Muss Krankenkasse Ehefrau aufnehmen?

Hatte als Selbständige durch immer größere Außenstände ein immer geringeres Einkommen und konnte bald die Krankenkasse nicht mehr bezahlen. Um Sozialhilfe wollte ich nicht betteln, deshalb bin ich aus der Kasse ausgetreten und habe bescheiden, aber frei, gelebt.

Fünf Jahre später habe ich geheiratet. Bin ich nun über meinen berufstätigen Mann automatisch in der gesetzlichen Kasse?

Die Kasse weigert sich. Sie könne mich angeblich nicht aufnehmen, weil ich vorher einige Jahre in keiner Kasse gewesen sei. Ich müsse erst die 5 Jahre Kassenbeiträge nachzahlen (auch wenn ich keinerlei Leistungen bezogen habe).

Hat die gesetzliche Kasse das Recht, einer Ehfrau die (automatische?) Aufnahme zu verweigern?

Die Antwort woird Ihnen nicht gefallen, aber ja, die Kasse hat dazu ein Recht. Seit 2007 besteht nach § 193 VVG eine allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland. Wenn Sie nicht ab diesem Zeitpunkt einen lückenlosen Versicherungsverlauf nachweisen können, so dürfen die Kassen für 4 Jahre rückwirkend Beträge nachfordern. Dieses sind 6 volle Monatsbeiträge für Diensten 6 Monate und dann 1/6 des Monatsbeitrages für jeden weiteren Monat. Also können insgesamt dann 6 Monatsbeiträge + 42 Monate x 1/6 Monatsbetrag = 13 Monatsbeiträge fällig werden. Bevor diese nicht beglichen sind, ist die Kasse nicht verpflichtet zu leisten bzw Sie aufzunehmen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Oha, um welche ungefähre Summe handelt es sich denn bei diesen 13 Monatsbeiträgen, vorausgesetzt ich hatte in dieser Zeit kein Einkommen?

Was, wenn ich mich arbeitssuchend melde? Ohne Kasse keine Arbeit - vielleicht würde das Arbeitsamt die Kasse zwingen, mich aufzunehmen?

Nun. Die Beiträge errechnen sich nach § 240 SGB V. Gehen Sie im schlechtesten Fall von einem monatlichen fiktiven Einkommen von 2550 € aus. Davon 15,5 % ist der Monatsbeitrag. Zusätzlich kommen noch Zinsen hinzu. Jedoch besteht die Chance dass Ihnen ein geringeres Einkommen zugrundegelegt wird. Das kann bis zu 851 € sein, wenn besondere Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Auch davon sind 15,5 % als Monatsbeitrag fällig. Lassen Sie sich hier von einem Renten- oder Versicherungsberater unterstützen, denn hier sind wir wirklich im auslegungsfähigen Bereich des SGB V.
Selbst wenn Sie sich arbeitslos melden, so wird Sie eine Kasse aufnehmen, doch die rückwirkenden Beiträge müssen Sie trotzdem zahlen, denn die Kasse wird einen Versicherungsnachweis von Ihnen fordern. Wie Sie es drehen und wenden, um die vier Jahre Nachzahlung kommen Sie im gesetzlichen Bereich nicht umher. In den saueren Apfel müssen Sie beissen.

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
das ist nicht mein Fachwissen.

Glaub nicht alles

Vielen Dank, Herr Müller,

Ihre fundierte Antwort hat mir sehr geholfen!
Jetzt weiß ich, wie ich gegenüber der Kasse argumentieren kann, falls sie den Höchstsatz einfordern will.

Herzliche Grüße
HH

Hallo,

zunächst mal die Form: wenn ich jemanden etwas frage, erwarte ich grundsätzlich zunächst mal eine Anrede wie ein Hallo und eine Verabschiedung, evtl. auch ein vorab-Danke oder sowas. Das muss einfach mal gesagt werden - so viel gegenseitigen Respekt erwarte ich einfach.

