Hallo,
zu 1.ja, wenn du den unfall grobfahrlässig verursacht hast.
zu 2. ja, wenn dieser den unfall ohne dein zutun, also vollumfänglich verursacht hat.
zu 3. sicherlich wird der vermieter keine verpflichtung dazu haben, dass er eine sogenannte bootskasko abschließt, ofmals besteht diese aber. es gibt aber kein zwang dessen, den mieter bei abschluß des mietvertrages auf die bootskasko hinzuweisen. seriöse vermieter tun dies aber. der mieter muß sich da schon selbst hierrüber erkunden.
zu 4. die einfache, normale privathaftpflicht sicherlich nicht, da es einen ausschluß für sogenannte schäden an gemieteten gegenständen gibt. bei der vielzahl der abzuschließenden privathaftpflichtversicherungen und den dfann damit verbundenen bedingungen kann das so pauschal nicht konkret ausgeschlossen oder zugesagt werden. erkundige dich bitte bei deinem versicherer.
ich hoffe ich konnte etwas helfen.
grüße hook
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.
Vieleicht findest sich ja jemand, der mir helfen kann.
Kurz zum Sachverhalt:
Angenommen man hatte einen Unfall mit einem gemieteten
Elektroboot (der Unfallgegner war ein Motorboot), die
Schuldfrage sei ungeklärt. Schaden incl. Gutachterkosten ca.
4500€
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Muss man nun den Schaden am Elektroboot bezahlen?
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Oder ist dafür die Versicherung des Unfallgegners
zuständig?
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Oder hätte sogar der Vermieter des Elektrobootes
selbiges versichern müssen, oder den Mieter
zumindest auf die Nichtversichertheit des Bootes
hinweisen müsen?
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Und letztendlich - würde eventuel auch die
Haftpflichtversicherung des Mieters den Unfall
abdecken.
Vielen Dank im Vorraus.
MfG