PKV Beitrgsfreiheit ab 65 Jahren

Hallo,
beim Abschluß einer PKV kann man einen monatlichen zusätzlichen Beitg leisten um im Alter ab 65 Jahren beitrgsfrei zu sein.
Es ist im Grunde nichts anderes als eine Rentenversicherung die dann diesen Versicherungsbeitrag abdecken soll.

Was halten die Profis in diesem Forum davon?
Ist das sinnvoll?

Gruß,
celo

Guten Morgen,

sagen wir mal lieber eine Beitragsentlastung. Ist eine Zweischneidige Sache. Auf der einen Seite kann man auch ganz einfach jeden Monat Geld an die Seite legen um es im Alter ausschliesßlich dafür zu verwenden. Damit ist sicherlich eine bessere Verzinsung zu erreichen. Die Gefahr liegt dann darin, doch mal „einfach so“ an das angesammelte Geld zu gehen, oder im Falle von Nettigkeiten wie Hartz IV, Insolvenz oder ähnlichem ran zu müßen.

Das kann bei den Beitragsentlastungstarifen nicht passieren. Ein weiterer Vorteil dieser Tarife - zumindest bei Angestellten - ist, daß der Arbeitgeber die Beiträge für diesen Tarif durch seinen AG Anteil mitträgt.

Also, meiner Meinung nach Geschmackssache.

Ich hoffe, ich konnte helfen

MfG Michael Rasche

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Hallo,

beim Abschluß einer PKV kann man einen monatlichen
zusätzlichen Beitg leisten um im Alter ab 65 Jahren
beitrgsfrei zu sein.
Ist das sinnvoll?

zu einer Beitragsfreiheit wird es dadurch wohl eher nicht kommen, lediglich zu einer Beitragsentlastung. Problematisch stellt sich mal ein eventueller Krankenkassenwechsel dar, in diesem Fall wären die gezahlten Zusatzbeiträge i.d.R. verloren.
Eine Beitragsfreiheit kann man theoretisch erreichen, wenn z.B. ein Arbeitnehmer durch den Wechsel in die Private seine komplette Beitragsersparnis (zur Gesetzlichen) gut anspart.

Gruß
Uwe Noll

Hallo Celo!

Von einer Beitragsbefreiung kann definitiv nicht die Rede sein. Vielmehr handelt es sich um eine weitere Beitragsentlastung-Option im Rentenalter, wie sie auch der gesetzliche Zuschlag oder die Rückstellungen des Versicherers darstellt. Die Höhe der angesparten Rückstellungen durch den Beitragsentlastungstarif lässt sich jedoch individuell festlegen.

Jener Tarif macht weiterhin nur bei Angestellten sinn, da der Arbeitgeber gemäß dem paritätischen System 50 % der Krankenversicherungskosten (beachte max. Arbeitgeberzuschuss!) zu tragen hat. Er finanziert so die tarifliche Altersentlastung zur Hälfte mit.

Nachdem gute PKV-Tarife mittlerweile sehr teuer geworden sind, wird der max. Arbeitgeberzuschuss vermehrt ausgereizt; es bleibt als kein Polster übrig, um in eine zusätzliche Altersentlastung zu investieren. Wenn dies jedoch möglich ist, halte ich den Beitragsentlastungstarif für eine gute Sache!

Beste Grüße

Stephan

Ja, dem schliesse ich mich an !

Hallo Cleo,

so wie du es schreibs macht es Sinn. Aber was du schreibst reicht gar nicht aus um diese Frage zufriedenstellend beantworten zu können. Viel zu umfangreich wären die Zusatzfragen. Dafür gibt es ja versicherungsagenturen bei denen man sich aufklären lassen kann.

Mache dich schlau bei dem Versicherungsfachmann, ob es am Ende wirklich eine Befreiung oder eine Reduzierung ist. Jedes Versicherungsunternehmen hat Krankenspezialisten, die dir das alles gerne aufschlüsseln werden. Die Arbeiten in der Regel für die einzelnen Agenturen. Hat der Versicherungsfachmann fragen in einem bestimmten Bereich, ruft er eben genau diese Person dann an. Aber man kann sie auch mit zu den Kunden nehmen, was immer Sinn macht, oder die Kunden können sie anfordern.
Bei solch einer Sache würden ich dir diese Vorgehensweise vorschlagen weil das eine langwierige Entscheidung ist. Es gilt ja auch hier… hole Dir auch ein Vergleichsangebot ein und sei es nur, um es dir noch einmal erklären zu lassen und die Unterschiede aufzeigen zu lassen.