Um Deine Frage trotzdem zu beantworten: wenn es sich um eine gesetzliche Kasse handelt und die übrigen Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt sind (inkl. des ausgefüllten Fragebogens), muss die Kasse Dich aufnehmen. Macht sie im Normalfall auch mit Kusshand; von daher bin ich etwas misstrauisch, ob alle relevanten Fakten auf dem Tisch liegen.

Gruss

Thomas1710

Hallo,

ja, alle relevanten Fragen liegen auf dem Tisch. Bin kerngesund. Lebe seit über 4 Jahren von Erspartem als Hausfrau. Mein Mann ist Angestellter und in der gesetzlichen Kasse. Wir haben kürzlich geheiratet. Der Kasse meines Mannes habe ich alle Fragen beantwortet, sie „prüft“ nun seit einem halben Jahr und unternimmt nichts. Sie lehnt mich zwar nicht offen mit irgendeiner Begründung ab, nimmt mich aber auch nicht auf. Sie haben nur gesagt, dass ich mehrere Jahre nachzahlen müsse, sie nennen mir aber keine Forderung.

Gruss
HH

Hallo Hoppel,

Ach herrje - das alte Spiel mit der Krankenkasse. Jaja - das kenne ich schon zur genüge.
Also die Kasse darf gar nicht verlangen, dass du nachzahlst. Lass dir doch das Gesetz mal von einer Mitarbeiterin zeigen.
Nimm bloß nicht alles hin, was man dir erzählt. Immer auf einen schriftlichen Paragraphen hinweisen, dann hast du was in der Hand.

Natürlich muss die Kasse dich familenversichern über deinen Ehemann - da gibt es nichts zu deuteln.

Lg Bianka

Hallo Bianca,

vielen Dank für die Aufmunterung! Ja, das sagt jeder meiner Bekannten aus: Die Kasse müsse eine Ehefrau aufnehmen. Tatsache ist aber, dass sie sich weigern.

Die Frage ist: Wie genau soll ich nun vorgehen? (Ich möchte vorerst ohne teuren Anwalt versuchen weiterzukomen.)

Einer der Kassenangestellte sagte, die Kasse würde das Geld nicht direkt bekommen, sondern ich müsse es in irgendeinen (staatlichen?) Fonds einzahlen, der sein Geld an alle Krankenkassen verteilt.

Die Kasse behauptet: So lange das Geld nicht im Fonds ist, brauchen wir dich nicht aufzunehmen.

Die Kasse habe ich gebeten, mir die Rechtsgrundlage ihrer Weigerung zu nennen - ohne Erfolg. Die überlassen es mir, eine Rechtsgrundlage zu nennen, nach welcher die Kassen verpflichtet sind, mich aufzunehmen.

So eine Rechtsgrundlage ist mir bislang nicht bekannt.

Viele Grüße
H. Hoppel

Hallo Hoppel,

das war ja klar, dass die Kasse den Spieß umdreht und jetzt von dir den Paragraphen sehen will, in dem sie verpflichtet sind, dich aufzunehmen.

Hmmm… ich merke schon, damit kommen wir nicht weiter. Ich für meinen Teil lasse mich mit solchen Diskussionen am liebsten mit dem Leiter der KK ein. Der muss nämlich eine Lösung finden und darf ohne Grund nicht abwiegeln.

Mal überlegen: …

Es gibt viele Möglichkeiten einer Ablehnung. Warst du mal Privatversichert? Von was hast du in den letzten Jahren gelebt? Irgendwo muss doch Geld für dich zur Verfügung gestanden haben!!!
Mir fehlen da genauere Angaben, um diese Thematik besser zu durchschauen.

Liegt es an der KK selbst? Die AOK war verpflichtet, jeden Bürger aufzunehmen, wo andere KK sich ihre Mitglieder noch aussuchen durften.

Ich kann dir jetzt Unmengen an Gesetzesblätter mit tollen Paragraphen zuschicken, die dich aber nur irre führen.

