Krankenversicherung, selbstständig, Familienversic

Hallo,

Annahme:
Familie: Mann (32), Frau (30)und Kind (1)
Mann ist selbstständig und privat versichert, Frau angestellt (verdient unter der Beitragsbemessungsgrenze) ist gesetzlich versichert, Kind ist bei der Frau familienversichert.
Wieviel darf der Mann verdienen, damit das Kind familienversichert bleibt bzw. ab welchem Einkommen muss das kind privatversichert werden?

Vielen Dank vorab

solange der Mann unter der JAEG (nicht Beitragsbemessungsgrenze, 2011: 49500 EUR) verdient, ist das Kind bei der Frau familienversichert.

Ist der Mann schon länger als 1.1.2003 privat versichert, gilt eine niedrigere JAEG, die dann der Beitragsbemessungsgrenze gleich ist.

Auch bei Überschreiten muss das Kind nicht privat versichert werden, sondern kann mit eigenem Beitrag (ca. 140 EUR) in der GKV bleiben. Das ist evtl. praktisch, wenn ein Rein und Raus bei der Famileinversicherung zu erwarten ist.

Hallo,

geht es hier um die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die die JAEG nicht übersteigen dürfen?

Sollte der Mann über der JAEG verdienen und es kein rein u. raus bei der Familienversicherung zu erwarten gilt, macht es wohl mehr Sinn das Kind privat zu versichern, da gleicher Preis oder günstiger und besser versichert als in der GKV für 130,-- EUR, oder?

Guten Tag,

das Gesamteinkommen incl. Zinsen, Mieten etc. darf nicht über der JAEG liegen.

Ja, der Versicherungsschutz auch und gerade für Kinder dürfte in der PKV fürs gleiche Geld besser sein. (Allerdings - war hier neulich Thema - Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gibts es dann auch für die Frau nicht mehr.)Die Überlegungen wg.lebenslanger Bindung braucht man hier noch nicht anzustellen.

Hallo,

entscheidend sind die Einkünfte laut Steuerrecht.
§ 10 Absatz 3 SGB V und § 16 SGB IV

Das Einkommen laut Steuerbescheid ist ohne Bedeutung.

Bei Selbständigen ist der Krankenkasse jährlich der aktuelle Steuerbescheid vorzulegen. Wenn man den neuen Steuerbescheid bekommt, am besten immer mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, um rückwirkende Änderungen bzw. Nachforderungen zu vermeiden.

Gruß

RHW