Krankenversicherung ohne Arbeit

Asllo zusammen!
Ich habe mal eine Frage. Rein angenommen man hätte z.B durch Miete oder Zinsen von Kapital so hohe einnahmen das man so grade Leben kann, und sich entschließt nicht mehr zu arbeiten, wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus? Im prinzip meldet man sich ja nciht beim sozialamt, denn man will ja keine beihilfe oder sowas… man hat ja seine Einkünfte… Das heißt also das Sozialamt wird da wohl ncihts übernehmen, und ein Arbeitgeber kann ja auch ncihts übernehmen weil man keinen hat… Wie ist das muss man alles alleine bezahlen, und wie läuft das so ab? Was bezahlt ihr so für eure gesetzliche krankenversicherung?
danke im Vorraus!

Hallo,

heute muss in Deutschland jeder eine Krankenversicherung haben. Das gilt auch für sonst nicht Berufstätige. Das kann entweder eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse sein.

a. Bei der privaten KV richtet sich der Beitrag nach den vereinbarten Leistungen und ist abhängig von Alter, Gesundheitszustand etc.

b. In der gesetzlichen KV werden beim Beitrag für freiwillig Versicherte alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten, berücksichtigt. Das bedeutet also, dass nicht nur die Zinseinnahmen, Mieteinnahmen, sondern auch das vorhandene Vermögen berücksichtigt wird.

Gruß Woko

Hallo,

Das bedeutet also, dass nicht nur die
Zinseinnahmen, Mieteinnahmen, sondern auch das vorhandene
Vermögen berücksichtigt wird.

Das mit den Einnahmen kann ich noch nachvollziehen. Aber wie wird der Beitrag auf das Vermögen berechnet?
Wird es tatsächlich berücksichtigt? Wäre das dann nicht bei allen Mitgliedern der GKV so?

Meines Wissens nach zahlen freiwillige Mitglieder einen Mindestbeitrag. Hierfür wird wohl ein Einkommen von 840€ pauschal angenommen. Bei höheren beitragspflichtigen Einnahmen steigt dann auch der Beitrag bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird.

Gruß

Hallo,
das ist schon richtig - das Vermögen selbst wird nicht berüücksichtig, nur die Erträge daraus - also wenn jemand
1 Million zu Hause unterm Kopfkissen hat und davon lebt dann zahlt er in der GKV-Kasse den niedrigstens Beitrag (bemessen nach 840,00 € fiktiven Einnahmen).
Gruß
Czauderna

Hallo,

bisher war es so, dass jede Krankenkasse in ihrer Satzung das Nähere der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder selbst bestimmen konnte. Hierdurch verschafften sich einige KK Wettbewerbsvorteile, in dem sie günstige Beiträge berechnen konnten. Ab 2009 regeln nun die einheitlichen Bemessungsgrundsätze des Spitzenverbandes der Krankenkassen die Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder.

Nach § 3 dieser Grundsätze sind alle Einnahmen und Geldmittel zu berücksichtigen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten. Das bedeutet, wenn Zinsen und Mieteinnahmen gering sind, ist auch auf die Aufzehrung des Vermögens abzustellen, wenn dies der für den Lebensunterhalt erforderlich ist.

Dies entspricht auch der Intention des § 240 Abs. 4 SGB V, der die Berücksichtigung des Vermögens vorsieht. Zwar gilt dies direkt nur für Selbständige,ist dem Sinn nach aber für alle freiwilligen Mitglieder maßgebend.

Richtig ist, dass bei einem nicht Berufstätigen von einem Mindesteinkommen von derzeit 840 € mtl. auszugehen ist.

Zum Nachlesen: Beitragsbemessungsgrundsätze
http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…

Gruß Woko

Hallo,

Nach § 3 dieser Grundsätze sind alle Einnahmen und Geldmittel zu berücksichtigen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten. Das bedeutet, wenn Zinsen und Mieteinnahmen gering sind, ist auch auf die Aufzehrung des Vermögens abzustellen, wenn dies der für den Lebensunterhalt erforderlich ist.

Ich habe in den Richtlinien nicht gefunden wie es sich z.B. mit meinem Beispiel verhalten würde - wie soll die Aufzehrung sich monatlich niederschlagen - mann könnte allenfalls eine Einmaleinnahme
zugrundelegen und diese dann auf 12 Monate verteilen - mehr aber auch nicht.

Haben Sie andere Rechtsquellen dazu ??

Gruß

Czauderna

Hallo Guenter,

im Normalfall werden wohl die 840 € mtl. zugrunde gelegt. Wie die Berücksichtigung von Vermögen im Einzelfall erfolgt, ist noch offen. man hat sich hier offenbar eine Tür offen gehalten, wenn ein aufwendiger Lebensstil mit hohen Lebenshaltungskosten in keinem Verhältnis zum Sozialbeitrag steht.
Wer Luxusimmobilien, Segelyacht und Privatjet hat, ohne Einkommen daraus zu generieren, soll möglichst nicht mit dem Sozialbeitrag davonkommen.

Gruß Woko

im Normalfall werden wohl die 840 € mtl. zugrunde gelegt. Wie
die Berücksichtigung von Vermögen im Einzelfall erfolgt, ist
noch offen. man hat sich hier offenbar eine Tür offen
gehalten, wenn ein aufwendiger Lebensstil mit hohen
Lebenshaltungskosten in keinem Verhältnis zum Sozialbeitrag
steht.
Wer Luxusimmobilien, Segelyacht und Privatjet hat, ohne
Einkommen daraus zu generieren, soll möglichst nicht mit dem
Sozialbeitrag davonkommen.

Das wäre in der Tat interessant, wie dies berechnet/berücksichtigt würde. Bin mal auf das erste Praxisbeispiel gespannt. Das bietet sicherlich genug Stoff um sich da durch alle Instanzen zu klagen.

Gruß