Mitversicherung

Hallo Experten,

ich brauche eure Meinung.

Wenn es in den Bedigungen heißt „…dessen Ehepartner bzw. Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft…“, auf wen bezieht sich die Aussage "in häuslicher Gemeinschaft? Auf beide oder nur den Lebensgefährten?

Danke für eure Meinung.
Michael

bezieht sich die Aussage "in häuslicher Gemeinschaft? Auf
beide oder nur den Lebensgefährten?

Auf den, der die häusliche Gemeinschaft ausmacht, also entweder den Ehepartner oder den Lebensgefährten.

bezieht sich die Aussage "in häuslicher Gemeinschaft? Auf
beide oder nur den Lebensgefährten?

Auf den, der die häusliche Gemeinschaft ausmacht, also
entweder den Ehepartner oder den Lebensgefährten.

Du meinst also, dass der getrennt lebende Ehepartner (was ja vorkommt) z.B. eine eigene PH benötigt? Ich war immer der Auffassung, dass dies nicht nötig ist, bei getrennt lebenden Lebensgemeinschaften schon…

Vielleicht ein wenig missverständlich gefragt - hier meine Meinung:

Mach zwei Sätze draus:

mitversichert ist der Ehepartner. Oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft.

Soll heißen wenn der (noch) Ehepartner woanders wohnt, ist er in der PHV zum Bsp. sehr wohl mitversichert.

ODER der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft ist mitversichert.

Beides geht aber nicht! Es kann also nicht der „Noch-Ehepartner“ am anderen Wohnort und der neue Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft mitversichert sein.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachtrag
bei deiner Forumulierung ist natürlich der Lebensgefährte an einem anderen Wohnort bzw. an anderer Anschrift auch nicht mitversichert!

um es deutlicher zu sagen:

ich lege den Satz aus den Bedigungen aus als:
Ehepartner. Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft

Versicherer sagt:
Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft, Lebensgefährte in häuslich Gemeinschaft.

Es geht konkret darum, dass der VN zur Zeit getrennt von seiner Frau lebt und der VR den Nachlaß für Wohneigentum nicht mehr gewähren möchtze, da er nicht mehr dort wohnt. Die Bedingungen sprechen aber davon, dass der VN und/oder seine Ehefrau bzw. Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft Wohneingentum haben muß. Somit sehe ich die Vorraussetzungen für einen Nachlaß auch für den getrennt lebenden Ehegatten als erfüllt.

Grüße

Hallo,

Es geht konkret darum, dass der VN zur Zeit getrennt von
seiner Frau lebt und der VR den Nachlaß für Wohneigentum nicht
mehr gewähren möchtze, da er nicht mehr dort wohnt. Die
Bedingungen sprechen aber davon, dass der VN und/oder seine
Ehefrau bzw. Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft
Wohneingentum haben muß. Somit sehe ich die Vorraussetzungen
für einen Nachlaß auch für den getrennt lebenden Ehegatten als
erfüllt.

anders herum wird ein schuh draus. der ehe/lebenspartener hat nix damit zu tun.
es wird gefragt: wohnt der vn im eigenen haus/eigentumswohnung das/die dem vn oder seiner frau gehört?
antwort: nein (da wohnt nur die frau)
ergo: nachlass wird nicht gewährt.
mfg
snake

Danke für deine Interpretation, doch warum schreibt ein VR dann „und/oder“…
Die deutsche Sprache ist nicht exakt genug, das gibt Gerichten viel zu viel Interpretationsspileraum :smile:))

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]