PKV-Antrag, Zuschlag wegen Schleudertrauma?

Hallo!
Die Frage steht eigentlich ja schon oben.
Im Antrag für die PKV muss man doch über die zurückliegenden 5 Jahre Auskunft geben.
Angenommen, jemand hat während dieser Zeit ein Schleudertrauma erlitten, wie wahrscheinlich ist es denn, dass er einen monatlichen Zuschlag in der Krankenversicherung bezahlen muss (wegen Spätfolgen o.ä.)?
Viele Grüße!

Hallo, bei „ausgeheilt“ und „keine Folgen“ gar nicht!

Gruß cooler

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Hallo!
Danke für die schnelle Antwort!
Wer stellt denn das fest und wie?
Viele Grüße,
Silke

Hallo,

im Normalfall musst du beim Antrag den behandelnden Arzt angeben. Bei diesem wird dann eine Arztrückfrage gehalten. Dort steht dann drin wie der Stand der Behandlung ist.

Hallo!
Danke für die schnelle Antwort!
Wer stellt denn das fest und wie?
Viele Grüße,
Silke

Hallo,
der Ablauf sollte wie folgt sein (vorausgesetzt die Entscheidung für eine PKV ist gefallen): Antrag mit den Gesundheitsangaben stellen - bei der GKV noch nicht kündigen - die Risikoprüfer der entspr. Gesellschaft beurteilen den Vorgang - man bekommt das Ergebnis (im besten Falle „glatt“, evtl. auch mit einem „Zuschlags-Angebot“) - bei glatter Annahme kannst du bei der GKV jetzt kündigen, bei "Zuschlags-Angebot kannst du dir überlegen, ob es für dich immer noch akzeptabel ist oder du bei der GKV bleibst (andere PKVen gibts natürlich auch noch).
Deshalb nochmals, nie kündigen BEVOR nicht das grüne Licht der PKV bei dir ist!

Gruß cooler