Kündigung Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung: Kann der Versicherer nach einem Schaden mit Monatsfrist kündigen, wenn der Versicherte (ich) bereits vor Schadenseintritt eine Kündigung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres eingereicht hat?

Hallo Ulf…, Ja das kann er, ob er es darf ist eine frage der mir unbekannten Vertragsbedingungen der mir unbekannten Versicherungsgesellschaft. Sei doch froh das die das vorzeitig beenden wollen. Den bereits, sicher von Dir angemeldeten Schaden, muss die alte Versicherung regulieren. Entscheidend ist das der Schaden vor der Kündigung war und rechtzeitig angemeldet war. Notfalls nimm die Hilfe Deiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch. Meine Hilfe als unabhängiger und erfahrener Versicherungsmakler, ohne Gebietsbegrenzung für ganz Europa, neutral per e mail: [email protected]. Eine neue Versicherung, sicher eine günstigere und kulante kann ich Dir vermitteln, melde dich einfach.
MfG Willi Jänsch

Wohngebäudeversicherung: Kann der Versicherer nach einem
Schaden mit Monatsfrist kündigen, wenn der Versicherte (ich)
bereits vor Schadenseintritt eine Kündigung zum Ende des
laufenden Geschäftsjahres eingereicht hat?

Wohngebäudeversicherung: Kann der Versicherer nach einem
Schaden mit Monatsfrist kündigen, wenn der Versicherte (ich)
bereits vor Schadenseintritt eine Kündigung zum Ende des
laufenden Geschäftsjahres eingereicht hat?

Einfache Frage, einfache Antwort: ja

Hallo,
das kann nicht pauschal beantwortet werden, da dieses u.a. von den Versicherungsbedingungen abhängt. Im Zweifel muss das rechtlich geklärt werden.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Wohngebäudeversicherung: Kann der Versicherer nach einem
Schaden mit Monatsfrist kündigen, wenn der Versicherte (ich)
bereits vor Schadenseintritt eine Kündigung zum Ende des
laufenden Geschäftsjahres eingereicht hat?