Personalfragen

Liebe/-r Experte/-in,
wir sind ein eingetragener Verein mit ein paar angestellten Musiklehrern für die monatlich eine Lohnabrechnung erfolgt. Nun ist eine Lehrkraft schwanger. Diese ist privat versichert. Bei gesetzlich versicherten bezahlt die Krankenkasse ja kalendertäglich bis zu 13,- zum Netto der letzten 3 monate - wie läuft das bei privat versicherten? Muss ich da etwas melden an die Private Krankenkasse oder ist da die AN in der Pflicht da sie auch selbst die kompletten Beiträge abführt??
Des weiteren wurde sie erst vor einem Monat eingestellt - kann eine Kündigung erfolgen wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Einstellung schon bekannt war?
Mfg Jusssel

Kündigung nein nur versuchen einen einvernehmlichen Auflösungsvertrag zu machen

Mutterschaftsgeld muss die Mutter glaube ich selbst beantragen bei ihrer provaten krankenkasse beantragen. Sie können sich aber mit einem ANruf bei der entsprechenden Krankenkasse versichern.

Weitere info
http://www.ms.niedersachsen.de/master/C167608_N28581…

Es gibt einige Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Ich kann IHnen die gerne senden wenn Sie mir Ihren ANfrage nochmal an [email protected] senden

Sehr geehrte Damen und Herren, erst heute komme ich dazu, nach langer Krankheit, zu antworten.
Die Meldung sollte an die private KV erfolgen.
Je nach Vertragsart wird die PKV den Anteil übernehmen.
Wenn bei Anstellung der AV so formuliert wurde, daß eine Schwangerschaft nicht besteht, kann man eine Trennung nach Absprache einer Abfindung vereinbaren.
MFG
W. Juchems

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