hallo Martin,
hier ein Auszug aus der Info Seite:
Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung wenn
… ich arbeitslos werde?
Dann sind Sie wieder in der GKV pflichtversichert, es sei denn
das 55. Lebensjahr ist bereits überschritten. Für die Dauer
der Arbeitslosigkeit
kann eine kleine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen
werden (längstens 3 Jahre), um eine erneute Gesundheitsprüfung
zu vermeiden,
blos keine kleine AW: hier wird keine ARST gemacht!
wenn der Vertrag wieder auflebt (z.B. neue Arbeitsstelle mit
einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Auch hier muss noch etwas angefügt werden: sollte der AL schon mehr als 4 Jahre (5 und mehr) privat versichert sein, so hat er die freie Wahl, ob er in der Privaten bleiben will oder in eine GKV geht. Er erhält dann den Beitrag, den eine GKV kosten würde.
Grüße
Raimund