Kürzungen bei Leistungserstattungen bei PKV

Guten Tag,
ich bin seit Jahren aufgrund meiner ehemaligen Selbstständigkeit privat krankenversichert. Bedingt durch Erkrankungen bin ich nun erwerbsunfähig und seit zwei Jahren im Basistarif der PKV versichert. Dieser Tarif orientiert sich an den Leistungen der GKV. Die behandelnden Ärzte berechnen wie vorgeschrieben mit dem Faktor 1,2 bzw. 2,0 (zahnärztliche Leistungen), und im Weiteren den Faktor 0,9. Nun erlebe ich es häufig, dass von der Gesamtsumme der Rechnung nur ein Teil erstattet wird, dies mit der Begründung, dass der Arzt bei einzelnen Positionen den Faktor fehlerhaft in Ansatz brachte, bzw. gar nicht hätte in Rechnung stellen dürfen. Weiterhin macht die PKV darauf aufmerksam, sie sei aus verwaltungstechnischen Gründen nicht in der Lage die einzelne/n Position/en zu benennen. Da eine Arztrechnung oft mehrere Leistungen enthält, ist es mir weder möglich, den Arzt auf die fehlerhafte Position anzusprechen, noch kann ich die Richtigkeit der Angaben der PKV überprüfen. So bin ich regelmäßig gezwungen, die Rechnung vollumfänglich zu begleichen.
Ich wäre glücklich, wenn mir jemand mitteilen könnte, ob eine Versicherung Leistungskürzungen im Einzelnen aufschlüsseln muss, denn nur dadurch habe ich die Möglichkeit, den Arzt um eine Korrektur zu bitten, oder aber der PKV entgegenzutreten. Vielleicht sind sie gar in der Lage, mir die Textstelle zu nennen, die mir bei der Klärung des Problems hilft.
Vielen Dank
Tutein.

Hallo,

vielleicht hilft nachfolgende Internetseite weiter:

http://www.pkv.de/positionen/basistarif/

Sie sollten allerdings bei jedem Arztbesuch mitteilen,
dass Sie PKV-Versicherter im Basistarif sind.
Dazu gibt es auch eine Bescheinigung bei Ihrer PKV-Versicherung.
zur Vorlage bei den Ärzten.

Wenn dies nicht vergessen wurde und der Arzt eine höhere Rechnung ausstellt, sollte man dies beanstanden und um eine Berichtigung bitten. Also zuerst bei der PKV die Rechnung einreichen, bevor man die Arztrechnung zahlt.
Wenn es Ärger gibt, sollten Sie sich an die zuständige kassenärztliche Vereinigung wenden.

Gruß Merger

Danke für Ihre Antwort, die allerdings nicht hilfreich ist. Ich erwähnte, dass die Faktoren 1,2 2,0 und 0,9 angewendet werden. Dies entspricht dem zulässigen Faktor im Basistarif. Vielleicht können sie mir doch weiterhelfen, so dass ich mir erlaube, noch folgendes hinzuzufügen. Bei 11 Postionen (nur z.B.) ergibt es eine Gesamtsumme von 244,68 €. Erstattet werden lediglich 196,44 €. Lediglich mit der Begründung, dass einzelne Postionen falsch in Ansatz gebracht worden sind. Es mangelt an jeglicher Transparenz.
Ihnen ein schönes Wochenende
Tutein

Hallo Tutein,

dann sollten Sie einmal Ihren Betreuer, bzw. den Sachbearbeiter bei der PKV kontaktieren (schriftlich) und um Stellungnahme bitten.

Wenn dann keine Antwort kommt, einfach eine Beschwerde schreiben und wenn es an den Vorstand des Versicherers ist.

Gruß Merger

Guten Tag,

meines Erachtens muss die PKV detailliert angeben, an welchen Stellen warum gekürzt wurde. Zum Beispiel, wenn GO-Positionen nicht nebeneinander berechnet werden dürfen. Oder Leistungen berechnet wurden, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören.

Verwaltungstechnische Unzulänglichkeiten sind nicht das Problem des Versicherten. Allerdings kann man selbst in der GOÄ oder GOZ (im Internet zu finden) schauen, welche Positionen nicht berechnet werden dürfen.

Wenn man jahrelang PKV-versichert war, wäre ein Wechsel in den Standardtarif statt des Basistarifs wahrscheinlich sinnvoller gewesen. Wurde darüber aufgeklärt ?

Viel Glück

Hallo,

evtl. wurden Leistungen bei der Erstattung komplett gestrichen, da sie nach Auffassung der Privatversicherung nicht den GKV-Leistungen entsprechen.

http://www.kvno.de/60neues/2010/basistarif/index.html

Wenn es Probleme mit der Versicherung gibt, kann ggf. diese Stelle helfen:

http://www.pkv-ombudsmann.de/

Gruß

RHW

Zunächst danke ich Ihnen und all den Anderen nochmals für Ihre Antworten.
Leider sind sie nicht sonderlich hilfreich. Es geht mir nicht darum, ob die Kasse „vielleicht“ aus dem einen oder anderen Grund gekürzt hatte und werden wird, sondern darum, ob eine Kürzung im Einzelnen auch begründet werden muss. Nur so kann man den Arzt auf betreffende Positionen hinweisen und gegebenenfalls eine Korrektur erhalten. Ferner ergab es sich in anderen Bereichen (Rezepteinreichungen), dass die PKV wissentlich Falschinformationen mitteilte und ebenfalls Kürzungen vornahm. Aufgrund eines richterlichen Urteils wurden die Kürzungen (monatlich ca.30,00 € über einen Zeitraum von zwei Jahren) nun zurückerstattet.
Diese Ausführlichkeit erlaube ich mir mit dem Hinweis, dass ich hoffe, dass andere Betroffene (die gibt es, siehe Magazin Kontraste und ähnliche Sendungen im Fernsehen) sich ebenfalls gegen die Praktiken im Basistarif zur Wehr setzen.
Gewiss bin ich demjenigen sehr verbunden, der mir mitteilt, ob Kürzungen bei einzelnen Positionen begründet werden müssen.
Erlauben Sie mir folgendes Beispiel: Wenn ich im Supermarkt 10 Artikel einkaufe, erscheint auf dem Bon nicht nur die Endsumme. Ich kann also meinen Einkauf nachvollziehen und bei der Kontrolle dem Verkäufer einen eventuell doppelt gebuchten Artikel nachweisen.
Ihnen Allen ein schönes Wochenende.
Tutein

Hallo,

zu diesem Punkt habe ich ja auch meine Meinung gesagt. Selbstverständlich muss die PKV die Kürzungen erläutern. Wenn deren Leistungssystem den Basistarif nicht richtig drauf hat, ist das schade, aber nicht die Schuld des Versicherten.

Zu diesem Punkt würde ich den Ombudsmann anschreiben, wenn das so nicht abgestellt werden kann.

Gruss

Barmer