Lebensversicherung und Erkrankungen

Hallo,

angenommen ein gesunder Mensch schließt eine Risikolebensversicherung ab und ist zum Zeitpunkt des Abschlusses kerngesund. Nach ein paar Jahren stellt ein Arzt bei ihm zu hohen Blutdruck fest und er muss ab nun Medikamente dagegen nehmen. Die untersuchten Blutwerte sind bis auf einen leicht zu hohen Cholesterin weiterhin in Ordnung. Muss man den zu hohen Blutdruck denn dann nachträglich der Versicherung melden, oder geht es nur um den Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung.

Und wenn man es nicht melden muss, wie kann man nachweisen, das man nicht schon zum Zeitpunkt des Abschlusses einen zu hohen Blutdruck hatte? Eine ärztliche Untersuchung hat in diesem Fall nicht stattgefunden.

Danke Ute

Hallo Ute,
wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Beeinträchtigung bestand, dann ist alles im Lot. Nachgemeldet werden muss nicht.
Problematisch wäre, wenn dem Arzt dieser Umstand bekannt gewesen wäre, er aber nicht dem Patienten gesagt hat.
Zurücklehnen - entspannen - alles ist gut.
Schöne Grüsse
A.

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