merkwürdige entscheidungen der DRV

Hallo,

mal folgender fall:
Person X hat anfang Juni 2010 einen Antrag auf Medizinische Reha und gleichzeitig Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gestellt. Alles auf anraten des SB der Krankenkasse.
Der bescheid für die med. reha musste 5 mal von der krankenkasse hingeschickt werden, da er angeblich nie dort angekommen ist.

Die teilhabe am RAbeitsleben wurde ende Juni 2010 abgelehnt nach aktenlage. darauf wurde widerspruch eingelegt und ein persönliches gutachten verlangt. diese wurde dann anfang oktober 2010 gemacht. Der gutachter meinte nach der Untersuchung, das im alten erlernten beruf nicht mehr gearbeitet werden kann und er ein umschulung bzw. teilhabe am arbeistleben befürwortet.

dann hat person x bis anfang februar 2011 nichts mehr von der DRV gehört. da kammen 2 bescheide: der eine die ablehnung der medizinischen reha, da aus ärztlicher sicht nach aktenlage kein grund vorliegt.

dann für die teilhabe am arbeitsleben: die ärzte sind der meinung erst eine medizinische reha zu machen. nach dem dann von der reha ein bericht eigegangen wäre, würde man eine entscheidung über den widerspruch der esten ablehnung zur teilhabe am arbeitsleben entscheiden.

Muss man das jetzt verstehen? auf der einen seite wird eine reha abgelehnt und gleichzeit eine für nötig befunden.

Mit was muss person x jetzt rechnen?
ist das nur schikane um wieder abzulehnen?
Oder ist das der normale weg?

PS: es gubt mitlerweile auch ein MDK gutachten, was genau das besagt, was bereits der gutachter der DRV bei der untersuchung gesagt hat.

MFG

In größeren Einheitem ist sowas normal.

Dem Verfasser des jeweiligen Bescheides den jeweils anderen schicken mit der Bitte das intern zu klären. Und das MDK Gutachten dazu.

Mehr fällt mir dazu nicht ein.

Hallo,

aber ist es denn normal, das wenn ein gutachter nach persönlicher begutachtung eine teilhabe am arbeitsleben befürwortet, das man dann noch mal in eine med. reha muss?

MFG

Hallo,
nein, normal ist das nicht - typischer Fall von „da weiss die rechte Hand nicht was die linke tut“. Ich nehme mal stark an dass es sich bei Teilhabe am Arbeitsleben und bei Reha-medizinisch um unterschiedliche Abteilungen bei der Rentenversicherung handelt, die grundsätzlich nicht miteinander reden oder sich Unterlagen zukommen lassen (grins).
Gruss
Czauderna

Hallo,

ja das ist soweit klar. Aber ist es normal, das wenn man eine teilhabe am arbeitsleben beantragt, die abgelehnt wird. Man dann einen widerspruch einlegt zum Gutachter geschickt wird, der einem sagt, das man in seinem beruf nicht mehr arbeiten kann und er im eine teilhabe am arbeitsleben befürwortet und erst nach ca. 4 monaten post von der drv bekommt, wo dann drin steht , das der ärztliche dienst imhaus der meinung sei eine med. reha wäre sinnvoll?

wie soll man diese entscheidung verstehen? denn erst mit dem bericht aus der med. reha wird entgültig über die teilhabe am arbeitsleben entschieden. Wozu schicken die einem zum gutachter und 5 monate nach dem gutachten noch in eine reha?

MFG

Hallo Günter,

es hersscht ja zur Zeit dort bei der RV die Mentalität der Hin und Herschieberei, möglichst solange, bis der Versichere möglichst aufgibt oder die Kraft hat, das auszusitzen und äußerst lange abzuwarten,
aber hier kann man mit einer einstweiligen Verfügung des Soz Gerichtes ne sofortige Entscheidung erwirken oder bi der RV nach nem halben Jahr Wartezeit ne Untätigkeitsklage bein Sozialgericht einreichen, Bescheid dann innerhalb ca 2 Wochen,
da gibts dann keine Verzögerungen mehr .

Gruß