KV besteht.

Eine andere Beurteilung könnte sich ergeben, wenn das Praktikum wie ein Ausbildungsvertrag zu werten ist bzw. wenn das zu absolvierende Nachpraktikum in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Dann ist das Arbeitsverhältnis wie bei Auszubildenden als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung zu werten, auch wenn das Entgelt 400 € mtl. nicht übersteigt.

Ist das nicht der Fall, dann sollte die KV in Österreich beibehalten werden, da in Deutschland kein KV-Schutz besteht.

Gruß Woko