Kündigung in Krankengeldzeit -> wer dann zuständig

Hallo,

wer ist zuständig, bzw. von wem bekommt man Geld, wenn man in der Krankengeldzeit vom alten Arbeitgeber gekündigt wird?

Bezieht man weiterhin das volle Krankengeld wie vor der Kündigung des Arbeitsplatzes?

Oder bekommt man dann Arbeitslosengeld I, das sich dann nach dem letzten Krankengeld berechnet oder nach dem letzten Gehalt, als man noch gearbeitet hatte?

Wem meldet man dann alles die Kündigung? Krankenkasse - klar, aber auch der Arbeitsagentur, obwohl man noch arbeitsunfähig ist?

Danke.
Chris

Hallo,

der Bezug von KG ist unabhängig von einer nach Beginn der Krankheit ausgesprochenen Kündigung. Auch die Höhe bleibt gleich.
Bei der AA sollte man sich trotzdem nach Erhalt der Kündigung unverzüglich melden, auch wenn dann meist die Antwort kommt: „Kommen sie wieder, wenn sie wieder gesund sind“.

&Tschüß

Wolfgang