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Hallo,
Es ist im Grunde nichts anderes als eine Rentenversicherung
die dann diesen Versicherungsbeitrag abdecken soll.

Was halten die Profis in diesem Forum davon?
Ist das sinnvoll?

Hallo Celo,

leider ist es ganz und gar nicht wie eine Rentenversicherung. Ein Beitragsentlastungstarif (darum scheint es sich zu handeln) hat folgende gravierende Nachteile:

  • Du zahlst den Beitrag für diesen Tarifbestandteil ein Leben lang, also auch, wenn du schon von der Beitragsentlastung profitieren willst.
  • Es ist lediglich das Ziel garantiert, z.B. 200€ weniger Beiträge im Alter, aber den Beitrag kann die Gesellschaft nahezu beliebig erhöhen, 50% mehr Beitrag binnen 5 Jahren für dasselbe Ziel sind aus der Praxis belegt und damit möglich
  • Sollte die versicherte Person versterben, gibt es aus diesem Topf genau NULL Euro.
  • Sollte die versicherte Person den Tarif wechseln, sind nach heutiger Rechtsprechung ebenfalls NULL Euro in dem Topf.

Auch hier gilt meiner Meinung nach die goldene Regel: Risikoabsicherung und Geldanlage trennen. Eine Investition in eine renditestärkere Anlage ist hier auf jeden Fall vorzuziehen, finde ich.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Frank Wilke

Hallo,
Es ist im Grunde nichts anderes als eine Rentenversicherung
die dann diesen Versicherungsbeitrag abdecken soll.

Was halten die Profis in diesem Forum davon?
Ist das sinnvoll?

Hallo Celo,

Hallo Frank,

leider ist es ganz und gar nicht wie eine Rentenversicherung.
Ein Beitragsentlastungstarif (darum scheint es sich zu
handeln) hat folgende gravierende Nachteile:

  • Du zahlst den Beitrag für diesen Tarifbestandteil ein Leben
    lang, also auch, wenn du schon von der Beitragsentlastung
    profitieren willst.

Nach Auskunft des Versicherers zahle ich bis zum 65. Geburtstag. Sonst hätte das Ganze ja auch keinen Sinn.

  • Es ist lediglich das Ziel garantiert, z.B. 200€ weniger
    Beiträge im Alter, aber den Beitrag kann die Gesellschaft
    nahezu beliebig erhöhen, 50% mehr Beitrag binnen 5 Jahren für
    dasselbe Ziel sind aus der Praxis belegt und damit möglich
  • Sollte die versicherte Person versterben, gibt es aus
    diesem Topf genau NULL Euro.
  • Sollte die versicherte Person den Tarif wechseln, sind nach
    heutiger Rechtsprechung ebenfalls NULL Euro in dem Topf.

Ich kann das angesparte Kapital jederzeit zu einer Anderen Versicherung mitnehmen, und im Todesfall ist ein Angehöriger eingetragen der das Geld erhalten wird.

Auch hier gilt meiner Meinung nach die goldene Regel:
Risikoabsicherung und Geldanlage trennen. Eine Investition in
eine renditestärkere Anlage ist hier auf jeden Fall
vorzuziehen, finde ich.

Das glaube ich auch. Aber wie schon weiter unten erwähnt, wenn man abstürzt (Krankheit,Sozielhilfe) dann kassiert es der Vater Staat.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Frank Wilke

Danke für Deine Sichtweise!
Celo

Hallo Frank,
Nach Auskunft des Versicherers zahle ich bis zum 65.
Geburtstag. Sonst hätte das Ganze ja auch keinen Sinn.

Dann scheint es doch kein Beitragsentlastungstarif zu sein, sondern eine echt Rentenversicherung, oder? Da wäre nur wichtig (meiner Meinung nach) eine Fondsbasierte Variante zu wählen, damit die Rendite passt.

Ich kann das angesparte Kapital jederzeit zu einer Anderen
Versicherung mitnehmen, und im Todesfall ist ein Angehöriger
eingetragen der das Geld erhalten wird.
Danke für Deine Sichtweise!
Celo

Klingt wirklich nach einer „normalen“ Rentenversicherung. Das ist sicherlich eine gute Wahl. In meinem KV-Ordner klebt auch die zur Beitragsentlastung gedachte Versicherung dran, damit ich weiß, wofür Sie ist.

Viel Erfolg beim Sparen
Frank