Nachwuchs kommnt in die GKV oder PKV ?

Hallo,

jemand ist z…zt. mit seiner Lebensgefährtin nicht verheiratet. Diese erwarten jedoch Nachwuchs, also entschliesst man sich vor der Entbindung noch zu heiraten.

Mann ist Privatversichert da Selbständig, Frau ist im Unternehmen des Mannes in Teilzeit Angestellte (800 Brutto) also GKV, somit ist der zukünftige Ehemann also auch der Hauptverdiener.

Wie wird der Nachwuchs nun von den Kassen gehandhabt, wird das Kind über die Mutter kostenlos mitversichert oder muss es Privatversichert werden ?

Hallo,

diese Frage hätte man besser vor der Heirat gestellt. Dann wäre das Kind auf alle Fälle bei der ledigen Mutter in der GKV beitragsfrei mitversichert.

Jezt besteht ein solcher Familienhilfeanspruch nur dann, wenn der Gewinn des „Ehegatten“ mtl. 4.050 € nicht übersteigt. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, dann bestehen zwei Möglichkeiten:
a. GKV freiwillig versichern mit eigenenm Beitrag
b. PKV versichern mit eigenenm Beitrag

Bei der Entscheidung für die PKV sollte das innerhalb von 2 Monaten passieren, da dann eine Aufnahmepflicht ohne Wartezeit und Leistungsauschluss gewährleistet ist.

Gruß Woko

mal davon ausgegangen das alles noch in der zukuft liegt, was ändert dies an den gennanten tatsachen bzw. was kann man den da machen damit das kind auf alle Fääe in der GKV ist ?

mal davon ausgegangen das alles noch in der zukuft liegt, was
ändert dies an den gennanten tatsachen bzw. was kann man den
da machen damit das kind auf alle Fääe in der GKV ist ?

Dann sollten die Eltern nicht heiraten, ich würde das Kind auf jeden Fall privat versichern (wegen der besseren Leistungen).

Mann ist Privatversichert da Selbständig, Frau ist im
Unternehmen des Mannes in Teilzeit Angestellte (800 Brutto)
also GKV, somit ist der zukünftige Ehemann also auch der Hauptverdiener.

In dieser Konstellation sollte man bei einer Heirat bedenken, dass die Krankenkasse auf die Idee kommen könnte, den sozialversicherungsrechtlichen Status der Ehefrau zu prüfen. In allen Fällen, die ich in meinem Kundenkreis erlebt habe, wurde dem Ehepartner der Arbeitnehmerstatus aberkannt, was zu entsprechend höheren Beiträgen führt.

Ist damit die Ehefrau die im unternehmen des Mannes angestellt ist gemeint ?

Ist damit die Ehefrau die im unternehmen des Mannes angestellt
ist gemeint ?

Ja.