Guten Tag,
bei Familienversicherung in einer Krankenkasse würden ja normalerweise auf die Mieteinnahmen, wenn diese über einen bestimmten Betrag (ich glaube 380€) monatlich gehen, Krankenkassenbeiträge anfallen.
Wenn die Familienversicherung für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen von z.B. Elterngeld in Anspruch genommen wird, z.B. für 6 Monate, und die Mieteinnahmen den Minimalberag übersteigen, müsste man ja in diesem Zeitraum Beiträge an die KK zahlen.
Folgende Frage, um den Beitrag an die KK zu vermeiden:
Könnte man z.B. als Vermieter mit dem Mieter eine vertragliche Vereinbarung treffen, dass in diesem Zeitraum keine monatlichen Mietzahlungen erfolgen, sondern erst später zum Zeitpunkt x, d.h. es erfolgt nachträglich eine einmalige Zahlung für den Zeitraum ?
Viele Grüße
Frank