Hallo Hoppel,
das war ja klar, dass die Kasse den Spieß umdreht und jetzt von dir den Paragraphen sehen will, in dem sie verpflichtet sind, dich aufzunehmen.
Hmmm… ich merke schon, damit kommen wir nicht weiter. Ich für meinen Teil lasse mich mit solchen Diskussionen am liebsten mit dem Leiter der KK ein. Der muss nämlich eine Lösung finden und darf ohne Grund nicht abwiegeln.
Mal überlegen: …
Es gibt viele Möglichkeiten einer Ablehnung. Warst du mal Privatversichert? Von was hast du in den letzten Jahren gelebt? Irgendwo muss doch Geld für dich zur Verfügung gestanden haben!!!
Mir fehlen da genauere Angaben, um diese Thematik besser zu durchschauen.
Liegt es an der KK selbst? Die AOK war verpflichtet, jeden Bürger aufzunehmen, wo andere KK sich ihre Mitglieder noch aussuchen durften.
Ich kann dir jetzt Unmengen an Gesetzesblätter mit tollen Paragraphen zuschicken, die dich aber nur irre führen.
Ein Anwalt kostet 10 Euro für ein Informationsgespräch… aber ich schaue noch mal rasch durch, ob ich was nützliches finde.
www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrec…
und hier noch ein gut lesbarer Gesetzestext:
Versicherungspflicht
Krankenversicherung und Pflegeversicherung der bisher Nichtversicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zum 1.4.2007
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom 1.4.2007 an alle im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben und
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zuletzt gesetzlich krankenversichert waren
oder
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in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, aber dem Grunde nach der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind,
im Wege der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung enthält § 2 Abs. 1 Nr. 7 KVLG 1989 eine darauf bezugnehmende Regelung.
Für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt privat krankenversichert waren oder solche, die in Deutschland weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, aber nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, werden die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, ab 1.7.2007 einen Versicherungsvertrag anzubieten; ab 1.1.2009 besteht für solche Personen sogar eine Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.
PS: Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen. Würde mich freuen, wieder von dir zu hören, ob Erfolg bestand.
Lg Bianka