Hallo,
angenommen man hat mit einem Versicherungsmakler ein Maklervertrag geschlossen. Nun vermittelt er einen diverse Versicherungen und es läuft auch jahrelang gut. Weiter angenommen, man kündigt nun diesem Makler und teilt das auch allen Versicherungen mit, allerdings scheinen diese das Schreiben nie bekommen zu haben… Nun ja, man fragt nun bei diesen Versicherungen irgendwann nach, ob überhaupt die Versicherungen auch ohne Makler weiterbestehen würden und die Versicherungen antworten alle mit ja. Nun fragt man weiter an, wie es aussieht mit der Mitteilungspflicht bzgl. Maklerkündigung und erhält hier diverse Aussagen. Die eine Versicherung behauptet, der VN müsse die Maklerkündigung an die Versicherung mitteilen, die andere behauptet, das wäre Pflicht des Maklers. Mitgeteilt werden müsse sowas auf jeden Fall sofort, da der Makler sonst jahrelang für die Versicherung weiterhin die Provision kassieren würde. ?
Wie soll man nun wissen, wer Recht hat, wenn man den Makler selbst nicht mehr traut bzw. mit diesem nicht mehr in Kontakt treten möchte. ?
Ist es richtig, das ein Makler jahrelang Provision pro Versicherung kassiert, obwohl diese bereits schon lange läuft. ? Ich dachte dieses wäre eine einmalig fällige Provision bei Abschluß der Versicherung. ?
Sollte es Klauseln in Verträgen geben, die z. B. besagen würden, das man als VN verpflichtet gewesen wäre, die Maklerkündigung an die Versicherung mitzuteilen, damit die so ? laufende Provision ? nicht weiter kassiert werden kann und bei Nichtmeldung dessen, sonstige Kosten dem VN in Rechnung gestellt werden können, müsste dann der Makler einen nicht eigentlich vor Vertragsabschluß der Versicherung darauf hinweisen, besonders wenn es sich hier bei jeder Versicherung anders damit verhält. ?
Danke im voraus
Moni