Muss man Schäden an gemieteten Sachen zahlen

Hallo,
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.
Vieleicht findest sich ja jemand, der mir helfen kann.

Kurz zum Sachverhalt:

Angenommen man hatte einen Unfall mit einem gemieteten Elektroboot (der Unfallgegner war ein Motorboot), die Schuldfrage sei ungeklärt. Schaden incl. Gutachterkosten ca. 4500€

  1. Muss man nun den Schaden am Elektroboot bezahlen?

  2. Oder ist dafür die Versicherung des Unfallgegners
    zuständig?

  3. Oder hätte sogar der Vermieter des Elektrobootes
    selbiges versichern müssen, oder den Mieter
    zumindest auf die Nichtversichertheit des Bootes
    hinweisen müsen?

  4. Und letztendlich - würde eventuel auch die
    Haftpflichtversicherung des Mieters den Unfall
    abdecken.

Vielen Dank im Vorraus.

MfG

Hallo,

zu 1.ja, wenn du den unfall grobfahrlässig verursacht hast.

zu 2. ja, wenn dieser den unfall ohne dein zutun, also vollumfänglich verursacht hat.

zu 3. sicherlich wird der vermieter keine verpflichtung dazu haben, dass er eine sogenannte bootskasko abschließt, ofmals besteht diese aber. es gibt aber kein zwang dessen, den mieter bei abschluß des mietvertrages auf die bootskasko hinzuweisen. seriöse vermieter tun dies aber. der mieter muß sich da schon selbst hierrüber erkunden.

zu 4. die einfache, normale privathaftpflicht sicherlich nicht, da es einen ausschluß für sogenannte schäden an gemieteten gegenständen gibt. bei der vielzahl der abzuschließenden privathaftpflichtversicherungen und den dfann damit verbundenen bedingungen kann das so pauschal nicht konkret ausgeschlossen oder zugesagt werden. erkundige dich bitte bei deinem versicherer.

ich hoffe ich konnte etwas helfen.

grüße hook

ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.
Vieleicht findest sich ja jemand, der mir helfen kann.

Kurz zum Sachverhalt:

Angenommen man hatte einen Unfall mit einem gemieteten
Elektroboot (der Unfallgegner war ein Motorboot), die
Schuldfrage sei ungeklärt. Schaden incl. Gutachterkosten ca.
4500€

  1. Muss man nun den Schaden am Elektroboot bezahlen?

  2. Oder ist dafür die Versicherung des Unfallgegners
    zuständig?

  3. Oder hätte sogar der Vermieter des Elektrobootes
    selbiges versichern müssen, oder den Mieter
    zumindest auf die Nichtversichertheit des Bootes
    hinweisen müsen?

  4. Und letztendlich - würde eventuel auch die
    Haftpflichtversicherung des Mieters den Unfall
    abdecken.

Vielen Dank im Vorraus.

MfG