Hallo!
2005 hat Person A eine Pflegeversicherung bei einer BKK abgeschloßen da er diese in seinem Beruf brauchte. 2010 wechselte er seine Pflegeversicherung zu einer anderen Versicherung (X). 2011 erneut (Y). Person A wurde beim letzteren Wechsel von Versicherung Y gefragt ob eine Vorversicherung bestand und sich ggf. Übertragungswerte gebildet haben. Nach Rückfrage bei Versicherung X erhielt Person A ein Schreiben mit entsprechenden Übertragungswerten.
Verwundert fragte Person A bei der BKK nach und erhielt die Antwort, dass die gesetzliche keine Rücklagen bildet bzw. keine Übertragungen macht.
Person A fragt sich nun ob er 2005 nur Pech hatte und schon damals eine private Versicherung hätte nehmen sollen um von den Übertragungswerten profitieren zu können.
Ist Person A nun minimal gesetzlich abgesichert (durch Beitragszahlungen von 5 Jahren) bei der BKK und privat durch die bestehenden Versicherungen?
Vielen Dank für die Antwort.