Vielleicht ein wenig missverständlich gefragt - hier meine Meinung:
Mach zwei Sätze draus:
mitversichert ist der Ehepartner. Oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft.
Soll heißen wenn der (noch) Ehepartner woanders wohnt, ist er in der PHV zum Bsp. sehr wohl mitversichert.
ODER der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft ist mitversichert.
Beides geht aber nicht! Es kann also nicht der „Noch-Ehepartner“ am anderen Wohnort und der neue Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft mitversichert sein.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]