Kündigung Lebensversicherung (Direktversicherung)

Hallo,
meine Firma hat für mich vor ca. 15 Jahren eine Lebensversicherung als Direktvwersicherung abgeschlossen, die ich nach 5 Jahren beitragsfrei habe stellen lassen.
Das Geld wurde vom Dezember-Gehalt einbehalten.
Da ich diese Rentenversicherung nicht mehr benötige, möchte ich die Firma beauftragen, diese für mich zu kündigen.
Ist dieses möglich?
Muss ich Steuern nachzahlen, weil damals ja Pauschalsteuer abgerechnet wurde?

Hallo,

ich würde dir davon abraten die Versicherung zu kündigen, wenn du nicht sofort dringend Geld benötigst.
Wenn du die Beiträge nicht mehr zahlen willst, lass die Versicherung beitragfrei laufen. Nach Ablauf der Versicherung bekommst du dann dein Geld ausgezahlt. Verzinst wird dann halt nur das bisher eingezahlte Geld.
Eine Kündigung von Kapitallebensversicherungen ist immer mit herben Verlusten verbunden (Verwaltungsgebühren, Provisionen etc.). Zudem müssen Lebensversicherungen mittlerweile mindestens 12 Jahre laufen (steuertechnisch).
Wenn deine LV vor 5 Jahren abgeschlossen wurde, ist diese auch noch Steuerfrei auszahlbar. Aber eben erst nach 12 Jahren.
Mein Tipp: Lass sie beitragsfrei und kassiere am Ende Geld.
Gruß
Paul

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Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber Versicherungen aus einer Betrieblichen Altersvorsorge sind nicht kündbar.
Evtl. könnte der AG die Versicherung freigeben, damit die VN-Eigenschaft auf den Mitarbeiter übertragen. Sollte diese dann aber gekündigt werden, sind steuervorteile zurückzuzahlen.
Aber wie gesagt, ich denke, eine bAV ist nicht kündbar.
Frank

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Hallo,

eine Kündigung einer geförderten Direktversicherung ist nicht so einfach möglich. Deiner Frage entnehme ich das Du noch weiterhin bei der Firma beschäftigt bist. Wenn Das so ist scheidet eine Übertragung der Versicherung auf Dich privat aus.

Während der Dauer der Beschäftigungsverhältnises könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen die Betriebliche Altersvorsorge ab Beginn aufzuheben. Hierzu wäre ein entsprechender Aufhebungsvertrag der Versicherung einzureichen, damit wäre dann auch eine Kündigung möglich. Damit hätten aber auch die eingezahlten Beiträgen nicht pauschaliert einbezahlt werden dürfen und auch nicht Sozialversicherungsfrei. Es droht also die Nacherstattung der eingesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Da der Versicherer darüber jedoch nicht anzeigepflichtig ist, obliegt die Verantwortung dafür dem Arbeitgeber.