Ein Anwalt kostet 10 Euro für ein Informationsgespräch… aber ich schaue noch mal rasch durch, ob ich was nützliches finde.

www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrec…

und hier noch ein gut lesbarer Gesetzestext:

Versicherungspflicht
Krankenversicherung und Pflegeversicherung der bisher Nichtversicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zum 1.4.2007

Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom 1.4.2007 an alle im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben und

*

zuletzt gesetzlich krankenversichert waren

oder

*

in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, aber dem Grunde nach der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind,

im Wege der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung enthält § 2 Abs. 1 Nr. 7 KVLG 1989 eine darauf bezugnehmende Regelung.

Für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt privat krankenversichert waren oder solche, die in Deutschland weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, aber nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, werden die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, ab 1.7.2007 einen Versicherungsvertrag anzubieten; ab 1.1.2009 besteht für solche Personen sogar eine Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.

PS: Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen. Würde mich freuen, wieder von dir zu hören, ob Erfolg bestand.

Lg Bianka

Hui, da bin ich überfragt.
Es gibt Möglichkeiten, wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden.
Wende dich bitte an folgende unabhängige und kostenlose Telefonnummer 08000117722 oder direkt an eine der Bürgertelefone des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin: Fragen zum Krankenversicherungsschutz für
alle 01805 - 99 66 01
Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung 01805 - 99 66 02

LG Johnny

Hallo,
ja, die Kasse hat da schon grds. Recht.
Bitte teilen Sie mit wann Sie zuletzt gesetztlich versichert waren? Der Zeitraum spielt eine Rolle und ob die Kasse ihres Mannes auch damals ihre letzte Krankenkasse war? Da muss man ganz genau im Gesetz nachlesen für solche spezielle Fälle. Das hat übrigens auch nichts damit zu tun, ob Sie Leistungen in den Jahren hatten oder nicht. Schließlich ist eigetlich jeder in Deutschland gesetzlich krankenversichert und zahlt Beiträge, auch wenn er keine Leistungen in Anspruch nimmt. Das ist das Solidaritätsprinzip.

Vielen lieben Dank,

die Telefonnummern sind sehr hilfreich!

H. Hoppel

Hallo,

ich war vor etwa 7 Jahren zuletzt in einer gesetzlichen Kasse.

So entstand meine unfreiwillige „Kassenlosigkeit“:

Das Unternehmen, in welchem ich angestellt war, ging vor etwa 7 Jahren pleite. Daraufhin machte ich mich selbständig. Ich wollte in der gesetzliche Kasse bleiben. Da ich als Angestellte gut verdient hatte, verlangte die gesetzliche Kasse ca. 1300 € Beitrag pro Monat für das laufende Jahr. Ich verdiente aber nun als Selbständige bestenfalls 1000 € brutto im Monat, konnte die geforderten Beträge also nicht leisten. Die Kasse weigerte sich, auf meine neue Situation einzugehen, sie forderte die Beiträge gnadenlos nach meinem Gehalt des letzten Jahres. Deshalb trat ich schnellstmöglich aus. Seitdem bin ich in keiner Kasse.

In eine private Kasse bin ich nicht eingetreten, weil als nun Selbständige recht wenig verdiente, sodass ich die Beiträge nicht leisten wollte.

Ich hätte zum Sozialamt gehen müssen. Den Spießrutenlauf beim Amt wollte ich vermeiden (hatte als Auszubildende schlechte Erfahrungen gemacht). Im Nachhinein war das falscher Stolz, ich hätte natürlich als prekäre Selbständige Sozialhilfe beantragen sollen. Dann könnten Staat und Kasssen nun nichts nachfordern.

Vor 5 Jahren machten auch die Unternehmen, für die ich als Selbständige arbeitete, pleite. Von da an lebte ich von Erspartem und als Hausfrau bei meinem jetzigen Mann.

H. Hoppel