Krankenversicherung Rentner

Hallo Experten,

gesetzl. Krankenversicherungen verlangen 8,2% vom pflichtversicherten Rentner fürs Brutto aus der gesetzl. Rente, außerdem 15,5% von Betriebsrenten.
Weiß jemand, warum von den Beiträgen nicht 0,6% für den Verlust des Krankengeldanspruchs abgezogen werden?

Dank und Gruß!
Franz

Hallo,

gesetzl. Krankenversicherungen verlangen 8,2% vom pflichtversicherten Rentner fürs Brutto aus der gesetzl. Rente, außerdem 15,5% von Betriebsrenten.
Weiß jemand, warum von den Beiträgen nicht 0,6% für den Verlust des Krankengeldanspruchs abgezogen werden?

Weil das der allgemeine Beitragssatz ist und die Pflichtversicherten eine Solidargemeinschaft sind. Der individuelle Beitrag hat dabei nichts mit dem individuellem Risiko zu tun. Alle zahlen für die Krankheitskosten aller ein. Alle zahlen für das Krankengeld ein. Für den Krankengeldbezieher werden von der Krankenkasse Rentenbeiträge abgeführt, die schließlich wiederum den aktuellen Rentnern zugute kommen. Also alles in Ordnung.
Keine Ahnung, ob das der Grund für den Gesetzgeber war, aber es klingt logisch, was allerdings ein starkes Indiz sein könnte, dass es dieser Grund dann doch nicht war, sondern ein ganz anderer.

Grüße

weil die Kassen Geld brauchen. Das ist vor eineigen jahren so geändert worden.

Gruss

Barmer