Hallo,
mal folgender fall:
Person X hat anfang Juni 2010 einen Antrag auf Medizinische Reha und gleichzeitig Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gestellt. Alles auf anraten des SB der Krankenkasse.
Der bescheid für die med. reha musste 5 mal von der krankenkasse hingeschickt werden, da er angeblich nie dort angekommen ist.
Die teilhabe am RAbeitsleben wurde ende Juni 2010 abgelehnt nach aktenlage. darauf wurde widerspruch eingelegt und ein persönliches gutachten verlangt. diese wurde dann anfang oktober 2010 gemacht. Der gutachter meinte nach der Untersuchung, das im alten erlernten beruf nicht mehr gearbeitet werden kann und er ein umschulung bzw. teilhabe am arbeistleben befürwortet.
dann hat person x bis anfang februar 2011 nichts mehr von der DRV gehört. da kammen 2 bescheide: der eine die ablehnung der medizinischen reha, da aus ärztlicher sicht nach aktenlage kein grund vorliegt.
dann für die teilhabe am arbeitsleben: die ärzte sind der meinung erst eine medizinische reha zu machen. nach dem dann von der reha ein bericht eigegangen wäre, würde man eine entscheidung über den widerspruch der esten ablehnung zur teilhabe am arbeitsleben entscheiden.
Muss man das jetzt verstehen? auf der einen seite wird eine reha abgelehnt und gleichzeit eine für nötig befunden.
Mit was muss person x jetzt rechnen?
ist das nur schikane um wieder abzulehnen?
Oder ist das der normale weg?
PS: es gubt mitlerweile auch ein MDK gutachten, was genau das besagt, was bereits der gutachter der DRV bei der untersuchung gesagt hat.
MFG