KV nebenberufl.Selbständigkeit Hausfrau

Hallo liebe Gemeinschaft,

Fragen zur Krankenversicherung im Falle einer selbständigen geringen Nebentätigkeit:
Bei einigen Krankenkassen habe ich schon telefonisch nachgehört und mich sonst auch umgehört, aber leider bin ich nur an nicht so kompetente Krankenkassenmitarbeiter geraten, die Informationen haben mir nicht wirklich weitergeholfen und die Auskunftsfreude war auch nicht so groß. Vielleicht bekomme ich hier weiterhelfende Infos.

Gehe ich recht in der Annahme, dass

wenn eine Frau die verheiratet ist und mit vom Gehalt ihres Mannes lebt (also eine verheiratete *Nur*Hausfrau ohne weiteren Job) eine nebenberufliche Selbständigkeit in geringem Umfang ausüben möchte (weniger als 15 Stunden, keine Mitarbeiter, ca. Verdienst im Monat: 300 Euro) in der Familienversicherung drin bleibt, solange sie unter 345 Euro im Monat verdient? Ist das richtig?

Rutscht sie über die 345 Euro, rutscht sie aus der Familienversicherung raus und muss sie sich ja selber freiwillig versichern.
Sagen wir mal, sie verdient 400 Euro im Monat mit ihrer geringfügigen nebenberuflichen Selbständikeit.
Hier wird doch dann der freiwillige KV-Beitrag berechnet nach einem Einkommen von bis zu ca. 805 Euro, dann würde doch der Beitrag bei ca. 120 Euro im Monat liegen. Dies gilt doch bei einer nebenberuflichen geringfügigen Selbständigkeit (Kleinunternehmerin) Ist das richtig? Wenn der Verdienst halt sehr gering ist.

Wie sieht der Fall aus bei einer Person die nicht verheiratet ist, *Nur*Hausfrau ist, mit ihrem Freund zusammen wohnt und von Bezügen lebt, die ihr Vater an sie zahlt (ca. 400 Euro)
Also als Einkommen eine Art Unterhalt bezieht und diese Hausfrau sich nebenberuflich geringfügig selbständig machen möchte (weniger als 15 Stunden,keine Mitarbeiter, Einnahmen von vielleicht ca. 300 Euro)
Sie muss sich ja auch freiwillig versichern und hier wird doch auch der KV-Beitrag aus einem Einkommen von ca. 805 Euro errechnet, nicht wahr? So das sie einen KV-Beitrag von ca. 120 Euro freiwillige Krankenversicherung zahlen muss, auch als Selbständige ist das richtig?

Es wäre ja finanziell nicht vertretbar, wenn diese Frau mit 400 Euro Einkommen aus Unterhaltszahlungen und ca. 300 Euro Einkommen aus nebenberuflicher Selbständigkeit, also einem Gesamteinkommen von 700 Euro,
den KV-Beitrag aus dem niedrigsten Satz für hauptberuflich Selbständige berechnet bekommt, der liegt glaube ich bei 1800 Euro plus/minus. Das wäre ja im Monat eine Belastung von ca. 250 Euro KV plus Pflegevers, also bald 300 Euro und dann würde sich das Ganze ja nicht mehr rechnen.

Liebe Grüße und Danke für Infos die hoffe ich kommen werden.

Hallo Jasmin,
mit deiner Aussage zur Situation der Hausfrau, die bei Ihrem
Ehemann mitversichert ist, liegst du genau richtig.
In diesem Falle würde die Krankenkasse bei einem Einkommen unter
345,00 € bestimmt nicht auf hauptberiflich Selbständig entscheiden
und es deshalb bei der Familienversicherung belassen.
Wenn die 345,00€ überschritten werden, endet zunächst einmal der
Anspruch auf die Familienversicherung.
Nun muss die Krankenkasse entscheiden (wenn Du dort eine freiwillige
Versicherung willst) wie dein Status ist. Heir kommt es auf die individuellen Verhältnisse an, deshalb das nachstehende immer nur aus
meiner Sicht - Also, wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit
für dich nicht von wirtschaftlicher Bedeutung ist, da das Einkommen deines Ehemannes mit berücksichtigt wird, würde ich nicht auf hauptberuflich Selbständig entscheiden, damit wäre die Mindestbemessungsgrenze für dich 807,00 € und deshalb der Beitrag
u.U. entsprechend niedriger.
Kommen wir nun zum zweiten Fall - es gibt keinen Ehemann - hier würde
die Sache nun anders aussehen, da hier das Einkommen wirtschaftlich
gesehen nun eine ganz andere Rolle spielt. Da können die 400,00 €
aus dieser selbständigen Tätigkeit schon dazu führen, dass die Kasse
auf hauptberuflich Selbständig entscheidet und das hat dann die
Mindesbemessungsgrenze von 1800,00 € (abgerundet) zur Folge.
Das Einkommen des Lebensgefährten spielt in diesem Falle für die
Kasse keine Rolle.
Mein Rat - deiner Krankenkasse genau schriftlich alles schildern
(im Vorfeld) und eine verbindliche, schriftliche Auskunft verlangen.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Jasmin,

Habe dem nicht viel hinzuzufügen. Nur 3 Dinge.

  1. 2006 beträgt die Grenze 350,- € (2005 = 345,-)

  2. Es zählt bei dieser Grenze das gesamte zu versteuernde Einkommen (Gesamteinkommen). Also darauf achten dass man nicht noch Einkünfte aus Kapitalvermögen hat.

  3. Es handelt sich bei diesen Entscheidungen um Ermessensentscheidungen. Das bedeutet: Unterschiedliche Mitarbeiter können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Wobei es für die Ausübung des Ermessens Regeln gibt und die unterschiedlichen Entscheidungen jeweils gut begründet sein müssen. Unter Umständen können weitere Kriterien zur Beurteilung einer hauptberuflichen Selbständigkeit herangezogen werden (z.B. Anmeldung als Hauptgewerbe, Förderung durch Arbeistamt etc.)

Ohne Antrag auf Familienversicherung kommst du hier also nicht weiter. Eine Anfrage ohne Antrag kann nicht verbindlich sein. Es handelt sich dann um eine reine Auskunft und wird auch nur unverbindlich beantwortet werden.

Andi