Motorroller 125 tüv vergessen

ganz wichtig. hatte ein roller 125, der ist nun verschrottet aber die versicherung läuft noch, seit ca 3 jahren alles. der roller ist ja steuer frei, sollte ich jetzt nun mal langsam mein roller abmelden beim verkehrsamt hamburg und wenn ja kostet das strafe oder so?

ganz wichtig. hatte ein roller 125, der ist nun verschrottet aber die versicherung läuft noch, seit ca 3 jahren alles.

Ist das einer mit einem Versicherungskennzeichen ?

roller ist ja steuer frei, sollte ich jetzt nun mal langsam mein roller abmelden beim verkehrsamt hamburg

Wenn meine vermutung stimmt, ist das nicht notwendig.

und wenn ja kostet das strafe oder so?

Nee, wieso ?

Hallo Nordlicht,

ich vermute, dass der Fragesteller einen Roller mit 125 ccm meint.
Diese Roller haben eine max.Geschwindigkeit von ca. 85 km/h.
Dies fällt nicht mehr unter den Versicherungsschutz mit dem kleinen Kennzeichen, sondern muss als Leichtkraftrad versichert werden.

Gruß Merger

Hallo Nordlicht,

ich vermute, dass der Fragesteller einen Roller mit 125 ccm meint.

Und der wäre steuerfrei, wie in der Ausgangsfrage vermerkt ?

Dies fällt nicht mehr unter den Versicherungsschutz mit dem
kleinen Kennzeichen, sondern muss als Leichtkraftrad versichert werden.

Ich vermutete das Versicherungskennzeichen, weil der UP die Steuerfreiheit ausdrücklich erwähnt. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand 3 Jahre lang Steuern und Versicherung für ein verschrottetes Fahrzeug bezahlt. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt.

Gruß

Nordlicht

das ist ein roller mit 125 cubik.
war lange zeit im krankenhaus und dann auf reha, und später hab ichs einfach vergessen den roller abzumelden, aber nun würde ich gerne ein neuen roller zulassen, weis aber nicht ob ich für den alten eben strafe oder so bezahlen müsste wenn ich ihn nun abmelde beim verkehrsamt. versicherung lasse ich ja laufen um den neuen darauf zu versichern. gut ich könnte einfach beim verkehrsamt ja nachfragen, wüsste aber gerne*g vorher bescheid was auf mich zukommen könnte :frowning:.

Hallo Nordlicht,

Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c) und deswegen steuerfrei.

Siehe–> http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Jedoch wundert es mich, dass er für ein verschrottetes Leichtkraftrad,
immer noch brav seine Versicherungsbeiträge zahlt.
Sicherlich weiß er, dass Versicherungen manchmal auch für Spenden dankbar sind.

Gruß Merger

vorher bescheid was auf mich zukommen könnte :frowning:.

Nichts.

Jedoch wundert es mich, dass er für ein verschrottetes
Leichtkraftrad,
immer noch brav seine Versicherungsbeiträge zahlt.

Hi,
Mich wundert das nicht unbedingt. 125er sind nicht übermässig teuer.

Sicherlich weiß er, dass Versicherungen manchmal auch für
Spenden dankbar sind.

Auch das :smile:
In meinem Bestand schlummert auch so ein Teil, das in der Realität nicht mehr existiert. Der Kunde nennt das SFR-Züchtung :smile:

Gruß Keki

Diese Roller haben eine max.Geschwindigkeit von ca. 85 km/h.

Wo steht das denn?

Mein 125er fährt 110 Km/h und ist gesetzes- +versicherungskonform.

Es gibt/gab eine Regelung, dass Personen zwischen 16 und 18 Jahren mit einem FS für 125er die Maschine bei 85 Km/h abriegeln lassen müssen.

MfG
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

gerade von verkehrsamt hamburg eine e-mail bekommen, es kostet keine strafe, keine punkte in flensburg, nur 6,50 abmeldeungsgebühr:smiley:
vielen dank an alle die versucht haben mir zu helfen:smile: