Maklerprovision

Hallo,
angenommen man hat mit einem Versicherungsmakler ein Maklervertrag geschlossen. Nun vermittelt er einen diverse Versicherungen und es läuft auch jahrelang gut. Weiter angenommen, man kündigt nun diesem Makler und teilt das auch allen Versicherungen mit, allerdings scheinen diese das Schreiben nie bekommen zu haben… Nun ja, man fragt nun bei diesen Versicherungen irgendwann nach, ob überhaupt die Versicherungen auch ohne Makler weiterbestehen würden und die Versicherungen antworten alle mit ja. Nun fragt man weiter an, wie es aussieht mit der Mitteilungspflicht bzgl. Maklerkündigung und erhält hier diverse Aussagen. Die eine Versicherung behauptet, der VN müsse die Maklerkündigung an die Versicherung mitteilen, die andere behauptet, das wäre Pflicht des Maklers. Mitgeteilt werden müsse sowas auf jeden Fall sofort, da der Makler sonst jahrelang für die Versicherung weiterhin die Provision kassieren würde. ?
Wie soll man nun wissen, wer Recht hat, wenn man den Makler selbst nicht mehr traut bzw. mit diesem nicht mehr in Kontakt treten möchte. ?

Ist es richtig, das ein Makler jahrelang Provision pro Versicherung kassiert, obwohl diese bereits schon lange läuft. ? Ich dachte dieses wäre eine einmalig fällige Provision bei Abschluß der Versicherung. ?

Sollte es Klauseln in Verträgen geben, die z. B. besagen würden, das man als VN verpflichtet gewesen wäre, die Maklerkündigung an die Versicherung mitzuteilen, damit die so ? laufende Provision ? nicht weiter kassiert werden kann und bei Nichtmeldung dessen, sonstige Kosten dem VN in Rechnung gestellt werden können, müsste dann der Makler einen nicht eigentlich vor Vertragsabschluß der Versicherung darauf hinweisen, besonders wenn es sich hier bei jeder Versicherung anders damit verhält. ?

Danke im voraus
Moni

Hallo,
Maklercourtagen sind Abschlußprovisionen.
Ich hab bisher noch keinen Makler mit Folgeprov. gesehen.
Insofern erübrigt sich der Rest.
gruß snake

Hallo,
Maklercourtagen sind Abschlußprovisionen.
Ich hab bisher noch keinen Makler mit Folgeprov. gesehen.
Insofern erübrigt sich der Rest.
gruß snake

Da würde ich dann gerne widersprechen, als ehemaliger Versicherungsmakler und Gesellschafter eines Maklerunternehmens!

Courtagen umfassen die Betreuung des Vertrages und sind eine gleichhöhe laufende Vergütung. Die Ausnahme ist KV und LV! Hier gibt es höhere Abschlusscourtagen und niedrigere laufende Betreuungscourtagen!!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorulf,
als Ergänzung dazu: Verträge, die sich nach einer bestimmten Laufzeit erneut verlängern, gelten als neu abgeschlossen und somit wird wieder eine volle Courtage fällig.

Die Meldung der Kündigung muss an den Makler in jedem Fall erfolgen. Dieser hat dann die Gesellschaft zu informieren. Üblicherweise wünscht der Kunde gleichzeitig auch die Betreuung durch einen anderen Makler/Vermittler und entweder zeigt der Kunde diesen Wunsch direkt oder via neuen Vermittler an. Das wäre die übliche Vorgehensweise.

Gruß
Marco