Kündigung Allianz betr. Pensionskasse

Ich bin seit Dezember 2004 über meinen AG in einem Gruppenvertrag der Allianz Pensionskasse rentenversichert. Nun möchte ich diese Versicherung gerne kündigen. Es ist seit 2009 die Unverfallbarkeit in Kraft getreten. Es wurden mir von der Allianz, je nach Ansprechpartner, gegensätzliche Auskünfte bezüglich der Möglichkeiten erteilt. Meine Frage lautet: 1. Solange ich noch bei dem AG beschäftigt bin, der die Versicherung abgeschlossen hat, stimmt es, dass der AG die kompletten gezahlten Beiträge nachversteuern muss? (Das ich nachzahlen muss ist klar) 2. Wenn ich den AG wechseln würde, würde damit die Versicherung für mich unkündbar werden? 3. Wenn die Versicherung auf den neuen AG übertragen würde, könnte der kündigen und müsste er auch nachversteuern?
Welche Möglichkeit könnte es für mich geben, irgendwie diesen Vertrag aufzulösen? Ich danke sehr für Antworten.

Sie wurden ganz schön verunsichert!
Eine BAV ist vor dem Rentenalter nicht kündbar.
Man kann Sie beitragsfrei stellen selber übernehmen oder auf einen neuen AG überschreiben wenn dieser einverstanden ist.
Auflösungmöglichkeit gibts keine.

hallo,
um einen solchen vertrag kündigen zu können, müssen sie die versicherungsnehmereigenschaft vom arbeitgeber übertragen bekommen.
anschließend erhalten sie den rückkaufwert (bei kündigung) und müssen alles nachversteuern…auch ihr arbeitgeber müsste alle steuervorteile zurückgeben.

also: so einen vertrag kündigt man nicht, man stellt ihn beitragsfrei…ansonsten massig nachteile.

kopfschüttelnder gruß

Nach BetrVAG ist dies gar nicht möglich. Es ist hier weder ein Rückkauf noch Abtretung oder Beleihung möglich.